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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20   

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LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20 (https://dejure.org/2022,6108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2022 - L 26 BA 7/20 (https://dejure.org/2022,6108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2022 - L 26 BA 7/20 (https://dejure.org/2022,6108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kurskoordinatorin - Organisation und Durchführung von medizinischen Fortbildungsveranstaltungen auf der Basis von Rahmenverträgen und Einzelaufträgen für einen Wirtschaftsbetrieb - abhängige Beschäftigung - selbstständige ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 4, § 7 SGB 4, § 7a SGB 4
    Statusfeststellung - Kurskoordinatorin - Pauschalhonorar - funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess - Versicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kurskoordinatorin für medizinische Fortbildungen; Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung; Einbindung in die Arbeitsorganisation eines Betriebs; Fehlendes Unternehmerrisiko

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (stRspr; vgl. BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 , vom 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R - juris Rn. 24 ).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N. ).

    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (stRspr; vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16-19 m.w.N. ; vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 32 m.w.N. ; vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 30 sowie Beschluss vom 25. Juli 2011 - B 12 KR 114/10 B - juris Rn. 10 ).

    Bei solcherart Vertragsgestaltungen kommt es für die Frage der Versicherungspflicht - insofern anders als vom Sozialgericht ausgeführt - grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse während der Ausführung der Einzelaufträge an (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 21 m.w.N. ), ohne dass dies vorliegend auf das Gesamtergebnis einen Einfluss hätte.

    Dahinstehen kann, dass es sich bei der Tätigkeit für die Klägerin im gegenständlichen Zeitraum um ihre Haupterwerbsquelle handelte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 33 f. [Honorarärztin]).

    Im Übrigen schwächt es die potentielle Bedeutung des - im Vertrag dokumentierten - Parteiwillens ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bzgl. der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 36 m.w.N. [Honorarärztin]).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20

    Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Vielmehr können bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen auch zeitlich befristete, sogar eintägige Arbeitseinsätze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - juris ) der Sozialversicherungs- und Beitragspflicht unterworfen sein.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (stRspr; vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16-19 m.w.N. ; vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 32 m.w.N. ; vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 30 sowie Beschluss vom 25. Juli 2011 - B 12 KR 114/10 B - juris Rn. 10 ).
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Insofern wurde das Vorliegen von Beschäftigung als ein Tatbestandsmerkmal der Versicherungspflicht, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung alleiniger Gegenstand einer Statusfeststellung nach § 7a SGB IV ist, genannt, welches im Grundsatz nicht isoliert angefochten werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R - juris Rn. 12 m.w.N. und vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - a.a.O. Rn. 16 f. ).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2019 - B 12 R 2/18 R - a.a.O. Rn. 13 m.w.N. ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 7).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (stRspr; vgl. BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 , vom 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R - juris Rn. 24 ).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (stRspr; vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16-19 m.w.N. ; vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 32 m.w.N. ; vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 30 sowie Beschluss vom 25. Juli 2011 - B 12 KR 114/10 B - juris Rn. 10 ).
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (stRspr; vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16-19 m.w.N. ; vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 32 m.w.N. ; vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 30 sowie Beschluss vom 25. Juli 2011 - B 12 KR 114/10 B - juris Rn. 10 ).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Insofern wurde das Vorliegen von Beschäftigung als ein Tatbestandsmerkmal der Versicherungspflicht, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung alleiniger Gegenstand einer Statusfeststellung nach § 7a SGB IV ist, genannt, welches im Grundsatz nicht isoliert angefochten werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R - juris Rn. 12 m.w.N. und vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - a.a.O. Rn. 16 f. ).
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 18/18 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit, die als rechtlicher Typus der Beschäftigung gegenüber steht, vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R - juris Rn. 14 ).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Instruktor

    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2022 - L 26 BA 7/20 -, juris-Rdnr. 35 unter Hinweis u. a. auf BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - Rdnr. 16-19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    SGB, BGB, FahrlG

    Maßgebend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts, hinsichtlich derer eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. März 2022 ‒ L 26 BA 7/20, juris-Rdnr. 35 unter Hinweis u. a. auf BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 ‒ B 12 R 11/18 R Rdnr. 16-19).
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