Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 87 Abs 1 S 1 SGG, § 1 Abs 1 Nr 1 SGB 6, § 7a SGB 4, § 12 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage des Rentenversicherungsträgers gegen einen die Versicherungspflicht verneinenden Bescheid der Einzugsstelle - Verwirkung des Klagerechts im Einzelfall trotz Einhaltung der Klagefrist
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 87 Abs 1 SGG, § 12 SGB 10
Einzugsstelle - Verwirkung - Beschäftigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Klagerechts wegen Nichteinhaltung der Klagefrist trotz Kenntnis des Sozialbescheids; Verwirkung des Klagerechts im sozialgerichtlichen Verfahren trotz Einhaltung der Klagefrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Klagerechts im sozialgerichtlichen Verfahren trotz Einhaltung der Klagefrist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.03.2013 - S 211 KR 1814/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Er hat sich ergänzend auf das Urteil des BSG vom 3. Juli 2013 (B 12 KR 8/11 R) und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. Juli 2014 (L 11 KR 2105/12) berufen.Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten der Klägerin als einer der Sozialversicherungsträger, welche die "Gemeinsame Verlautbarung zur Behandlung von Beitragsbescheiden durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger vom 29.3.2001" abgeschlossen und das "Rundschreiben an die Leistungsabteilungen von März 2006" verfasst hat, dazu führt, dass sich die Klägerin nicht auf die ihr gegenüber unrichtige Rechtsmittelbelehrung des streitgegenständlichen Bescheides berufen kann (vgl. zur Verwirkung des Klagerechts ohne förmliche Bekanntgabe: BSG, Urt. v. 03.07.2013 -B 12 KR 8/11 R- Rdnr. 20).
Bereits das BSG hat erwogen, hinsichtlich der Klagefrist nicht vom tatsächlichen Beginn aufgrund Bekanntgabe, sondern von einem früheren fiktiven Fristbeginn auszugehen (Urt. v. 03. Juli 2013 -B 12 KR 8/11 R- Rdnr. 22).
- BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90
Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Eine nur in den Akten vermerkte Regelung ist noch kein wirksamer Verwaltungsakt, auch wenn die Behörde ihre Entscheidung intern bereits abschließend bearbeitet hat (so KassKomm -Mutschler § 37 SGB X Rdnr. 10 mit Bezugnahme auf. BSG SozR 3 - 4150 Art. 1 § 2 Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 2105/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Er hat sich ergänzend auf das Urteil des BSG vom 3. Juli 2013 (B 12 KR 8/11 R) und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. Juli 2014 (L 11 KR 2105/12) berufen.
- BSG, 04.03.2015 - B 12 KR 72/14 B
Gesetzliche Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde erhoben (Aktenzeichen BSG B 12 KR 72/14 B). - BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Besondere Umstände, die eine Verwirkung auslösen, liegen vor, wenn der Verpflichtete (hier: die Beigeladenen) in Folge eines bestimmten Verhaltens (Verwirkungsverhalten) berechtigt vertrauen durfte, dass der Berechtigte (hier: die Klägerin) das Recht (hier: Klagerecht mit der möglichen Konsequenz im Falle eines obsiegenden Urteils, Beiträge behalten bzw. nachfordern zu können) nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) (=Zeit-/Umstandsmoment) und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. bereits Urteil des Senats vom 17. April 2008 - L 1 KR 356/06 - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 BSGE 80, 41, Juris-Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des BSG). - LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13
Die Klage hiergegen hat das Hessische LSG mit Urteil vom 15. Mai 2014 (Az. L 1 KR 400/12) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung abgewiesen.