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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25068
LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16 B (https://dejure.org/2016,25068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2016 - L 11 SB 126/16 B (https://dejure.org/2016,25068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2016 - L 11 SB 126/16 B (https://dejure.org/2016,25068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 118 SGG, § 377 ZPO, § 380 ZPO, § 381 ZPO, Art 6 EGStGB
    Beschwerde - Ordnungsgeld gegen Zeugen - Arzt - Befundbericht - Ordnungshaft - durch das Ausbleiben verursachte Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentschuldigtes Fernbleiben zum Termin zur Abgabe eines Befundberichts; Auferlegung von Kosten; Höhe eines Ordnungsgeldes; Ausmaß der Pflichtwidrigkeit

  • sozialrechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht - Beschwerde - Ordnungsgeld gegen Zeugen - Arzt - Befundbericht - Ordnungshaft - durch das Ausbleiben verursachte Kosten

  • rechtsportal.de

    Unentschuldigtes Fernbleiben zum Termin zur Abgabe eines Befundberichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - L 27 R 65/15

    Ordnungsgeld - Zeuge - Ladung - auflösende Bedingung - Befundbericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Dass - was das Sozialgericht indes nur den Beteiligten des Rechtsstreits in den jeweiligen Ladungen mitgeteilt hat - der Termin zur Beweisaufnahme letztlich dem Zweck diente, den Beschwerdeführer zur Erstattung des angeforderten Befundberichts zu veranlassen, und den Beteiligten die Terminsaufhebung für den Fall des rechtzeitigen Eingangs eines solchen Befundberichts bei dem Sozialgericht angekündigt wurde, rechtfertigt hier kein anderes Ergebnis (vgl. aber den Beschluss des 27. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2015 - L 27 R 65/15 B - juris).

    Dass die Ladungsverfügung in einem solche Fall ihren gesetzlichen Zweck verfehlt, weil das Sozialgericht die Abladung für den Fall des rechtzeitigen Eingangs des Befundberichts in Aussicht gestellt hat, vermag der Senat nicht zu erkennen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2015 - a. a. O.).

    Der Senat vermag hier auch nicht zu erkennen, dass die Ladung unter einer auflösenden Bedingung gestanden hat (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2015 - a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    In diesem Zusammenhang weisen die Ordnungsmittel nach § 380 Abs. 1 ZPO nicht nur präventive, sondern auch repressive Züge auf, so dass die nachträgliche Vorlage eines Befundberichtes nicht die Aufhebung der Maßnahmen nach § 380 Abs. 1 ZPO gebietet (vgl. Keller, a. a. O., § 118 Rn. 10j; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB - auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - beide bei juris).

    Bei der nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzenden Höhe des Ordnungsgeldes und der ersatzweisen Ordnungshaft wägt das Gericht die Umstände ab, die für oder gegen den Zeugen sprechen (vgl. hierzu und zum Folgenden LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - juris).

    Hier ist je 125,- Euro ein Tag Ordnungshaft ausreichend und angemessen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2009 - L 5 AS 1110/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Voraussetzungen der Anordnung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Zwar handelt es sich bei dem hier vorliegenden Beschwerdeverfahren um kein kontradiktorisches Verfahren, so dass es keine Beteiligten gibt, die einander Kosten erstatten könnten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2009 - L 5 AS 1110/09 B; Bundesgerichtshof , Beschluss vom 12. Juni 2007 - VI ZB 4/07 -, beide bei juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - L 5 B 126/03

    Verhängung von Ordnungsgeld ist bei Weigerung einen Befundbericht zu erstatten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    In diesem Zusammenhang weisen die Ordnungsmittel nach § 380 Abs. 1 ZPO nicht nur präventive, sondern auch repressive Züge auf, so dass die nachträgliche Vorlage eines Befundberichtes nicht die Aufhebung der Maßnahmen nach § 380 Abs. 1 ZPO gebietet (vgl. Keller, a. a. O., § 118 Rn. 10j; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - L 5 B 126/03 SB - auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - beide bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 13 R 293/07

    Ladungsfrist für Zeugen - Ausbleiben des Zeugen - genügende Entschuldigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Zudem dürfte der insoweit von dem Sozialgericht herangezogene Zeitaufwand des Gerichts nicht zu den Aufwendungen nach § 380 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehören (vgl. Keller, a. a. O., Rn. 10i unter Bezugnahme auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Februar 2007 - L 13 R 293/07 B - juris).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Zwar handelt es sich bei dem hier vorliegenden Beschwerdeverfahren um kein kontradiktorisches Verfahren, so dass es keine Beteiligten gibt, die einander Kosten erstatten könnten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2009 - L 5 AS 1110/09 B; Bundesgerichtshof , Beschluss vom 12. Juni 2007 - VI ZB 4/07 -, beide bei juris).
  • LSG Bayern, 09.03.2010 - L 2 SF 395/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtshilfeersuchen gem § 22 Abs 1 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Dies zugrunde gelegt, begegnet das hier im mittleren Bereich festgesetzte Ordnungsgeld von 500,- Euro auch in Anbetracht der beruflichen Stellung des Beschwerdeführers als niedergelassener Arzt (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 09. März 2010 - L 2 SF 395/09 B - juris) keinen durchgreifenden Bedenken.
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16
    Eine Kostenentscheidung ist notwendig, weil Gerichtskosten nach § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes in Verbindung mit Nr. 7504 des Kostenverzeichnisses anfallen dürften (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. März 2007 - X B 76/06 - juris).
  • VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19

    Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene

    (Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 13 SB 11/11 B, BeckRS 2012, 71211, beck-online; Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 27 R 65/15 B - juris Rn. 15; a.A. Beschluss vom 1. August 2016 - L 11 SB 126/16 B - juris Rn. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 12 SF 1/16
    Mit dem Termin zur Beweisaufnahme verfolgte das SG ersichtlich den Zweck, nähere Kenntnis über den Gesundheitszustand der Klägerin zu erlangen, und zwar ausweislich der Ladung an den Beschwerdeführer gegebenenfalls durch dessen persönliche Vernehmung (so auch die von den Bewertungen in den o.g. Entscheidungen des 27. und des 13. Senats des LSG Berlin-Brandenburg abweichende Bewertung im Urteil des 11. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 1.8.2016 - L 11 SB 126/16 B -, juris Rn. 8).

    Dabei handelt es sich zwar um eine auflösende Bedingung, die im Prozessrecht nicht vorgesehen ist, sodass es - um diese Problematik zu vermeiden - vorzugswürdig und klarer ist, in der Ladung lediglich darauf hinzuweisen, der Termin werde bei rechtzeitiger Vorlage eines schriftlichen Befundberichts ggf. aufgehoben (dann keine auflösende Bedingung, vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.8.2016, a.a.O. Rn. 8).

    Die nachträgliche (auf eine weitere Ladung des Beschwerdeführers als Zeuge vom 18.12.2015 zu einem Termin am 3.2.2016 erfolgte) Vorlage eines schriftlichen Befundberichts vom 6.1.2015 ist erst recht nicht geeignet, dass Ausbleiben des Beschwerdeführers im Termin am 17.12.2015 zu entschuldigen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.8.2016, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).

  • LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienen Zeugen: ordnungsgemäße Ladung

    Vor diesem Hintergrund lassen insbesondere die zahlreichen zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. nur Beschl. v. 01.08.2016, Az. L 11 SB 126/16 B; Beschl. v. 13, 05.2015, Az. L 27 R 65/15 B) die Frage nach der Parteibezeichnung regelmäßig offen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - L 32 AS 1079/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Voraussetzungen der Anordnung

    Es fallen also in der Hauptsache keine Verfahrenskosten an, unter die man die Kosten des Beschwerdeverfahrens fassen könnte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2016, L 11 SB 126/16 B, juris-RdNr. 13).
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