Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10 WA |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 77 SGB 6, § 236 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6, RRG 1999, Art 3 Abs 1 GG
Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente für langjährig Versicherte - Anwendung der Vertrauensschutzregelung auf freiwillige Beiträge - Zugangsfaktor
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 77 SGB 6, § 236 SGB 6, RRG 1999, Art 3 Abs 1 GG
Vertrauensschutzregelung - Zugangsfaktor - Altersrente für langjährig Versicherte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.10.2005 - S 4 RA 4241/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10 WA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R
Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10
Er vertritt die Auffassung, dass er auch eingedenk der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte und die Vertrauensschutzregelung aufgrund von 45 Jahren Pflichtbeiträgen nach § 236 SGB VI a.F. nicht gegen das Grundgesetz (GG), insbesondere nicht gegen Art. 3 I GG verstießen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R -, zitiert nach juris), einen Anspruch auf abschlagsfreie Rente habe.Die für 56 Kalendermonate entrichteten freiwilligen Beiträge bleiben hingegen unberücksichtigt; der insoweit nicht auslegbare Gesetzestext erlaubt keine Gleichstellung der freiwilligen Beiträge mit Pflichtbeiträgen (vgl. ständige Rechtsprechung des BSG, etwa Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R-, zitiert nach juris Rn. 21).
Wegen des besonders nachhaltigen Beitrags zur Rentenfinanzierung durfte der Gesetzgeber daher die Gruppe der Versicherten, die 45 Jahre Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben, begünstigen (so BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R -, zitiert nach juris Rn. 37).
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10
Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, zitiert nach juris). - BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10
Hiernach verfängt der Verweis des Klägers auf die Gleichstellung von Pflichtbeiträgen mit den wegen Überschreitens der JAV freiwillig geleisteten Weiterversicherungsbeiträgen in §§ 36 Abs. 3, 25 Abs. 3 S. 2, 37 Abs. 2 AVG und Art. 2 § 51 Abs. 1 S. 2 AnVNG jeweils in der bis zum 31. Dezember 1967 maßgeblichen Fassung und auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (etwa BSG, Urteil vom 08. Oktober 1964 - 1 RA 303/61 -, BSGE 22, 31 ff.) von vornherein nicht, weil die rentenrechtliche Rechtslage, auf welche insofern Bezug genommen wird, überholt ist und sich mit dem rentenrechtlichen System des SGB VI und der dortigen Stellung freiwilliger Beitragszeiten gerade nicht mit der vom Kläger gezogenen Schlussfolgerung vergleichen lässt.