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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13   

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https://dejure.org/2014,44896
LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13 (https://dejure.org/2014,44896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2014 - L 14 AL 134/13 (https://dejure.org/2014,44896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - L 14 AL 134/13 (https://dejure.org/2014,44896)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 24.10.2010, § 28a Abs 2 S 2 SGB 3 vom 24.10.2010, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
    Arbeitslosenversicherung - selbstständig Tätige - Ausschluss der freiwilligen Weiterversicherung wegen zweimaliger Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit und Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28a Abs 2 S 2 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflichtigkeit eines selbstständigen Journalisten in der Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der freiwilligen Weiterversicherung selbstständig Tätiger in der Arbeitslosenversicherung wegen zweimaliger Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit und Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der freiwilligen Weiterversicherung selbstständig Tätiger in der Arbeitslosenversicherung wegen zweimaliger Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit und Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Die Arbeitslosmeldung stellt eine reine Tatsachenerklärung dar, die im Wege des Herstellungsanspruches nicht von der Beklagten ersetzt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 6/00 R -).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 188/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Im Rahmen des bei dieser Einschätzung zustehenden Ermessens (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2011 - B 4 AS 188/10 B, vom 24. Mai 2012 - B 9 SB 14/11 B, vom 29. Mai 2012 - B 1 KR 6/12 B, zusammenfassend Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 153 Rn 15 m.w.N.) sieht der Senat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als nicht erforderlich an.
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 SB 14/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Im Rahmen des bei dieser Einschätzung zustehenden Ermessens (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2011 - B 4 AS 188/10 B, vom 24. Mai 2012 - B 9 SB 14/11 B, vom 29. Mai 2012 - B 1 KR 6/12 B, zusammenfassend Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 153 Rn 15 m.w.N.) sieht der Senat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als nicht erforderlich an.
  • BSG, 29.05.2012 - B 1 KR 6/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Im Rahmen des bei dieser Einschätzung zustehenden Ermessens (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2011 - B 4 AS 188/10 B, vom 24. Mai 2012 - B 9 SB 14/11 B, vom 29. Mai 2012 - B 1 KR 6/12 B, zusammenfassend Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 153 Rn 15 m.w.N.) sieht der Senat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als nicht erforderlich an.
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 07. Juli 1992, Az.: 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91), wenn der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt und nicht als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, Az.: 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87, 1 BvR 556/88).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 07. Juli 1992, Az.: 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91), wenn der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt und nicht als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, Az.: 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87, 1 BvR 556/88).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. Beschluss vom 27. Februar 2007, Az.: 1 BvL 10/00) Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Artikel 3 Abs. 1 GG ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die ihm gestattet sind und die im Bereich der sozialen Sicherungssystem innerhalb eines großen Gestaltungsspielraums liegen können (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 3. April 2001, Az.: 1 BvR 1629/94), nicht vornimmt, sondern erst dann, wenn ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte fehlt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, Az.: 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
    Artikel 3 Abs. 1 GG ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die ihm gestattet sind und die im Bereich der sozialen Sicherungssystem innerhalb eines großen Gestaltungsspielraums liegen können (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 3. April 2001, Az.: 1 BvR 1629/94), nicht vornimmt, sondern erst dann, wenn ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte fehlt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, Az.: 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 73/17

    Antragspflichtversicherung - Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Beitragshöhe

    Ob die Rechtsfolge des § 28a Abs. 2 Satz 2 SGB III - wofür die Gesetzesbegründung und die bereits dargestellte Bedeutung des gesetzgeberischen Willens spricht - nicht eingreift, wenn "der Arbeitslosengeldbezug auf einem neu entstandenen Anspruch (vergleiche § 147 Absatz 1 Nummer 1) beruht" (Bundestags-Drs. 17/1945, S. 14) - dies träfe beim Kläger in beiden Phasen des Alg-Bezugs zu -, kann hier dahinstehen (vgl. zum Meinungsstand: Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2.A., § 28a SGB III (Stand: 15.06.2020), Rn. 24; Timme, in: Hauck/Noftz, SGB, 03/17, § 28a SGB III, Rn. 41; Scheidt, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, Sozialgesetzbuch 111, 7. Auflage 2021, § 28a Rn. 50 ff.; s.a. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - L 14 AL 134/13 - ; LSG Hamburg, Urteil vom 29. August 2018 - L 2 AL 46/17 - beide juris), weil die Berufung bereits aus anderen Gründen Erfolg hat.
  • BSG, 02.07.2015 - B 5 AL 1/15 B

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses; Fehlende

    L 14 AL 134/13 (LSG Berlin-Brandenburg).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 46/17

    Pflichtversicherung auf Antrag

    Eine Auslegung der Formulierung in der Gesetzesbegründung so, wie sie der Kläger versteht, dass der Ausschlussgrund nach einem neu erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld generell nicht greife, widerspricht dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung, die eine solche Rückausnahme nicht formuliert (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Dezember 2014 - L 14 AL 134/13, juris).
  • BSG, 14.10.2020 - B 5 AL 1/20 B

    Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung;

    Soweit der Kläger zwei Entscheidungen von Landessozialgerichten wiedergibt (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 1.12.2014 - L 14 AL 134/13 - und LSG Hamburg Urteil vom 29.8.2018 - L 2 AL 46/17) , kann sich daraus allein noch keine Klärungsbedürftigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Bedeutung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ergeben.
  • SG Osnabrück, 17.03.2017 - S 48 AL 165/13

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - kein Ausschluss des

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, diese Erwägungen des Gesetzgebers hätten keinen Niederschlag im Wortlaut des § 28a Abs. 2 S. 2 SGB III gefunden und seien damit nicht geeignet, eine Rückausnahme zu begründen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.12.2014, L 14 AL 134/13), vermag die Kammer sich dem nicht anzuschließen.
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