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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,11266
LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15 B ER (https://dejure.org/2015,11266)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2015 - L 9 KR 13/15 B ER (https://dejure.org/2015,11266)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2015 - L 9 KR 13/15 B ER (https://dejure.org/2015,11266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 5, § 46 SGB 5, § 136 SGB 3, § 138 SGB 3, § 140 SGB 3
    Arbeitsunfähigkeit - Eingliederungsvereinbarung - KVdA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung einer Eingliederungsvereinbarung für Feststellung der AU eines Arbeitslosen in Krankenversicherung; Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Feststellung von Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen; Bedeutung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Feststellung von Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen; Bedeutung einer Eingliederungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15
    Der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis (BSG, Urteil vom 04. April 2006 - B 1 KR 21/05 R -, SozR 4-2500 § 44 Nr. 9, BSGE 96, 182-190).

    Den von der Antragstellerin geforderten "Berufsschutz" dergestalt, nur auf Beschäftigungen als Chefsekretärin, Sekretärin oder gleichartige Tätigkeiten verwiesen werden zu können, konnte und kann sie weder arbeitslosenversicherungsrechtlich noch krankenversicherungsrechtlich beanspruchen (BSG, Urteil vom 04. April 2006 - B 1 KR 21/05 R -, SozR 4-2500 § 44 Nr. 9, BSGE 96, 182-190).

    Die Krankenkasse darf deshalb im Regelfall davon ausgehen, dass sich der Arbeitslose der Arbeitsverwaltung auch für leichte Arbeiten zur Verfügung gestellt hat (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 04. April 2006 - B 1 KR 21/05 R -, SozR 4-2500 § 44 Nr. 9, BSGE 96, 182-190), um seine Verfügbarkeit sicherzustellen und Arbeitslosengeld zu erhalten.

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15
    Das Krankengeld stellt sich in der KVdA nicht als Ersatz für den Ausfall des früher auf Grund einer Beschäftigung bezogenen Arbeitsentgelts dar, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R -, BSGE 111, 18-24, SozR 4-2500 § 46 Nr. 4, SozR 4-2500 § 44 Nr. 16, SozR 4-2500 § 49 Nr. 5).

    Im Übrigen gilt, dass unbeschadet des § 91 Abs. 6 SGB V die Regelungen in den AU-RL über Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit den leistungsrechtlichen Krankengeld-Tatbestand des SGB V nicht ausgestalten können (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, BSGE 111, 18-24, SozR 4-2500 § 46 Nr. 4, SozR 4-2500 § 44 Nr. 16, SozR 4-2500 § 49 Nr. 5).

  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 114/02

    Gewährung von Krankengeld; Auslegung des Begriffs "Arbeitsunfähigkeit";

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15
    6.) Aus der zwischenzeitlichen Beantragung einer Rente kann die Antragstellerin ebenfalls keine weitergehenden Rechte auf das begehrte Krankengeld herleiten, weil sie gemäß § 189 Abs. 1 SGB V als Rentenantragstellerin zwar als versicherungspflichtig gilt, aber nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist (Urteil des Senats vom 04. August 2004, L 9 KR 114/02; juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2016 - L 9 KR 543/15

    Krankenversicherung - Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft nach Ende der

    Nach den Mitteilungen der Antragsgegnerin und den Erkenntnissen des Senats aus dem am 02. April 2015 von ihm entschiedenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren (L 9 KR 13/15 B ER) war die Antragstellerin zuletzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VS 1095/14
    Da sich der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung somit aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 21/05 R -, BSGE 96, 182), ist demgegenüber bei Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, deren Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der Krankenversicherung der Arbeitslosen maßgebend und diejenige aufgrund einer früheren Beschäftigung für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ohne Bedeutung, wenn die zur behaupteten Arbeitsunfähigkeit führende Leistungseinschränkung erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während des Bezuges der genannten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit eingetreten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2015 - L 9 KR 13/15 B ER -, juris, Rz. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 V 1095/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - freiwillig

    Da sich der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung somit aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 21/05 R -, BSGE 96, 182), ist demgegenüber bei Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, deren Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der Krankenversicherung der Arbeitslosen maßgebend und diejenige aufgrund einer früheren Beschäftigung für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ohne Bedeutung, wenn die zur behaupteten Arbeitsunfähigkeit führende Leistungseinschränkung erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während des Bezuges der genannten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit eingetreten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2015 - L 9 KR 13/15 B ER -, juris, Rz. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 KR 4298/16
    Diese schließt einen Krankengeldanspruch nicht ein; anderes würde nur dann gelten, wenn der Kläger bei Entstehen des Krankengeldanspruchs aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit der Beitragsberechnung unterliegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007, - B 1 KR 8/17 R -, in juris Rdnr. 19, 20; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2015, - L 9 KR 13/15 B ER -, in juris Rdnr. 7); das ist nicht der Fall gewesen.
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