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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15096
LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18 B ER (https://dejure.org/2018,15096)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2018 - L 32 AS 65/18 B ER (https://dejure.org/2018,15096)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - L 32 AS 65/18 B ER (https://dejure.org/2018,15096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 28 Abs 5 SGB 2, § 29 Abs 1 SchulG BB, § 29 Abs 2 SchulG BB, § 10 Abs 3 S 1 SGB 8
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - ergänzende angemessene Lernförderung - schulrechtliche Bestimmungen - sonderpädagogischer Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Übernahme der Kosten für eine häusliche Lernförderung; Einstweiliger Rechtsschutz; Ergänzende angemessene Lernförderung; Menschenwürdiges Existenzminimum schulpflichtiger Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 28 Abs. 5
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Ergänzende Lernförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18
    Eine ergänzende angemessene Lernförderung rechnet zum verfassungsrechtlich gebotenen menschenwürdigen Existenzminimum schulpflichtiger Kinder, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf ein kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht im Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 (Rdnr. 197, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) deutlich gemacht hat und auch die Gesetzesbegründung zu § 28 Abs. 5 SGB II erkennen lässt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Rdnrn. 19, 23 - 26, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18
    Ein Anordnungsgrund kann bejaht werden, wenn schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, 1236 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - L 12 AS 134/15

    Leistungen SGB II ; Übernahme von Kosten für eine schulische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - L 32 AS 65/18
    Dies beinhaltet die Unterstützung von Lernenden, insbesondere solcher mit Lernbehinderungen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - L 12 AS 134/15, Rdnr 31, zitiert nach juris, m. w. N.).
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