Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 22 Abs 5 SGB 2, § 22 Abs 7 SGB 2
Übernahme von Mietschulden; Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2, § 22 Abs 5 S 4 SGB 2, § 22 Abs 7 SGB 2, § 22 Abs 4 SGB 2
(Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden - Zuschuss gem § 22 Abs 7 SGB 2 zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten - keine Möglichkeit der Direktzahlung an Vermieter) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.02.2010 - S 171 AS 478/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - …
Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, bereits grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so noch zur Vorgängervorschrift § 22 Abs. 5 SGB II LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - juris), kann hier dahinstehen. - LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - …
Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.