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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06   

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https://dejure.org/2010,17650
LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06 (https://dejure.org/2010,17650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - L 7 KA 12/06 (https://dejure.org/2010,17650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - L 7 KA 12/06 (https://dejure.org/2010,17650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 70 Abs 1 S 1 SGB 5, § 71 Abs 1 S 1 SGB 5, § 72 Abs 2 S 1 SGB 5, § 75 Abs 6 SGB 5, § 76 Abs 1 S 1 SGB 5
    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs des Landesschiedsamtes - keine Zulässigkeit der Einbeziehung der ärztlichen Versorgung von Sozialhilfeempfängern in die Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 70 Abs 1 S 1 SGB 5, § ... 71 Abs 1 S 1 SGB 5, § 72 Abs 2 S 1 SGB 5, § 75 Abs 6 SGB 5, § 76 Abs 1 S 1 SGB 5, § 89 SGB 5, § 106 Abs 1 SGB 5, § 264 SGB 5, § 264 Abs 1 SGB 5, § 37 Abs 1 BSHG, § 38 Abs 3 BSHG, § 38 Abs 4 BSHG, § 52 Abs 3 SGB 12, Art 12 Abs 1 S 2 GG
    (Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs des Landesschiedsamtes - keine Zulässigkeit der Einbeziehung der ärztlichen Versorgung von Sozialhilfeempfängern in die Wirtschaftlichkeitsprüfung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs des beklagten Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    3.) Eine Ermächtigung ergibt sich entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2) schließlich auch nicht aus § 2 Abs. 7 BMV-Ä. Unabhängig davon, dass nach Auffassung des Senats die Vorschrift nicht den Personenkreis regelt, für den Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden können, sondern allein die Leistungen, die ihrer Art nach Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, kann die Vorschrift aus folgendem Grund keine Ermächtigung darstellen: Bei dem Bundesmantelvertrag handelt es sich um einen Normsetzungsvertrag (vgl. BSGE 71, 42).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Sie ist mit dem Wegfall des Rechtsschutzinteresses gleichzusetzen (vgl. BSGE 42, 212 [216]).Von der Wirksamkeit der auf Grundlage des Schiedsspruchs in Kraft getretenen Prüfvereinbarung vom 20. Juni 2003 hängt noch der Ausgang von anhängigen Prüfverfahren wegen der Feststellung eines sonstigen Schadens in Bezug auf die Behandlung nichtversicherter Sozialhilfeempfänger ab, so dass der prozessuale Anspruch nicht gegenstandlos ist.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Schiedssprüche unterliegen gemäß § 89 SGB V - auf Anfechtung der Gesamtvertragsparteien hin - nur in eingeschränktem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 85 Nr. 3, Rn. 11; BSG, SozR 4-5500 Art. 11 Nr. 1, Rn. 11).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Daher wird ein wesentlicher Teil der Hilfebedürftigen nach dem BSHG bzw. ab dem 1. Januar 2005 nach dem SGB XII nunmehr kraft gesetzlichen Auftrags (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 1 KR 30/07 R, zitiert nach juris) von der Krankenkasse betreut.
  • SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 638/05

    Vergütungshöhe bei Versorgungsvertrag mit einem Landkreis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Damit werden auch andere als Versicherte der GKV in den Sicherstellungsauftrag einbezogen, ohne dass diese (vollständig) in das System der vertragsärztlichen Versorgung einbezogen werden (vgl. SG Marburg, Urteil vom 29. März 2006, S 12 KA 638/05, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Die Festsetzung des Inhalts eines Vertrags über die vertragsärztliche Versorgung zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen durch ein Schiedsamt stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Sozialgesetzbuchs/Zehntens Buch (SGB X) dar, den die Vertragspartner zulässiger Weise im Klagewege angreifen können, wenn sie geltend machen können, der Schiedsspruch sei rechtswidrig (Vgl. BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 20).Die Klägerin als Vertragspartnerin der Prüfvereinbarung nach § 106 Abs. 2 S. 4 i.V.m. Abs. 3 S. 1 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung kann geltend machen, durch den Schiedsspruch in ihren Rechten verletzt zu sein und ist daher klagebefugt i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 2 SGG.
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Eine solche liegt vor, wenn er geltend machen kann, durch die Bindungswirkung des angefochtenen Urteils nach § 141 Sozialgerichtsgesetz (SGG) unmittelbar in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein (BSG, SozR 3-1500 § 75 Nr. 31).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 62/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychotherapeutische Leistung - Realisierung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 7 KA 12/06
    Schiedssprüche unterliegen gemäß § 89 SGB V - auf Anfechtung der Gesamtvertragsparteien hin - nur in eingeschränktem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 85 Nr. 3, Rn. 11; BSG, SozR 4-5500 Art. 11 Nr. 1, Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - L 7 KA 164/07

    Präklusion; sachlich-rechnerische Richtigstellung; auftragsweise versorgte

    Der Charakter einer Auftragsleistung wird durch Ziff. 18 bzw. 19 dieser Verträge besonders herausgestellt: die dort in Bezug genommene Regelung des § 264 SGB V (in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung; seither § 264 Abs. 1 SGB V), wonach die Krankenkasse für Arbeits- und Erwerbslose, die nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen kann, sofern ihr Ersatz der vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie eines angemessenen Teils ihrer Verwaltungskosten gewährleistet wird, wird einhellig als gesetzlicher Auftrag qualifiziert (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, Az.: B 1 KR 30/07 R, m.w.N.; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Juni 2010, Az.: L 7 KA 12/06, beide veröffentlicht in Juris).
  • SG Marburg, 16.12.2020 - S 12 KA 303/20

    Vertragsarztrecht

    Auch wenn andere als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in den Sicherstellungsauftrag einbezogen werden, werden sie nicht vollständig in das System der vertragsärztlichen Versorgung einbezogen, so dass z. B. die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht gelten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.06.2010 - L 7 KA 12/06 - juris Rdnr. 28 ff.; SG Marburg, Urt. v. 29.03.2006 - S 12 KA 638/05 - juris Rdnr. 28 ; anders für sachlich-rechnerische Richtigstellungen nach § 106a SGB V a. F. SG Marburg, Urt. v. 08.12.2010 - S 12 KA 229/09 - juris Rdnr. 38 ).
  • SG Marburg, 17.03.2021 - S 12 KA 418/19

    Vertragsarztrecht

    Auch wenn andere als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in den Sicherstellungsauftrag einbezogen werden, werden sie nicht vollständig in das System der vertragsärztlichen Versorgung einbezogen, so dass z. B. die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht gelten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.06.2010 - L 7 KA 12/06 - juris Rdnr. 28 ff.; SG Marburg, Urt. v. 29.03.2006 - S 12 KA 638/05 - juris Rdnr. 28 ; anders für sachlich-rechnerische Richtigstellungen nach § 106a SGB V a. F. SG Marburg, Urt. v. 08.12.2010 - S 12 KA 229/09 - juris Rdnr. 38 ).
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