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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - L 20 AS 2022/09   

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https://dejure.org/2010,21680
LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - L 20 AS 2022/09 (https://dejure.org/2010,21680)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2010 - L 20 AS 2022/09 (https://dejure.org/2010,21680)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - L 20 AS 2022/09 (https://dejure.org/2010,21680)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 19 AS 230/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II nur auf Bedarfsgemeinschaften Anwendung findet, in denen beide Partner leistungsberechtigt nach dem SGB II sind bzw. der Partner, der vom Leistungssystem des SGB II ausgeschlossen ist, einen entsprechend gleich hohen Leistungsanspruch gegenüber einen anderen Leistungsträger hat (vgl. hierzu LSG Hamburg Urteil vom 02.09.2010 - L 5 AS 19/08 - m.w.N.,Revisionverfahren anhängig: - B 14 AS 171/10 R - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 14.04.2010 - L 10 AS 1228/09 - ; a. A. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 02.12.2010 - L 20 AS 2022/09 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 32 AS 1045/18

    Ermittlung des Bedarfs eines einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft

    Der individuelle Bedarf eines Partners erhöhe sich nicht dadurch, dass sein Partner wegen eines Leistungsausschlusses nicht zu den Generalkosten des Haushalts beitragen könne, zitiert wurde das Urteil des LSG Brandenburg vom 2. Dezember 2010 - L 20 AS 2022/09 und Lenze in Münder LPK - SGB 11, 6.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2017 - L 7 AS 193/17
    Ein solcher Ausnahmefall besteht aber nicht darin, dass zu der die Unterkunft gemeinsam bewohnenden Bedarfsgemeinschaft eine weitere Person gehört, die - wie hier - gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Dezember 2010 - L 20 AS 2022/09 -, juris).
  • SG Neuruppin, 16.05.2018 - S 6 AS 672/18
    Der individuelle Bedarf eines Partners erhöhe sich nicht dadurch, dass sein Partner wegen eines Leistungsausschlusses nicht zu den Generalkosten des Haushalts beitragen könne, zitiert wurde das Urteil des LSG Brandenburg vom 2. Dezember 2010 - L 20 AS 2022/09 und Lenze in Münder LPK - SGB 11, 6.
  • SG Aachen, 03.05.2011 - S 14 AS 667/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Regelungslücke ist nicht anzunehmen, da der Gesetzgeber in § 20 SGB II zwingende Regelsätze u. a. eben für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft festgelegt und gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, Abs. 4a und 5 SGB II diverse Leistungsausschlüsse kodifiziert hat, ohne für diese Fälle ausdrücklich eine abweichende Bemessung der Regelsätze vorzusehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.12.2010, Az. L 20 AS 2022/09; a. A. für den Fall einer gemischten Bedarfsgemeinschaft aus SGB-II Bezieher und Berechtigtem nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 14.04.2009, Az. L 10 AS 1228/09).
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