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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10   

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https://dejure.org/2012,11102
LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10 (https://dejure.org/2012,11102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2012 - L 27 R 1009/10 (https://dejure.org/2012,11102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2012 - L 27 R 1009/10 (https://dejure.org/2012,11102)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R

    Rechtsbehelfsfrist beim Berichtigungsbescheid, Verringerung des Rentenzahlbetrags

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10
    Der durch den Senat vorgenommenen Auslegung des Regelungsinhalts des Bescheides vom 10. Mai 2007 steht auch nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2000, Az. B 8 KN 8/99 R (SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) entgegen.

    Nur diese Auslegung des § 228a Abs. 3 SGB VI trägt Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift Rechnung und stimmt mit den Gesetzesmaterialien überein (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

    Die Regelung des § 228 a Abs. 3 SGB VI stellt keine unzumutbare Belastung dar und steht im angemessenen Verhältnis zum Regelungsziel (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt es, wenn Übergangsregelungen den unterschiedlichen Lebensverhältnissen in West und Ost mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise noch entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10
    Es ist nicht ersichtlich, dass sich hieran bis 2007 wesentlich etwas geändert hätte, wie auch am verbliebenen Unterschied zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost) abzulesen ist (vgl. insofern auch BSG, Urteil vom 13.11.2008, Az. B 13 R 129/08 R -juris).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10
    So ist auch das BVerfG im Jahre 2003 in seinem Beschluss zur "Beamtenbesoldung Ost" davon ausgegangen, dass sich die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, darin eingeschlossen das allgemeine Preis- und Lohnniveau, nach wie vor in den neuen Ländern erheblich von denen in den alten Ländern unterscheiden (BVerfG Beschluss vom 12.2.2003, Az. 2 BvL 3/00 -juris).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10
    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) kann bereits deshalb nicht entgegenstehen, da die Hinterbliebenenrente nicht dem Eigentumsschutz unterfällt (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG- Beschluss vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 283 ff).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10
    Darüber hinaus beeinträchtigt die Regelung des § 228a Abs. 3 SGB VI nicht das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), da das Recht, jeden Ort des Bundesgebietes aufzusuchen und sich dort aufhalten zu dürfen durch diese Regelung nicht direkt und gezielt, sondern allenfalls mittelbar berührt wird; das Grundrecht aus Art. 11 Abs. 1 GG indes schützt nicht vor jedem Nachteil, der auf staatliche Maßnahmen zurückgeht (vgl. BSG, aaO, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989, Az. 1 BvR 921/85 -juris).
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