Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13 ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 154 Abs 2 SGG, § 199 Abs 1 Nr 1 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 7 SGB 2
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis zur Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch einstweiligen Rechtsschutz bei einem gegen den Grundsicherungsträger ergangenem und von diesem angefochtenen Urteil
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 154 Abs 2 SGG, § 199 Abs 1 Nr 1 SGG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Rechtsschutzbedürfnis -aufschiebende Wirkung der Berufung verneint - Beträge für Zeit vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils - Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Analogie verneint - Anschluss an ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.03.2013 - S 144 AS 20097/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13 ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - L 10 AS 386/10
Rechtsschutzbedürfnis; aufschiebende Wirkung; Anwendung des § 154 Abs. 2 SGG auf …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13
Soweit der 10. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg unter Benennung verschiedener unterbliebener redaktioneller Anpassungen des § 154 Abs. 2 SGG gegen den genannten Beschluss des BSG einwendet, dieser lasse das nahe liegende Gegenargument außer Betracht, dass notwendige Anpassungen der Vorschrift geradezu regelhaft unterblieben seien, und es hätte aktiv begründet werden müssen, dass dem "Schweigen des Gesetzgebers" im vorliegenden Zusammenhang positiver Erklärungswert zukommt (Beschluss vom 20. April 2010 - L 10 AS 386/10 - juris), folgt der Senat dieser Einschätzung nicht, weil sie verkennt, dass "aktiv" begründungspflichtig derjenige ist, der eine Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch auf weitere Fallkonstellationen erstrecken will. - BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Grundsicherung im …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13
Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 (B 8 SO 17/09 R - juris) in Bezug auf einen Träger der Sozialhilfe überzeugend dargelegt hat, wäre die Anwendung dieser Vorschrift auf einen Träger der Sozialhilfe nicht lediglich mit einer weiten Auslegung der Vorschrift verbunden, sondern würde eine analoge Anwendung der Vorschrift verlangen.
- LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 620/13
Die Berufung des Jobcenters gegen ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem die …
Fallen diese Leistungen weg, so gibt es keine Leistungen mehr, die eine entsprechende Notlage beheben könnten, weshalb es gerechtfertigt ist, Grundsicherungsleistungen nicht in den Anwendungsbereich des § 154 Abs. 2 SGG einzubeziehen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13 ER - juris).