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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17   

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https://dejure.org/2021,22669
LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17 (https://dejure.org/2021,22669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2021 - L 14 AL 91/17 (https://dejure.org/2021,22669)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - L 14 AL 91/17 (https://dejure.org/2021,22669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 137 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 137 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 138 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 2 S 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - verkürzte Anwartschaftszeit - freier Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt - Kameramann

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 137 SGB 3, § 142 SGB 3, § 143 SGB 3, § 147 SGB 3, § 27 SGB 3
    Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - verkürzte Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Rundfunk - freie Mitarbeiter - Kameramann - Kamerafrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Beschäftigungslosigkeit; Leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Ein Dauerrechtsverhältnis auch ohne ausdrückliche oder stillschweigende (anfängliche) diesbezügliche Vereinbarungen hat das BSG (Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R -, juris Rn. 26, m.w.N.) ferner bei der Aufnahme in einen Kreis immer wieder beschäftigter oder zur Verfügung stehender Personen trotz anfänglicher beiderseitiger Unverbindlichkeit angenommen.

    Erfasst werden Sonderkonstellationen wie unbezahlter Urlaub, Streik und unentschuldigtes Fehlen (Arbeitsbummelei) mit jeweils begrenzter Dauer (BSG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R -, juris Rn. 23; Berchtold, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, SGB IV § 7 Rn. 80; jeweils m.w.N.).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 5/13 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Leistungsrechtliche Beschäftigungslosigkeit tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 5/13 R -, juris, m.w.N.) bereits dann ein, wenn die tatsächliche Beschäftigung beendet wird und es an dem Willen der Parteien des Beschäftigungsverhältnisses fehlt, dieses fortzusetzen.

    Der Senat verkennt nicht, dass auf die Tätigkeit der Klägerin für den RBB Regelungen des TV zu Leistungen im Krankheitsfall, zur Vergütung in Urlaubszeiten und zum Schutz gegen die Beendigung der Vertragsbeziehungen angewandt wurden (zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 5/13 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81

    Unständige kurzfristige Beschäftigungen - Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Eine unständige Beschäftigung kann daher auch in den Fällen vorliegen, in denen der Beschäftigte über einen längeren Zeitraum wiederholt kurzfristige Arbeitsleistungen gleicher Art bei demselben Arbeitgeber verrichtet (BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 -,) juris Rn. 10).

    Eine unständige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die einzelnen Beschäftigungen sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R -, juris Rn. 38; Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11; Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 1/80 -, juris ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 -, juris Rn. 19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Unständige Beschäftigungen zeichnen sich durch einen raschen Wechsel von Zeiten mit und ohne Beschäftigung aus und werden typischer-, aber nicht notwendigerweise bei ständig wechselnden Arbeitgebern ausgeübt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 9 KR 449/12 -, juris Rn. 50; Scheidt, in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl. 2021, § 27 Rn. 70).
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58

    Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Das bloße Aneinanderreihen unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber zwingt zwar noch nicht zu der Annahme eines ständigen Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 -, juris Rn. 24).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Die Feststellung, ob eine unständige Beschäftigung vorliegt, ist als Statusfrage aufgrund einer Prognose zu Beginn der Beschäftigung zu treffen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 17/16 R -, juris Rn. 17 ).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Ein Beschäftigungslosigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausschließendes Dauerbeschäftigungsverhältnis liegt nicht vor, wenn weder der Arbeitgeber verpflichtet ist, der Beschäftigten regelmäßige Einsatzzeiten anzubieten, noch diese verpflichtet ist, ihr angebotene Dienste anzunehmen (Anschluss an BSG vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = BSGE 120, 99-113 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, und BAG vom 16.5.2012 - 5 AZR 268/11 = BAGE 141, 348-359).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    § 7 Abs. 3 SGB IV überspielt lediglich den "Mangel an Entgeltlichkeit" (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, juris Rn. 30, m.w.N.) und betrifft ausschließlich das versicherungs- und beitragsrechtliche Beschäftigungsverhältnis (a.A. wohl Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2016 - L 18 AL 117/15 -, juris Rn. 20), lässt indes keine Rückschlüsse auf das - ohnehin nur für das Arbeitsförderungsrecht relevante und dort nicht gesondert geregelte - leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    In Anknüpfung an Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Urteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 und 5 AZR 2/97 -, juris; Urteil vom 20. Juli 1995 - 5 AZR 627/93 -, juris, jeweils m.w.N.) zu den Rechtsverhältnissen von Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann nach Auffassung des BSG ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden.
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80

    Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
    Eine unständige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die einzelnen Beschäftigungen sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R -, juris Rn. 38; Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11; Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 1/80 -, juris ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 -, juris Rn. 19).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 117/15

    Arbeitslosengeld - Kameramann - Rundfunk- und Fernsehanstalt -

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 5 KR 43/14

    Unständige Beschäftigung eines Schauspielers

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

  • LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21

    Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung

    § 7 Abs. 3 SGB IV überspielt lediglich den "Mangel an Entgeltlichkeit" und betrifft ausschließlich das versicherungs- und beitragsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, lässt indes keine Rückschlüsse auf das - ohnehin nur für das Arbeitsförderungsrecht relevante und dort nicht gesondert geregelte - leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. Juni 2021 - L 14 AL 91/17 -, juris m.w.N.).
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