Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 85 Abs 1 SGG, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Abhilfe - fehlende Kostenentscheidung - Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - erfolgreicher Widerspruch - ...
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 37 Abs 2 SGB 10, § 85 Abs 1 SGG
Widerspruchsverfahren - Abhilfeentscheidung - (fehlende) Kostenentscheidung - Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren - Bekanntgabe von Verwaltungsakten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Abhilfe eines begründeten Widerspruchs; Zulässigkeit der Verpflichtungsklage auf eine positive Kostengrundentscheidung; Begründung der Notwendigkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerspruchsverfahren; Abhilfeentscheidung; (fehlende) Kostenentscheidung; Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren; Bekanntgabe von Verwaltungsakten
- rechtsportal.de
Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 19.02.2014 - S 162 AS 34425/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R
Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
Da dem Widerspruchsführer rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüber stehen, kann die Notwendigkeit der Hinzuziehung nur ausnahmsweise verneint werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. November 2011, B 4 AS 97/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Merkmal der Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfe); für einen Ausnahmefall ist hier nichts ersichtlich. - BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R
Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
Zugleich war der Beklagte zu verpflichten, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das gegen den Bescheid vom 28. September 2011 geführte Vorverfahren anzuerkennen, § 63 Abs. 2 SGB X. Die Beauftragung eines Bevollmächtigten durfte hier angesichts der Komplexität der Materie für einen verständigen Bürger vernünftig erscheinen (…vgl. Heße, a.a.O., Rdnr. 16; Bundessozialgericht, Urteil vom 20. November 2001, B 1 KR 21/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15). - BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10
Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
Im Übrigen ist ein Eingang des Telefaxes vom 24. November 2011 bei dem Prozessbevollmächtigten der Kläger nicht belegt; der "OK"-Vermerk gibt dem Absender eines Telefax grundsätzlich keine Gewissheit über den Zugang der Sendung (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Juli 2011, IX ZR 148/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 3). - BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R
Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
Ist die Kostenentscheidung trotz Erfolges des Widerspruchs unterlassen worden, macht dies die Sachentscheidung nicht rechtswidrig bzw. anfechtbar; vielmehr ist die unterbliebene Kostenentscheidung mit der Verpflichtungsklage zu erwirken (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2006, B 5 RJ 66/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13).