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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46489
LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14 (https://dejure.org/2015,46489)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14 (https://dejure.org/2015,46489)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2015 - L 9 AS 1149/14 (https://dejure.org/2015,46489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 85 Abs 1 SGG, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Abhilfe - fehlende Kostenentscheidung - Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - erfolgreicher Widerspruch - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 37 Abs 2 SGB 10, § 85 Abs 1 SGG
    Widerspruchsverfahren - Abhilfeentscheidung - (fehlende) Kostenentscheidung - Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren - Bekanntgabe von Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Abhilfe eines begründeten Widerspruchs; Zulässigkeit der Verpflichtungsklage auf eine positive Kostengrundentscheidung; Begründung der Notwendigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruchsverfahren; Abhilfeentscheidung; (fehlende) Kostenentscheidung; Verpflichtungsklage auf positive Kostengrundentscheidung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren; Bekanntgabe von Verwaltungsakten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
    Da dem Widerspruchsführer rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüber stehen, kann die Notwendigkeit der Hinzuziehung nur ausnahmsweise verneint werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. November 2011, B 4 AS 97/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Merkmal der Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfe); für einen Ausnahmefall ist hier nichts ersichtlich.
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
    Zugleich war der Beklagte zu verpflichten, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das gegen den Bescheid vom 28. September 2011 geführte Vorverfahren anzuerkennen, § 63 Abs. 2 SGB X. Die Beauftragung eines Bevollmächtigten durfte hier angesichts der Komplexität der Materie für einen verständigen Bürger vernünftig erscheinen (vgl. Heße, a.a.O., Rdnr. 16; Bundessozialgericht, Urteil vom 20. November 2001, B 1 KR 21/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10

    Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
    Im Übrigen ist ein Eingang des Telefaxes vom 24. November 2011 bei dem Prozessbevollmächtigten der Kläger nicht belegt; der "OK"-Vermerk gibt dem Absender eines Telefax grundsätzlich keine Gewissheit über den Zugang der Sendung (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Juli 2011, IX ZR 148/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 3).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R

    Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 9 AS 1149/14
    Ist die Kostenentscheidung trotz Erfolges des Widerspruchs unterlassen worden, macht dies die Sachentscheidung nicht rechtswidrig bzw. anfechtbar; vielmehr ist die unterbliebene Kostenentscheidung mit der Verpflichtungsklage zu erwirken (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2006, B 5 RJ 66/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13).
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