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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 KR 81/04   

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https://dejure.org/2006,23098
LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 KR 81/04 (https://dejure.org/2006,23098)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2006 - L 1 KR 81/04 (https://dejure.org/2006,23098)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2006 - L 1 KR 81/04 (https://dejure.org/2006,23098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensverursachende, schuldhafte Pflichtverletzung durch nicht rechtzeitige Weiterleitung von Sozialversicherungsbeiträgen; Gewinnerzielung bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen durch die Einzugsstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.03.1997 - 12 RK 11/96

    Verwendung des Zinsgewinns bei der Anlage von Rentenversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 KR 81/04
    In einer Besprechung mit dem Beklagten am 28. April 1997 wiesen die Fremdversicherungsträger darauf hin, dass der Beklagte im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 1997 - 12 RK 11/96 - die aus der Anlage der Fremdgelder erzielten Zinsen auszukehren habe.

    Dieses hatte durch Urteil vom 22. September 1993 - 12 RK 16/91 - (= SozR 3 - 2200 § 1436 Nr. 1) die zwischen den Sozialversicherungsträgern streitige Frage, wem Gewinne aus der - selbst ordnungsgemäßen - Verwaltung von Fremdbeiträgen zustehen, in einem Rechtsstreit zwischen Einzugsstelle und Rentenversicherungsträger zu Gunsten des Letzteren entschieden und diese Rechtsprechung bei entsprechender Konstellation der Beteiligten durch weitere Urteile vom 13. März 1997 - u. a. 12 RK 11/96 - (= SozR 3 - 2400 § 28 l Nr. 1) bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2004 - L 5 KR 223/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 KR 81/04
    Nichts spricht dafür, dass die Beteiligten mit der Vereinbarung die Schadensersatzregelung des § 28 r Abs. 2 SGB IV unterlaufen wollten (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im das Parallelverfahren der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz betreffenden Urteil vom 5. Oktober 2004 - L 5 KR 223/02 -, auf dessen diesbezügliche den Beteiligten bekannte Ausführungen, die sich der Senat zu Eigen macht, im Übrigen verwiesen wird).
  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2006 - L 1 KR 81/04
    Dieses hatte durch Urteil vom 22. September 1993 - 12 RK 16/91 - (= SozR 3 - 2200 § 1436 Nr. 1) die zwischen den Sozialversicherungsträgern streitige Frage, wem Gewinne aus der - selbst ordnungsgemäßen - Verwaltung von Fremdbeiträgen zustehen, in einem Rechtsstreit zwischen Einzugsstelle und Rentenversicherungsträger zu Gunsten des Letzteren entschieden und diese Rechtsprechung bei entsprechender Konstellation der Beteiligten durch weitere Urteile vom 13. März 1997 - u. a. 12 RK 11/96 - (= SozR 3 - 2400 § 28 l Nr. 1) bestätigt.
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