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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08   

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https://dejure.org/2011,11482
LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08 (https://dejure.org/2011,11482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - L 2 U 582/08 (https://dejure.org/2011,11482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - L 2 U 582/08 (https://dejure.org/2011,11482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 128 Abs 1 Nr 3 SGB 7, § 97 SGB 3, §§ 97 ff SGB 3
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung: Schüler - Lernende - Schule - Berufsschule - berufliche Aus- und Fortbildung - Umschüler an Alten- und Krankenpflegeschulen - Brandenburg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 8 b SGB 7, § 150 SGB 7, § 152 SGB 7, § 128 Abs 1 Nr 3 SGB 7, § 185 Abs 2 S 1 SGB 7
    Abgrenzung Schüler - Lernende - Schule - Berufsschule - berufliche Aus- und Fortbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht eines Unternehmens im Bereich der Erwachsenenbildung in der gesetlichen Unfallversicherung; Versicherung von Lernenden während der beruflichen Ausbildung und Fortbildung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Zuständigkeit - Schüler an Kranken- und Altenpflegeschulen - keine Ersatz- oder Ergänzungsschule - Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII - Zuständigkeit der Fach-BG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90

    Streit über die Eigenschaft als zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08
    Zu hinzunehmenden Auswirkungen einer solchen Auslegung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten werde auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 1991 (BSG, Aktenzeichen 2 RU 73/90, zitiert nach juris.de) verwiesen.

    In Anlehnung an die immer noch zutreffende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum alten Recht (BSG; Urteil 30. Oktober 1991, Az. B 2 RU 73/90, m. w. N., zitiert nach juris.de, ebenso Kruschinsky in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 2 Rdnr. 499 f., und Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Rdnr. 7.1) kommt es zwar auf die äußere Form oder den Status der Schule oder Bildungseinrichtung nicht an.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08
    Die Beklagte verweist weiter auf das Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 02. August 2011 (Az. L 9 U 225/06, zitiert nach juris.de), dieses betreffe einen gleich gelagerten Fall.
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Altenpflegegesetz (-AltPflG - Urteil vom 24. Oktober 2002, Aktenzeichen 2 BvF 1/01, S. 47 und 52) zitiert nach juris.de) ließen jedoch durchaus die Auslegung eines zu machenden Ländervorbehaltes im Sinne einer zu beachtenden landesschulrechtlichen Regelung zu.
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