Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58435
LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14 KL (https://dejure.org/2021,58435)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.2021 - L 1 KR 425/14 KL (https://dejure.org/2021,58435)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - L 1 KR 425/14 KL (https://dejure.org/2021,58435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 1 Halbs 2 SGG, § 55a Abs 2 SGG, § 92 Abs 1 S 2 Nr 13 SGB 5, § 136 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 5, QFRRL
    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage gegen untergesetzliche Norm (hier: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (juris: QFRRL)) - Zulässigkeit der Klage - kein berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung bei aktuell nicht angewandter und ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 55 SGG
    Feststellungsklage - berechtigtes Interesse - Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage gegen untergesetzliche Norm (hier: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (juris: QFRRL)) - Zulässigkeit der Klage - kein berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung bei aktuell nicht angewandter und ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Pflegepersonalschlüsseln; Subjektive Klagehäufung; Feststellungsklage gegen eine untergesetzliche Norm; Suspendierte Regelungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Für die Mindestmengenregelungen in § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V a. F. ist die Zulässigkeit der Feststellungsklage aus diesem Grund durch das BSG bereits geklärt (zuletzt Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 15/15 R - Rdnr. 9 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar betrifft die Klage nicht direkt das mit der Zulassung nach § 108 SGB V verbundenen Recht, Krankenhausleistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 15/15 R - Rdnr. 10 zur Mindestmengenregelung).

  • BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung einer Mindestmenge bei der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Für das Feststellungsinteresse müssten (nur) die Anforderungen an die gegenwärtige Betroffenheit erfüllt sein, welche das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufstelle (Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Oktober 2016 -1 BvR 292/16).

    Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn die angegriffene Vorschrift auf die Rechtsstellung aktuell und nicht nur virtuell einwirkt, wenn die Norm ihre Adressaten mit Blick auf ihre künftig eintretenden Wirkungen zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder wenn klar abzusehen ist, dass und wie die Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06. Oktober 2016 -1 BvR 292/16 -, Rdnr. 18 juris).

  • BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R

    Rechtmäßigkeit leistungsrechtlicher Feststellungen nach § 44a Abs. 4 ff. SGB II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Dies ist zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, das heißt die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 11/19 R -, Rdnr. 20 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1, Rdnr. 14; ähnlich - als Erfordernis des Vorliegens eines Feststellungsinteresses im Sinne eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung des Inhalts des Rechtsverhältnisses-, Urteil vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R -, BSGE 131, 106, Rdnr. 23).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Dies ist zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, das heißt die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 11/19 R -, Rdnr. 20 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1, Rdnr. 14; ähnlich - als Erfordernis des Vorliegens eines Feststellungsinteresses im Sinne eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung des Inhalts des Rechtsverhältnisses-, Urteil vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R -, BSGE 131, 106, Rdnr. 23).
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 11/19 R

    Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Dies ist zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, das heißt die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 11/19 R -, Rdnr. 20 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1, Rdnr. 14; ähnlich - als Erfordernis des Vorliegens eines Feststellungsinteresses im Sinne eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung des Inhalts des Rechtsverhältnisses-, Urteil vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R -, BSGE 131, 106, Rdnr. 23).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für einen stationären

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Wie die Mindestmengenregelungen sind auch die Richtlinien zur Qualitätssicherung des § 137 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V in der bis Ende 2015 geltenden Fassung (SGB V a. F.) außenwirksame Normen im Range untergesetzlichen Rechts in Gestalt von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 SGB V (BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 15/13 R - Rdnr. 14 zur Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma [= QBAA-RL]).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Rechtsakt erfolgen wird (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 -, juris-Rdnr. 14 mit Bezugnahme u. a. auf Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] 1990, 360 Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, juris-Rdnr. 5 jeweils zu erledigtem Verwaltungsakt).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen können, etwa, weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (ständige Rspr. des BSG, vgl. Urt. v. 18. Dezember 2012, Rdnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 115, 81, 92 f und 95 f).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Rechtsakt erfolgen wird (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 29/89 -, juris-Rdnr. 14 mit Bezugnahme u. a. auf Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] 1990, 360 Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, juris-Rdnr. 5 jeweils zu erledigtem Verwaltungsakt).
  • BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Gültigkeit von Vorschriften in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14
    Eine absehbare Zeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03. November 1993 - 7 NB 3.93 - juris-Rdnr. 7); das ist der Fall, wenn die Rechtsverletzung nach den gegebenen Umständen bereits vorausgesehen werden kann, weil die Rechtsverletzung mit hinreichender Gewissheit für so nahe Zukunft droht, dass ein vorsichtig und vernünftig Handelnder sich schon jetzt zur Antragstellung entschließen darf (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2014 - 1 S 1458/12 -, juris-Rdnr. 35; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., 2020, § 47 Rdnr. 60).
  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2023 - L 1 KR 475/21

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mindestmenge - Rechtmäßigkeit der Anhebung

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen könnten, etwa, weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten, oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2021 - L 1 KR 425/14 KL - juris Rn. 83 - unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 18. Dezember 2012, Rnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 115, 81, 92 f und 95 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht