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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - L 31 AS 1427/16 NZB   

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https://dejure.org/2017,1690
LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - L 31 AS 1427/16 NZB (https://dejure.org/2017,1690)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.01.2017 - L 31 AS 1427/16 NZB (https://dejure.org/2017,1690)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - L 31 AS 1427/16 NZB (https://dejure.org/2017,1690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 24 SGB 2
    Unabweisbarer Bedarf - Vaterschaftstest - Anfechtung der Vaterschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kosten zur Erstellung eines Vaterschaftstestes i.R.d. Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Unabweisbarkeit eines Vaterschaftstests

  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - L 31 AS 1427/16
    "Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl. BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160 a Nr. 11).
  • BSG, 01.04.2016 - B 14 AS 286/15 B

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - L 31 AS 1427/16
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 1. April 2016 (Az.: B 14 AS 286/15 B, zitiert nach juris) für die entsprechende Vorschrift zur Revisionszulassung Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2017 - L 9 AS 304/17
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 4. Januar 2017 - L 31 AS 1427/16 NZB - (juris Rn. 18) bereits auf die Möglichkeit des - nach Aktenlage bereits eingeleiteten - Vaterschaftsfestellungsfahrens (§ 1600 d Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) hingewiesen.
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