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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08   

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https://dejure.org/2009,23868
LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08 (https://dejure.org/2009,23868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - L 9 KR 7/08 (https://dejure.org/2009,23868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - L 9 KR 7/08 (https://dejure.org/2009,23868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen der Versicherungspflicht der Rehabilitanten durch einen Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung nach § 35 Abs. 3 SGB VII - Pflichtversicherung des Rehabilitanden in der gesetzlichen Krankenversicherung - Beitragspflicht des UV-Trägers - Teilförderung Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Beitragstragung - berufsfördernde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08
    Diese Vorschrift, die im Zuge der Einfügung des Sozialgesetzbuches/Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) dessen Begrifflichkeiten übernahm ("Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" statt bisher "berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation"), setzt abweichend von § 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch/Sechstes Buch (SGB VI) für die Versicherungspflicht nicht den Bezug von Übergangsgeld voraus (Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2500 § 5 Nr. 38; Peters, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 5 SGB V Rn. 72; a.A. Ulmer, in: Beck"scher Online-Kommentar § 5 SGB V Rn. 18).

    Damit hat der Gesetzgeber des SGB IX zwar die Unterscheidung zwischen Maßnahmen (Veranstaltungen, an denen der Behindert teilnimmt) und Leistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen, die im Zusammenhang mit einer Reha-Maßnahme gewährt werden), wie sie im Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG), einem Vorgänger des SGB IX, angelegt waren (hierzu: BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 38), aufgegeben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 68/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anschlussübergangsgeld gem § 51 Abs 4 S 1 SGB 9

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08
    Dieser unmissverständliche Wortlaut würde ignoriert, ginge man davon aus, dass "durch die Förderung auf Zuschussbasis [...] die Maßnahme ihren Charakter als eine vom Unfallversicherungsträger gewährte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" verlöre (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2008, Az.: L 3 U 68/05, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 25/80

    Beitragspflicht nach AFG Pargraph 168 Abs 1 S 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08
    § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V knüpft darüber hinaus - anders als der für jugendliche Behinderte geltende Beitragspflichttatbestand in § 168 Abs. 1 Satz 2 des bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Arbeitsförderungsgesetzes (hierzu BSG SozR 4100 § 168 Nr. 15) - nach seinem Wortlaut auch nicht mehr an die Durchführung der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung an (Zipperer, in: Orlowski u.a., GKV-Kommentar § 5 Rn. 39).
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