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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19 (https://dejure.org/2021,18082)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2021 - L 26 BA 61/19 (https://dejure.org/2021,18082)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - L 26 BA 61/19 (https://dejure.org/2021,18082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem für ein Fahrdienstleistungen anbietendes Unternehmen tätigen Chauffeur

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Fahrdienstleistungen/Chauffeurdienste - abhängige Beschäftigung - Selbständigkeit - Sozialversicherungspflicht - Weisungsabhängigkeit - Direktionsrecht - Einbindung in die Arbeitsorganisation - höchstpersönliche Leistungserbringung - Unternehmerrisiko

  • IWW

    § 2 SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 7a Abs. 1 SGB IV; § 28p Abs. 1 SGB IV; § 197a SGG
    SGB IV, SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2 SGB 4; § 7 Abs 1 SGB 4; § 7a Abs 1 SGB 4
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem für ein Fahrdienstleistungen anbietendem Unternehmen tätigen Chauffeur

  • rechtsportal.de

    § 2 SGB 4; § 7 Abs 1 SGB 4; § 7a Abs 1 SGB 4
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Chauffeur; Anforderungen für eine statusrechtliche Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Das Bundesssozialgericht habe in einer Entscheidung vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, klargestellt, dass die Selbständigkeit einer Tätigkeit nicht daran zu bemessen sei, ob das erforderliche Betriebsmittel im Bestand des Auftragnehmers vorgehalten werde.

    Die vom Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, aufgestellten Grundsätze träfen auch auf die Berufsgruppe der hier in Rede stehenden Fahrer zu.

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Freelancer; Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - Transportfahrer; Urteil vom 9. Februar 2016 - B 12 R 11/15 B - Kraftfahrzeugüberführer - Urteil vom 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R - Taxifahrer - jeweils juris; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 -L 9 KR 352/17 - Kurierfahrer - juris Rn. 34).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestanden (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

    Aus einer Aneinanderreihung kurzfristiger Vertragsverhältnisse wie vorliegend kann rechtlich lediglich gefolgert werden, dass ein Dauerrechtsverhältnis nicht begründet ist, vielmehr einzelne Rechtsverhältnisse bestehen, bei denen nach Beendigung eines Auftrags ein neuer Auftrag abgelehnt werden kann (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris).

    Insoweit ging die Auftragserteilung über eine bloße Vorgabe der Eckdaten des Auftrags hinaus (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris).

    Hierbei ist wiederum auf die einzelnen Arbeitseinsätze abzustellen, so dass nicht entscheidend ist, ob die Beigeladenen zu 1. bis 3 auch andere Auftraggeber hatten (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Ausgangspunkt für die Abgrenzung ist das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - jeweils juris).

    Dem Willen der Vertragsparteien kommt nur indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 26).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestanden (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

    Die Pflicht, die Leistung wie hier grundsätzlich persönlich zu erbringen, stellt aber ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 33).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestanden (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

    Nach den hierzu vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Ein unternehmerisches Risiko ist nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 25f.).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Dabei kann die vorliegend maßgeblich zu beurteilende Tätigkeit als Fahrer sowohl im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als auch als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 22. Juni 2006 - B 12 KR 28/03 R-- Transportfahrer - juris Rn. 28f.).

    Der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zu Verfügung gestellt erhält, führt nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - L 10 BA 537/18 - juris Rn. 34).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Freelancer; Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - Transportfahrer; Urteil vom 9. Februar 2016 - B 12 R 11/15 B - Kraftfahrzeugüberführer - Urteil vom 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R - Taxifahrer - jeweils juris; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 -L 9 KR 352/17 - Kurierfahrer - juris Rn. 34).

    Das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit bestimmt sich nach den Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 15).

  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Das Bayerische Landessozialgericht habe in einer Entscheidung vom 29. März 2011, L 8 AL 152/08, zur Frage der Scheinselbständigkeit eines Aushilfsfahrers ausgeführt, dass die Weisungsabhängigkeit hinsichtlich Zeit, Ort, Art und Dauer bei einem übernommenen Auftrag tätigkeitsspezifisch sei.

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. März 2011, L 8 AL 152/08, stellte im dortigen Fall eines selbständigen Kraftfahrers gerade auf die freie Gestaltung der vereinbarten Vergütungen mit den jeweiligen Auftraggebern ab.

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 13; Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 17f. m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12

    Spedition - Paketdienst - Schein-Stille Gesellschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen zwar eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2020 - L 5 BA 2357/18 - juris Rn. 31; Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2015 - L 1 KR 108/12 - juris Rn. 44).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Insoweit ist bei einer Mehrheit von Tätigkeiten für verschiedene Unternehmen jede Tätigkeit in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gesondert zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 7/08 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19
    Ausgangspunkt für die Abgrenzung ist das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - jeweils juris).
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 BA 537/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Transportfahrer für eine Spedition -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 09.02.2016 - B 12 R 11/15 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17

    Betriebsprüfung; Kurierfahrer; Plattformarbeit; Sub-Unternehmer;

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

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