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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05   

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https://dejure.org/2006,18752
LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05 (https://dejure.org/2006,18752)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05 (https://dejure.org/2006,18752)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - L 24 KR 1067/05 (https://dejure.org/2006,18752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse hinsichtlich zahlreicher Leistungen der häuslichen Krankenpflege; Abgabe von Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Spitzenverbände der Krankenkassen; Rechtsfolgen des Fehlens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    An einem solchen widersprüchlichen Verhalten mangelt es, wenn für die beteiligten Vertragsparteien erkennbar ist, dass jeder sich in einer gewissen Zwangslage befindet, aber jeder nur auf der Grundlage seiner Preisvorstellungen den Vertrag abschließen will (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 132 a Nr. 1).

    Wie das BSG ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R und Urteil vom 25. September 2001 - B 3 KR 15/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 132 a Nr. 1) steht weder der Krankenkasse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB, noch dem Leistungserbringer ein einseitiges Preisbestimmungsrecht nach § 316 BGB zu.

    Mit der Neufassung des § 132 a Abs. 2 SGB V durch das Gesetz vom 14. November 2003 (BGBl I 2003, 2190) ist allerdings ab 01. Januar 2004 auch für diesen Bereich ein Schiedsverfahren für den Fall der Nichteinigung über die Vertragsinhalte vorgesehen, das (so BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R) allerdings zunächst vertraglich vereinbart werden muss.

    Ist zwischen den Beteiligten die grundsätzliche Berechtigung zur Erbringung der Leistungen, für die eine Vergütung begehrt wird, nicht streitig, kommen auch Ansprüche aus Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 1; Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R und vom 25. September 2001 - B 3 KR 15/00 R).

    Es war damit nicht so, dass der Kläger für die Leistung erkennbar keine Gegenleistung erwartet hätte, so dass sein Verlangen nach Wertersatz deswegen auch nicht als widersprüchlich erscheint (vgl. so auch BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R).

    Dabei darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, ob und inwieweit die beklagte Krankenkasse selbst mit weiteren Pflegeunternehmen Vergütungsvereinbarungen zu niedrigeren Vergütungssätzen abgeschlossen hatte, sofern dadurch die Versorgung ihrer Versicherten mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege gesichert war (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R).

  • LSG Berlin, 02.03.2005 - L 9 KR 19/01

    Bestimmung der Höhe der Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Mit Gerichtsbescheid vom 08. Juli 2005 hat das Sozialgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt: Das Gericht folge der Begründung, die das Landessozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 02. März 2005 - L 9 KR 19/01 - gegeben habe.

    Das Sozialgericht hat in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 02. März 2005 - L 9 KR 19/01 verwiesen.

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Wie das BSG ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R und Urteil vom 25. September 2001 - B 3 KR 15/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 132 a Nr. 1) steht weder der Krankenkasse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB, noch dem Leistungserbringer ein einseitiges Preisbestimmungsrecht nach § 316 BGB zu.

    Ist zwischen den Beteiligten die grundsätzliche Berechtigung zur Erbringung der Leistungen, für die eine Vergütung begehrt wird, nicht streitig, kommen auch Ansprüche aus Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 1; Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R und vom 25. September 2001 - B 3 KR 15/00 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1127/05

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Soweit von der Beklagten im Verfahren des Senats (L 24 KR 1127/05) seinerzeit vor dem Sozialgericht behauptet worden ist, dies treffe für die AOK nicht zu, die ihre Vergütung im Jahre 2000 gesenkt habe, hat sie daran somit nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung ist damit verwirkt (vgl. BGHZ 95, 393, 399).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Bei § 814 erste Alternative BGB handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall des Verbotes widersprüchlichen Verhaltens, des venire contra factum proprium (BGHZ 73, 202, 205).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Ist zwischen den Beteiligten die grundsätzliche Berechtigung zur Erbringung der Leistungen, für die eine Vergütung begehrt wird, nicht streitig, kommen auch Ansprüche aus Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 1; Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R und vom 25. September 2001 - B 3 KR 15/00 R).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Die Regelungen des Leistungserbringungsrechts über die Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen der Leistungserbringung könnten ihre Steuerungsfunktion nicht erfüllen, wenn der Vertragsarzt oder andere Leistungserbringer die rechtswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung im Ergebnis dennoch vergütet bekämen (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 2/05 R).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Grundsätze des Leistungserbringungsrechts einem auf den Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der ungerechtfertigten Bereicherung gestützten Anspruch gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenstehen, wenn Leistungen an Versicherte erbracht werden, zu denen der Leistungserbringer nach diesen Grundsätzen nicht berechtigt ist (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R; Urteil vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 40/93, abgedruckt in SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1067/05
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Grundsätze des Leistungserbringungsrechts einem auf den Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der ungerechtfertigten Bereicherung gestützten Anspruch gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenstehen, wenn Leistungen an Versicherte erbracht werden, zu denen der Leistungserbringer nach diesen Grundsätzen nicht berechtigt ist (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R; Urteil vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 40/93, abgedruckt in SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

  • LSG Hamburg, 08.10.2008 - L 1 KR 2/08

    Verpflichtung zur Vergütung von den von der Krankenversicherung erbrachten

    Sie hatte sich im hier streitigen Zeitraum auch mit dem entsprechenden Tätigwerden der Klägerin nicht einverstanden erklärt (dies unterscheidet den vorliegenden vom Sachverhalt in den Urteilen des LSG Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 = PflR 2006, 534 und L 24 KR 1067/05 - juris).

    Anders als in den vom Bundessozialgericht (Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R = SozR 4-2500 § 132a Nr. 1) und vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteile vom 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 = PflR 2006, 534; L 24 KR 1067/05 - juris) entschiedenen Fällen liegt es hier auch nicht so, dass die Beklagte, wenn auch unter Kürzung des Rechnungsbetrags, weiterhin Leistungen vergütete.

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