Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 165 Abs 1 S 1 SGB 3, § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3
Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit - Voraussetzung der vorherigen Aufnahme der Betriebstätigkeit - offensichtliche Masselosigkeit - Zahlungsunwilligkeit - Feststellung - Nachweis
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 165 Abs 1 S 1 SGB 3, § 165 Abs 1 S 2 SGB 3
Betriebsaufnahme und Einstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 165 Abs 1 S 1 SGB III ; § 165 Abs 1 S 2 SGB III
Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit - Voraussetzung der vorherigen Aufnahme der Betriebstätigkeit - offensichtliche Masselosigkeit - Zahlungsunwilligkeit - Feststellung - Nachweis - rechtsportal.de
§ 165 Abs 1 S 1 SGB III ; § 165 Abs 1 S 2 SGB III
Anspruch auf Insolvenzausfallgeld; Begriff der Aufnahme einer Betriebstätigkeit; Annahme einer offensichtlichen Masselosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 11.04.2018 - S 62 AL 1279/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12
Gründungszuschuss - Restanspruch von 90 Tagen - Berechnungsweise
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Eine Aufnahme der Betriebstätigkeit liegt dann vor, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird oder wenn zumindest Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung vorliegen, die nach dem zugrundeliegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftseröffnung ausgerichtet sind (vgl. zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2014 - L 18 AL 155/12 - juris Rn. 20 mwN). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18
Insolvenzgeldanspruch - Verzicht auf Arbeitsentgeltansprüche im …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Die Klägerin hatte rückständige Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der LBC für den streitbefangenen Zeitraum, welche allerdings höchstens in dem Umfang, wie sie im Vergleich vom 19. Juli 2016 zugestanden worden waren, bestanden haben können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2020 - L 18 AL 120/18 -, juris). - BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Die erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz -SGG - vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 14/16 R - juris - Rn. 11) ist unbegründet.
- BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
Konkursausfallgeld - Voraussetzungen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Dies kann der Fall sein, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 10/8b RAr 6/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 21). - BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91
Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Dass ein Arbeitgeber Schulden in großer Höhe gemacht und sich abgesetzt hat, ohne sie zu begleichen, ist dagegen allein kein Grund für die Annahme einer offensichtlichen Masselosigkeit, da zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1993 - 10 RAr 9/91 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 7 - Rn. 27). - BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18
Die Masselosigkeit muss dabei vor oder gleichzeitig mit der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit eintreten; eine spätere Masselosigkeit ist nicht ausreichend (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, juris).