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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10   

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https://dejure.org/2012,24717
LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10 (https://dejure.org/2012,24717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2012 - L 22 R 389/10 (https://dejure.org/2012,24717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - L 22 R 389/10 (https://dejure.org/2012,24717)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10
    Der in diesem Steuerbescheid ebenfalls ausgewiesene Verlustvortrag zum 31. Dezember 2002 sei bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb außer Acht zu lassen (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 16. Mai 2006 - B 5 RJ 46/00 R).

    Eine weitere Begriffsbestimmung des Arbeitseinkommens ist zum 01. Januar 2002 mit der Einfügung des § 18 a Abs. 2 a SGB IV erfolgt, wonach Arbeitseinkommen im Sinne des § 18 a Abs. 2 Satz 1 SGB IV die positive Summe der Gewinne oder Verluste u. a. aus der Einkommensart der Ziffer 2 dieser Vorschrift, nämlich Gewinne aus Gewerbebetrieb im Sinne der §§ 15, 16 und 17 EStG, ist (so BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R, abgedruckt in SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 = BSGE 88, 117).

    Bei der Verweisung auf die "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts" handelt es sich um eine dynamische Verweisung (so BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R), so dass das EStG in der jeweiligen Fassung Anwendung findet, die bei der Erzielung des Einkommens gilt bzw. galt.

    Der Verlustabzug nach § 10 d EStG entweder als Verlustrücktrag (§ 10 d Abs. 1 EStG) oder als Verlustvortrag (§ 10 d Abs. 2 EStG) zählt hingegen nach Gesetzeswortlaut und Systematik des EStG nicht zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts, die der Durchsetzung des Prinzips der (Jahres-)Abschnittsbesteuerung dienen, denn § 10 d EStG ermöglicht gerade das Gegenteil, nämlich die Durchbrechung dieses Prinzips (so BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 KN 12/07

    Teilrückforderung einer gewährten Witwenrente bei selbstständiger Tätigkeit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10
    Im Übrigen bezieht sie sich zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen L 2 KN 12/07.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist für die Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung maßgebend, wie dies im Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. Mai 2007 - L 2 KN 12/07 für den Fall der Bildung und Auflösung von Ansparabschreibungen nach § 7 g EStG entschieden worden ist.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10
    Eine weitere Begriffsbestimmung des Arbeitseinkommens ist zum 01. Januar 2002 mit der Einfügung des § 18 a Abs. 2 a SGB IV erfolgt, wonach Arbeitseinkommen im Sinne des § 18 a Abs. 2 Satz 1 SGB IV die positive Summe der Gewinne oder Verluste u. a. aus der Einkommensart der Ziffer 2 dieser Vorschrift, nämlich Gewinne aus Gewerbebetrieb im Sinne der §§ 15, 16 und 17 EStG, ist (so BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R, abgedruckt in SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 = BSGE 88, 117).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2012 - L 13 EG 13/12

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    § 6 Abs. 1 Satz 1 BErzGG verbietet damit ausdrücklich, negatives Einkommen, also Verluste (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2012 - L 22 R 389/10, juris Rdnr. 30) zu berücksichtigten (Wiegand, BErzGG, 8. Lfg. 2001, § 6 Rdnr. 9; Pauli a.a.O. § 6 Rdnr. 32).
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