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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,19567
LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10 B ER (https://dejure.org/2010,19567)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2010 - L 22 R 489/10 B ER (https://dejure.org/2010,19567)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2010 - L 22 R 489/10 B ER (https://dejure.org/2010,19567)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10
    Das Aufsichtsrecht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 14. Februar 2007 - B 1 A 3/06 R m. w. N., abgedruckt in SozR 4-2400 § 35 a Nr. 1 = BSGE 98, 129).
  • BSG, 18.05.1988 - 8 RR 36/83

    Kasseneigene Selbstabgabestelle für Heil- und Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10
    An diesem Rechtsverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Selbstverwaltungsträger sind ausschließlich der Aufsicht führende Staat und der beaufsichtigte Selbstverwaltungsträger beteiligt, denn die staatliche Rechtskontrolle ist ein interner Vorgang innerhalb der öffentlichen Verwaltung, bei der über Rechte und Pflichten nur des Selbstverwaltungsträgers entschieden wird (BSG, Urteil vom 18. Mai 1988 - 1/8 RR 36/83, abgedruckt in SozR 2200 § 182 Nr. 112 = BSGE 63, 173).
  • BGH, 10.11.1951 - II ZR 111/50

    Unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht bei OHG.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10
    Der Vollmacht kommt keine den Vollmachtgeber ausschließende, verdrängende Wirkung zu (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 10. November 1951 - II ZR 111/50, abgedruckt in BGHZ 3, 354).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10
    Diese Vorschrift bezweckt vielmehr neben einer zweckmäßigen im öffentlichen Interesse liegenden Verfahrensgestaltung den Schutz des Verfahrensbeteiligten, der durch Bestellung eines Bevollmächtigten zu erkennen gegeben hat, dass dieser das Verfahren für ihn betreiben soll (von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 13 Rdnr. 8; Krasney in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 65. Ergänzungslieferung, § 13 SGB X Rdnr. 9; zur vergleichbaren Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 155/79, abgedruckt in NJW 1985, 339).
  • SG München, 24.06.2015 - S 21 KA 620/15

    Umsetzung des Schiedsspruchs zur Festlegung des Inhalts des Vertrages zur

    An diesem Rechtsverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Selbstverwaltungsträger sind ausschließlich der Aufsicht führende Staat und der beaufsichtigte Selbstverwaltungsträger beteiligt, denn die staatliche Rechtskontrolle ist ein interner Vorgang innerhalb der öffentlichen Verwaltung, bei der über Rechte und Pflichten nur des Selbstverwaltungsträgers entschieden wird (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.8.2010, Az. L 22 R 489/10 B ER, Rn. 24 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 18. Mai 1988 - 1/8 RR 36/83, abgedruckt in SozR 2200 § 182 Nr. 112 = BSGE 63, 173).
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