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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10   

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https://dejure.org/2013,48064
LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10 (https://dejure.org/2013,48064)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2013 - L 14 AL 294/10 (https://dejure.org/2013,48064)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2013 - L 14 AL 294/10 (https://dejure.org/2013,48064)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 SGB 9
    Gleichstellugn zum Erhalt des Arbeitsplatzes - Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes - Angestellter des öffentlichen Dienstes - Beamter - kw-Vermerk

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zum Erhalt des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerbehindertenrecht; Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer; Voraussetzung der fehlenden Konkurrenzfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt wegen der behinderungsbedingten Einschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 2 Abs. 3
    Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R

    Beamter - Beamtenverhältnis - Gleichstellung - Schwerbehinderter - Behinderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Im Ergebnis kann dabei dahingestellt bleiben, ob für Bestimmung des "Arbeitsplatzes" auf die Ausführungen zu BSG (Urteil vom 06. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 -, juris Rn. 32) zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 7 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) im Rahmen einer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Bescheiden der Beklagten gemäß § 13 Abs. 2 SchwbG über die Anzahl der bei der Klägerin vorhandenen Arbeitsplätze und beschäftigten Schwerbehinderten zurückzugreifen ist oder auf die Ausführungen im Urteil vom 01. März 2011 (Az.: B 7 AL 6/10 R, juris Rn. 12) zu einem Gleichstellungsverfahren eines Beamten.

    Solche besonderen Umstände liegen vor, wenn der ursprüngliche Arbeitsplatz eines Beamten nicht mehr existiert, sei es, weil die Behörde aufgelöst wurde, sei es aus anderen Gründen, und der Beamte in eine andere Beschäftigung oder Tätigkeit vermittelt werden soll und selbst eine solche Vermittlung - unabhängig von der Frage eines Anspruchs auf eine amtsangemessene Beschäftigung - wünscht (BSG, Urteil vom 01. März 2011 - B 7 AL 6/10 R -).

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Das materielle Recht zwingt zu einer differenzierenden Betrachtungsweise (vgl. zum Folgenden: BSG, Urteil vom 2. März 2000- B 7 AL 46/99 R - juris).

    Entscheidendes Kriterium für die Gleichstellung ist deshalb die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des Behinderten wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, und zwar auf dem Arbeitsmarkt insgesamt, nicht etwa nur bezogen auf einen bestimmten Arbeitsplatz (BSGE 86, 10, 14 f = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1 S. 6 f).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 51/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2010, L 19 AL 51/09 [juris]).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.1995 - L 6 Ar 159/94

    Beamter auf Lebenszeit - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Schwerbehinderter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Dies ist bei einem Beamten beispielsweise der Fall, wenn behinderungsbedingt die Versetzung in den Ruhestand (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1995 - L 6 AR 159/94 -, ZfS 1996, 375 ff; Luthe in jurisPraxiskommentar, SGB IX, 2010, § 2 Rn. 102; Backendorf/Ritz, a.a.O., RdNr 39) oder die behinderungsbedingte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht (Backendorf/Ritz a.a.O.; Luthe a.a.O.).
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Im Ergebnis kann dabei dahingestellt bleiben, ob für Bestimmung des "Arbeitsplatzes" auf die Ausführungen zu BSG (Urteil vom 06. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 -, juris Rn. 32) zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 7 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) im Rahmen einer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Bescheiden der Beklagten gemäß § 13 Abs. 2 SchwbG über die Anzahl der bei der Klägerin vorhandenen Arbeitsplätze und beschäftigten Schwerbehinderten zurückzugreifen ist oder auf die Ausführungen im Urteil vom 01. März 2011 (Az.: B 7 AL 6/10 R, juris Rn. 12) zu einem Gleichstellungsverfahren eines Beamten.
  • LSG Bayern, 12.08.2010 - L 8 AL 180/08

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Denn ein Arbeitgeber kann nicht geltend machen, durch die Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Menschen in eigenen Rechten verletzt zu sein (BSG SozR 3-3870 § 2 Nr. 2; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. August 2010 - L 8 AL 180/08 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Dies ist bei einem Beamten beispielsweise der Fall, wenn behinderungsbedingt die Versetzung in den Ruhestand (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2002 - L 9 AL 241/01; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1995 - L 6 AR 159/94 -, ZfS 1996, 375 ff; Luthe in jurisPraxiskommentar, SGB IX, 2010, § 2 Rn. 102; Backendorf/Ritz, a.a.O., RdNr 39) oder die behinderungsbedingte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht (Backendorf/Ritz a.a.O.; Luthe a.a.O.).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10
    Denn ein Arbeitgeber kann nicht geltend machen, durch die Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Menschen in eigenen Rechten verletzt zu sein (BSG SozR 3-3870 § 2 Nr. 2; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. August 2010 - L 8 AL 180/08 -, juris).
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