Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 313 SGB 3, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 128 Abs 1 S 1 SGG
Arbeitslosenversicherung: Rückforderung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wegen Aufnahme einer Beschäftigung; Verletzung von Mitteilungspflichten; Umkehr der Beweislast im Streit um die Aufhebung und Rückforderung überzahlter Leistungen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 313 SGB 3, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10
Umkehr der Beweislast bei Schwarzarbeit nach Einreichen von falschen Nebeneinkommensbescheinigungen - Aufhebung / Rücknahme der Alhi-Bewilligung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 21.10.2011 - S 58 AL 3503/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Der Senat hat die Akten aus einem Parallelverfahren vor dem 18. Senat des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg (L 18 AL 135/11) beigezogen und ausgewertet.Zur Umkehr der Beweislast hat der 18. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. April 2013 in einem Parallelverfahren (L 18 AL 135/11, zitiert nach juris) die Ansicht vertreten, eine Beweislastumkehr käme in der vorliegenden Fallgestaltung nicht in Betracht, weil die Frage einer für den Arbeitslosenhilfe-Anspruch wesentlichen Aufnahme einer Beschäftigung sowohl die Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wie die der Beklagten gleichermaßen betreffe.
- BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Anzulegen ist bei der Prüfung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab (BSG - Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 m. w. N., in Arbeit und Beruf - AuB 1997, 282). - BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 8. weitesten August 2007 (B 7/7a AL 10/06 R, zit. nach juris) angeschlossen. - BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Der 11a-Senat des BSG hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. Mai 2006 (BSG vom 13. September 2006 (B 11 a AL 19/06 R) sowie vom 21. März 2007 (B 11a AL 21/06 R - alle zitiert nach juris), für den erkennenden Senat zutreffend und überzeugend dargelegt, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind. - BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11
Der 11a-Senat des BSG hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. Mai 2006 (BSG vom 13. September 2006 (B 11 a AL 19/06 R) sowie vom 21. März 2007 (B 11a AL 21/06 R - alle zitiert nach juris), für den erkennenden Senat zutreffend und überzeugend dargelegt, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.