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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19   

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https://dejure.org/2020,14077
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19 (https://dejure.org/2020,14077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2020 - L 18 AL 55/19 (https://dejure.org/2020,14077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - L 18 AL 55/19 (https://dejure.org/2020,14077)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Abschluss eines Aufhebungsvertrages - drohende betriebsbedingte Kündigung - Abfindung - Verzicht auf Rechtmäßigkeitsprüfung - wirtschaftliche Situation - Personalabbau

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeldanspruch: Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages und gleichlautender Kündigung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 723
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Ob die Initiative von ihm oder vom Arbeitgeber ausgegangen bzw in wessen Interesse der Aufhebungsvertrag maßgeblich lag, ist dagegen grundsätzlich unerheblich (vgl BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 - juris - Rn 19).

    Der wichtige Grund muss sich mithin nicht nur auf die Beendigung der Beschäftigung überhaupt oder auf die Art der Beendigung beziehen, sondern er muss sich gerade auch auf die Wahl des Zeitpunktes für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erstrecken (vgl BSG, Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 21/81 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG, Urteil vom 5. Juli 1997 - 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2019 - L 18 AL 8/19 - juris - Rn 22).

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag besteht also nur, wenn dem Arbeitnehmer andernfalls, wie ausgeführt, zum selben Zeitpunkt arbeitgeberseitig gekündigt worden wäre (vgl BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - juris - Rn 19 mwN), wobei die Rechtmäßigkeit einer drohenden betriebsbedingten Kündigung insofern nicht zu prüfen ist (BSG aaO).

    Gemäß § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Alt 2 SGB III gilt die ordentliche Kündigungsfrist - als fiktive Kündigungsfrist - auch dann, wenn die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist, jedoch die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - Rn 35), ansonsten bei - wie hier - zeitlich unbegrenztem Ausschluss der ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von 18 Monaten (vgl § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 18 AL 8/19

    Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Der wichtige Grund muss sich mithin nicht nur auf die Beendigung der Beschäftigung überhaupt oder auf die Art der Beendigung beziehen, sondern er muss sich gerade auch auf die Wahl des Zeitpunktes für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erstrecken (vgl BSG, Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 21/81 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG, Urteil vom 5. Juli 1997 - 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2019 - L 18 AL 8/19 - juris - Rn 22).
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 19/18 R

    Überprüfungsverfahren - Rücknahme einer Sperrzeitentscheidung - Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, führt er seine Arbeitslosigkeit jedenfalls dann grob fahrlässig herbei, wenn er - wie der Kläger - nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 12. September 2019 - B 11 AL 19/18 R - juris Rn. 17 mwN).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Eine, wie er mit dem Berufungsvorbringen bekräftigt, aus der seinerzeitigen Sicht (vgl zur maßgeblichen ex-ante-Sicht BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - juris - Rn 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 - juris - Rn 38 mwN) aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Arbeitgeberin und des dadurch erzwungenen Personalabbaus abstrakt drohende Kündigung stellte keinen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis bereits zum 31. März 2014 zu beenden.
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Der wichtige Grund muss sich mithin nicht nur auf die Beendigung der Beschäftigung überhaupt oder auf die Art der Beendigung beziehen, sondern er muss sich gerade auch auf die Wahl des Zeitpunktes für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erstrecken (vgl BSG, Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 21/81 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG, Urteil vom 5. Juli 1997 - 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2019 - L 18 AL 8/19 - juris - Rn 22).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Ein Aufhebungsvertrag ist zwar iSd § 159 SGB III nicht zu beanstanden, wenn eine gleichlautende rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers keine Sperrzeit nach sich ziehen würde (vgl BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 20 AL 147/16

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
    Eine, wie er mit dem Berufungsvorbringen bekräftigt, aus der seinerzeitigen Sicht (vgl zur maßgeblichen ex-ante-Sicht BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - juris - Rn 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. August 2017 - L 20 AL 147/16 - juris - Rn 38 mwN) aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Arbeitgeberin und des dadurch erzwungenen Personalabbaus abstrakt drohende Kündigung stellte keinen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis bereits zum 31. März 2014 zu beenden.
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