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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14   

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https://dejure.org/2015,46639
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14 (https://dejure.org/2015,46639)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2015 - L 1 KR 88/14 (https://dejure.org/2015,46639)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2015 - L 1 KR 88/14 (https://dejure.org/2015,46639)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Ein Weisungsrecht ergebe sich nicht aus der Gesamtverantwortung des Jugendamtes oder aus den Vorgaben im Hilfeplan (Bezugnahme hierzu auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R).

    Aus dem Umstand, dass eine stärkere Kontroll- und Einflussmöglichkeit wünschenswert wäre, könne nicht darauf geschlossen werden, dass sie in der Praxis auch ausgeübt werde (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10).

    Ergänzend führt sie aus, die vom SG vorgenommene Wertung des Indizes des Unternehmerrisikos sei mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R) unvereinbar.

    Bei der Abwägung müssen alle nach Lage des Einzelfalles relevanten Indizien berücksichtigt und innerhalb einer Gesamtschau gewichtet und gegeneinander abgewogen werden (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).

    Aus leistungsrechtlicher Sicht des SGB VIII können Leistungen etwa der Familienhilfe sowohl durch abhängig Beschäftigte als auch durch selbständig Tätige erbracht werden (so für Leistungen nach dem SGB VIII bereits ausdrücklich BSG, Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 18ff).

    Dafür reicht nicht aus, dass bei der Ausübung einer Dienstleistung bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind (Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 19).

    Mit dieser Maßgabe sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R und B 12 KR 14/10 R), welches im Rahmen der Überprüfung der abhängigen Beschäftigung eines Familienhelfers nach dem SGB VIII für erheblich gehalten hat, ob und inwieweit (finanzielle) Unterschiede zu (schon tatsächlich) abhängig Beschäftigten gemacht worden sind, der Familienhelfer einseitig von seinem Arbeitsauftrag abgezogen werden konnte, er zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet war und ob und in welchem Umfang der Träger Kontrollbefugnisse ausübte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 326/12

    Einzelfallhelfer - Sozialhilfe - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Soweit der Senat im Urteil vom 16. Januar 2015 -L 1 KR 326/12- auf die Vereinbarung eines jederzeitigen und voraussetzungslosen Kündigungsrechts rekurriert hat (juris-Rdnr. 21), hat sich dies nicht auf den Rechtscharakter der Vertragsvereinbarung bezogen.

    Anders als in dem Urteil des Senats vom 16. Januar 2015 (a. a. O.) zu Grunde liegenden Fall der Vereinbarung einer Einzelfallhelferbetreuung direkt durch das Bezirksamt (Sozialamt), war im dortigen Fall die drohende Kündigungsmöglichkeit ein Indiz, davon ausgehen zu können, dass auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Weisungsrechts der Auftraggeber eigene Vorstellungen über die Ausgestaltung der Tätigkeit gegenüber dem Einzelfallhelfer durchsetzen hätte können.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 555/07

    Rentenversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Das Feststellungsbegehren stellt sich als zulässige Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG dar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. bereits Urteil des Senats vom 13. März 2009 - L 1 KR 555/07 -).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - L 1 KR 256/12

    Abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Einzelfallhelfer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Den von der Beklagten als Beweisantrag formulierten Anregungen war nicht nachzugehen, weil sie sich weder auf Tatsachen bezogen haben noch ein Beweismittel benannt wurde (vgl. bereits Urteil vom 11. Juli 2014 - L 1 KR 256/12 -, juris-Rdnr. 34).
  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines entsprechenden Bescheids wäre weiter kein einfacherer Weg als die Feststellungsklage (ebenso BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R -).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    An einem solchen fehlt es, wenn es eine effektivere Klagemöglichkeit gibt oder das Feststellungsurteil den Rechtsstreit noch nicht abschließend erledigen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 4/05 R - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - L 1 KR 85/12

    Familienhelfer - Weisungsabhängigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Wie dem erkennenden Senat und auch den Beteiligten bereits aus Parallelverfahren, insbesondere etwa aus dem Verfahren L 1 KR 85/12, bekannt ist, bewilligen die Bezirksämter als Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) durch Bescheid gegenüber den betroffenen Eltern Jugendhilfemaßnahmen, mit deren Durchführung sie den Kläger unter Bezugnahme auf die Regelungen des Berliner Rahmenvertrags für den Jugendhilfebereich und die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung abgeschlossenen Trägervertrag beauftragen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14
    Entsprechend hat der Senat etwa auch für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris-Rdnr. 171).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 137/13

    Versicherungspflicht - Einzelfallhilfe - gemeinnütziger Verein

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Entscheidend für die Beurteilung bei qualifizierten persönlichen Dienstleistungen sind die Einbindung in den Betrieb, die vertraglichen Vereinbarungen und das Bestehen eines Unternehmerrisikos (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg vom 6. November 2015 L 1 KR 88/14, juris zur vergleichbaren Tätigkeit eines Familienhelfers nach § 31 SGB VIII).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der

    (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2015 - L 1 KR 88/14 -, Rdnr. 40, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - L 1 KR 498/14

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der

    (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2015 - L 1 KR 88/14 -, Rdnr. 40, juris).
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