Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4042
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15 (https://dejure.org/2019,4042)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - L 15 SO 183/15 (https://dejure.org/2019,4042)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - L 15 SO 183/15 (https://dejure.org/2019,4042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 53 Abs 4 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 54 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw medizinische Rehabilitation - Hilfsmittelversorgung - Aktivrollstuhl und Elektrorollstuhl - Notwendigkeit - Abgrenzung von medizinischer und sozialer Rehabilitation - Unzumutbarkeit des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 Abs 3 S 1 SGB 12, § 53 SGB 12, § 54 SGB 12, § 26 SGB 9, § 178d VVG, § 9 SGB 5, § 33 SGB 5, § 92 SGB 12, § 2 SGB 12, § 15 SGB 9
    Eingliederungshilfe - Hilfsmittel - Aktivrollstuhl - Elektrorollstuhl - Beihilfe - Private Krankenversicherung - Doppelversorgung - "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" - "Medizinische Rehabilitation" - Mehrfachausstattung - Geldleistungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XII § 19 Abs. 3 ; SGB IX § 4 Abs. 1
    Kostenübernahme für einen Aktivrollstuhl und Elektrorollstuhl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Zur Begründung hat sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Mai 2009, Az. B 8 SO 32/07 R, verwiesen.

    § 15 SGB IX stellt also eine gesetzliche Ausnahme zum eigentlich geltenden Sachleistungsprinzip dar, der es bei von vornherein auf Geldleistungen gerichteten Ansprüchen nicht bedarf (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009, Az. B 8 SO 32/07 R, juris Rn. 12 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5).

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 5/17 R

    Erstattung von Kosten für eine Petö-Block-Therapie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Eine Maßnahme kann ausgehend von einer am Einzelfall orientierten, individuellen Beurteilung vielmehr auch mehrere unterschiedliche Zwecke haben, sodass sich die Leistungszwecke des SGB V bzw. der medizinischen Rehabilitation und der sozialen Rehabilitation überschneiden und (bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen) die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers für eine soziale Rehabilitation begründen können, wenn die Leistung nicht als Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbracht wird (BSG, Urteil vom 28. August 2018, Az. B 8 SO 5/17 R, juris Rn. 19 - 23).

    Wie bei der Hilfe zur Gesundheit (§ 52 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) werden die Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit den Leistungen der Krankenversicherung so verknüpft, dass sie nach Art und Umfang nicht über die Leistungen des SGB V hinausgehen (BSG, Urteil vom 28. August 2018, Az. B 8 SO 5/17 R, juris Rn. 27).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Da sich der geltend gemachte Anspruch auf eine Geldleistung richtet (dazu s.u.), ist für die Frage, ob ein Leistungsanspruch besteht, auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung (Fälligkeit) der Kosten (hier im März bzw. April 2011) abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az. B 8 SO 18/12 R, juris Rn. 12 = FEVS 66, 5).

    Das bei jeder Eingliederungsmaßnahme zu prüfende Merkmal der Notwendigkeit (§ 4 Abs. 1 SGB IX) ist nur zu bejahen, wenn die Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der im Gesetz genannten Eingliederungsziele (vgl. zu den Eingliederungszielen oben § 53 Abs. 1 SGB XII) ist (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe nach Kenntniserlangung des Sozialhilfeträgers vom Bedarf, aber noch vor der letzten Behördenentscheidung als anspruchsvernichtend angesehen hat, wenn es dem Hilfesuchenden zuzumuten war, die Entscheidung des Sozialhilfeträgers abzuwarten (vgl. BVerwGE 90, 154, 156 m.w.N), so ist das BSG dieser Rechtsprechung bei einem auf eine Geldleistung gerichteten Primäranspruch nicht gefolgt.
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Eine Eilbedürftigkeit kann also, abgesehen davon, dass die Selbsthilfe dem Leistungsträger nicht die Möglichkeit nähme, Ermessen nachträglich noch auszuüben, nicht deshalb gefordert werden, weil ein Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers über die Leistungserbringung (Sach- oder Geldleistung) beeinträchtigt wäre (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012, B 8 SO 9/10 R, juris Rn. 21= SozR 4-5910 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Als Mehrfachausstattung sind funktionsgleiche Hilfsmittel anzusehen (BSG, Urteil vom 3. November 2011, Az. B 3 KR 4/11 R, juris Rn. 20 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 36, wonach im Übrigen für Kinder und Jugendliche auch eine Mehrfachausstattung, also eine Doppelversorgung mit dem funktionsgleichen Hilfsmittel, in Betracht kommt).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Diese Vorschrift ist, wenn andere Leistungen - wie hier höhere Leistungen durch die Beigeladene zu 2) - tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012, Az. B 8 SO 30/10 R, juris Rn. 25 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14

    Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Leistungen für Hilfsmittel (wie hier die Rollstühle) werden vom Sozialhilfeträger in aller Regel als Geldleistungen erbracht, d.h. er stellt das Hilfsmittel nicht selbst zur Verfügung, sondern erstattet ggfs. die Kosten hierfür, so dass es sich um einen Geldleistungsanspruch handelt (so auch für das Hilfsmittel Brille das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2017, Az. L 8 SO 79/14, juris Rn. 23).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Zur Begründung hat sie auf die Urteile des BSG, Az. B 8 SO 23/08 R und Az. B 8 SO 21/08 R, verwiesen.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
    Zur Begründung hat sie auf die Urteile des BSG, Az. B 8 SO 23/08 R und Az. B 8 SO 21/08 R, verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09

    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 27 R 373/09

    Hörhilfe - Rehabilitation - Hilfsmittel - selbst beschafft

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit

    Vorliegend besteht jedoch die Besonderheit, dass der Kläger von vornherein einen Antrag auf Kostenerstattung gestellt hat (s hierzu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg 07.02.2019, L 15 SO 183/15, Rn 87 - juris) und damit eine Leistung für die Vergangenheit geltend macht.
  • LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Die Sozialhilfeträger sind nach Kenntniserlangung von einem Bedarfsfall verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln gemäß § 20 SGB X (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2019 - L 15 SO 183/15 - juris Rn. 83), wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Leistungsfall vorliegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht