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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18   

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https://dejure.org/2019,7457
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18 (https://dejure.org/2019,7457)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - L 15 SO 198/18 (https://dejure.org/2019,7457)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - L 15 SO 198/18 (https://dejure.org/2019,7457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106 Abs 3 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 13 Abs 2 SGB 12, § 97 Abs 2 BSHG
    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - Verlassen der Einrichtung und Bezug von Sozialhilfe im Bereich des für den Einrichtungsort zuständigen Sozialhilfeträgers - Einzelfallhilfe - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 Abs 3 SGB 12, § 98 Abs 2 SGB 12, § 13 Abs 2 SGB 12, § 97 Abs 2 BSHG
    Eingliederungshilfe - Einzelfallhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Leistung - Zusammenhangskosten - Gesamtfallgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für einen Hilfefall; Vorrangigkeit von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 106 ff. SGB XII; Ausgleich von ungerech...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für einen Hilfefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06

    Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
    Aber es verdienen die Auslegungen den Vorzug, die ein unnötiges Auseinanderfallen von Zuständigkeiten vermeiden (vgl. dazu z.B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Oktober 2006, Az. 5 C 26/06, juris Rn. 12 = BVerwGE 127, 74-79).
  • BSG, 01.12.1988 - 5a RKn 11/87

    Kostenentscheidung des Sozialgerichtsverfahrens - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
    Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen hat, hängt vom Ausgang des gesamten Rechtsstreits ab (BSG, Beschluss vom 1. Dezember 1988, Az. 8/5a RKn 11/87, juris Rn. 2 = SozR 1500 § 193 Nr. 7).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
    Diesen Aspekt der Ausgleichung von ungerechten Lastenverteilungen hat das BSG in den Vordergrund gerückt und sieht so gegenüber den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X einen besonderen Zweck der Erstattungsansprüche nach den §§ 106 ff. SGB XII (Böttiger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, Stand 13. Mai 2015, § 106 SGB XII, Rn. 13 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 22. März 2012, Az. B 8 SO 2/11 R, juris Rn. 12; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage 2014, § 106 Rn. 4).
  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich offenbar vom Gesamtfallgrundsatz bereits verabschiedet, wenn es in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2014, Az.: B 8 SO 11/12 R, bei Zusammentreffen von stationärer Hilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt die Zuständigkeit für letztere nicht mehr nach § 98 Abs. 2 SGB XII (im Sinne des bisherigen Gesamtfallgrundsatzes) bestimme, sondern allenfalls und auch nur bei andernfalls eintretender Doppelzuständigkeit eine analoge Anwendung der Vorschrift erwäge, ohne die Frage letztlich zu beantworten.
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 198/18
    Zudem ist erforderlich, dass der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung des Hilfeempfängers nach Maßgabe des angewandten Konzepts die Gesamtverantwortung für dessen tägliche Lebensführung übernimmt (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017, Az. B 8 SO 12/16 R, juris Rn.27-28 = SozR 4-1750 § 524 Nr. 1).
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