Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7459
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15 (https://dejure.org/2019,7459)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - L 22 R 785/15 (https://dejure.org/2019,7459)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - L 22 R 785/15 (https://dejure.org/2019,7459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.07.2000 - C-73/99

    Movrin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Insofern habe er gemäß den Ausführungen aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-73/99 ein Recht auf die Weiterzahlung eines Zuschusses zu seiner finnischen Krankenversicherung, selbst dann, wenn er aufgrund der finnischen Gesetze keinen anteiligen Krankenversicherungsbeitrag zu seiner deutschen Rente leisten müsse.

    Er habe somit einen Anspruch auf Zuschuss nach § 106 SGB VI. Der EuGH habe im Urteil C-73/99 auch festgestellt, dass der Zuschuss zur Krankenversicherung die Aufgabe habe, die Belastungen eines Rentenempfängers im Alter zu verringern.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des EuGH vom 6. Juli 2000 (C 73/99) sei zu einem nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen, da der dortige Kläger neben der deutschen Rente noch eine weitere vom niederländischen Rentenversicherungsträger erhalten habe.

    Der Anspruch auf eine Zulage zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung folgt unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 6. Juli 2000, C - 73/99 (zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 3-6050 Art. 10 Nr. 6) aus der entsprechenden Anwendung des § 249 a SGB V in den nachfolgenden Fassungen.

    Dazu zählen solche nach § 249 a SGB V und nach § 106 SGB VI. Art. 10 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 lautet: Die Geldleistungen bei Invalidität, Alter oder für die Hinterbliebenen, die Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und die Sterbegelder, auf die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Anspruch [erworben] worden ist, dürfen, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, nicht deshalb gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, weil der Berechtigte im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staates wohnt, in dessen Gebiet der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2000, C - 73/99, Ziffern 3, 5, 9 und 11).

    Folglich kann einem Berechtigten der Anspruch auf die streitige Zulage zur Rente nicht allein deshalb entzogen werden, weil er nicht mehr in dem Mitgliedstaat wohnt, der diese Leistung schuldet (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2000, C - 73/99, Ziffern 44 und 45).

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Aus dem Verfügungssatz muss für den Betroffenen vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was die Behörde will (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 06. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87, abgedruckt in SozR 1500 § 55 Nr. 35 S 39).

    Zudem kann auf ihm beigefügte Unterlagen, aber auch auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 06. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 m. w. N.).

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Aber nicht jede private Versicherung - gleich welchen Umfangs - ist eine Krankenversicherung i. S. des § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI und damit zuschusspflichtig (BSG, Urteil vom 27. Mai 2014 - B 5 RE 8/14 R Rdnrn. 30, 32, 33, m. w. N.).

    Das BSG hat im Urteil vom 27. Mai 2014 - B 5 RE 8/14 R darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen (Rdnrn. 57, 60, 64, 67): § 106 Abs. 1 SGB VI einerseits und § 249 a SGB V andererseits sind selbstständige Vorschriften, die für Rentenbezieher unter bestimmten Voraussetzungen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen (Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung oder anteilige hälftige Beitragstragung) hinsichtlich unterschiedlicher Versicherungen (freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bzw. private Krankenversicherung oder in- oder ausländische gesetzliche Pflichtkrankenversicherung) führen.

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 32/98 R

    Sachaufklärung zur Glaubhaftmachung rumänischer Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Es genügt, wenn aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar erkennbar zum Ausdruck, dass die nach dem bisherigen Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht mehr zusteht (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 32/98 R, zitiert nach juris; jeweils in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96, zitiert nach juris und BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Nachfolgende Anpassungen der Höhe der Zulage durch entsprechende Bescheide berühren den Anspruch auf die Zulage dem Grunde nach nicht, denn mit ihnen wird (regelmäßig) keine (erneute) Regelung dazu getroffen (siehe zur vergleichbaren Rechtslage bei Rentenanpassungsmitteilungen: BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98, Rdnr. 33, abgedruckt in SozR 3-1300 § 31 Nr. 13; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93, Rdnr. 28, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 3-1300 § 50 Nr. 17 = BSGE 75, 291).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Es genügt, wenn aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar erkennbar zum Ausdruck, dass die nach dem bisherigen Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht mehr zusteht (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 32/98 R, zitiert nach juris; jeweils in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96, zitiert nach juris und BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96, zitiert nach juris).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Es genügt, wenn aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar erkennbar zum Ausdruck, dass die nach dem bisherigen Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht mehr zusteht (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 32/98 R, zitiert nach juris; jeweils in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96, zitiert nach juris und BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Aus dem Verfügungssatz muss für den Betroffenen vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was die Behörde will (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 06. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87, abgedruckt in SozR 1500 § 55 Nr. 35 S 39).
  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Der Bescheid, mit dem die erstmalige Zuerkennung einer solchen Zulage verfügt wird, stellt zwar einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, denn dadurch wird eine solche Zulage als regelmäßig wiederkehrende Leistung gewährt (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 93/84, Rdnr. 19, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4 RA 9/88, Rdnr. 17, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 1300 § 48 Nr. 47 = BSGE 63, 224, jeweils zur erstmaligen Zuerkennung eines Zuschusses zur Krankenversicherung).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 785/15
    Nachfolgende Anpassungen der Höhe der Zulage durch entsprechende Bescheide berühren den Anspruch auf die Zulage dem Grunde nach nicht, denn mit ihnen wird (regelmäßig) keine (erneute) Regelung dazu getroffen (siehe zur vergleichbaren Rechtslage bei Rentenanpassungsmitteilungen: BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98, Rdnr. 33, abgedruckt in SozR 3-1300 § 31 Nr. 13; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93, Rdnr. 28, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 3-1300 § 50 Nr. 17 = BSGE 75, 291).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

  • BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 93/84
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2022 - L 5 R 1399/21

    Krankenversicherung - Beitragstragung - deutsche Rentenzahlung - Wohnort in der

    Hierzu gehöre auch § 249a SGB V (unter Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2019 - L 22 R 785/15 -, in juris, Rn. 64 ff.).

    Hierzu gehört auch § 249a SGB V (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2020 - L 9 R 4190/18 -, in juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019 - L 6 R 36/17 -, in juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2019 - L 22 R 785/15 -, in juris; offen gelassen BSG, Urteil vom 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 R 4190/18

    Kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 106 Abs 1 S 1 SGB 6 und auf eine

    Hierzu gehört auch § 249a SGB V (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2019 - L 22 R 785/15 -, Juris Rn. 64 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht