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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17   

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https://dejure.org/2019,4047
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17 (https://dejure.org/2019,4047)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17 (https://dejure.org/2019,4047)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - L 25 AS 2531/17 (https://dejure.org/2019,4047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 54 SGB 10, § 133 BGB, § 157 BGB, § 22 SGB 2
    Kosten der Unterkunft und Heizung - Unterwerfungsvergleich - Auslegung - ergänzende Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II; Auslegung eines Unterwerfungsvergleichs; Auslegung öffentli...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB X § 54 Abs. 1
    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 62/05 R

    ESF-Unterhaltsgeld - keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Die Auslegung der vertraglichen Regelung erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die gemäß § 61 Satz 2 SGB X entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 62/05 R - juris).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Eine ergänzende Vertragsauslegung hat den Zweck, Lücken der vertraglichen Regelung zu schließen; sie knüpft an die im Vertrag objektivierten Regelungen an und versteht diese als eine selbständige Rechtsquelle, aus der Regelungen für die offen gebliebenen Punkte abgeleitet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 - juris m. w. N.).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Der Inhalt des Unterwerfungsvergleichs vom 5. und 6. Dezember 2011 ist nach den Regeln zu bestimmen, wie sie bei der Auslegung eines jeden anderen Vertrages Anwendung finden (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 VS 1/08 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - L 34 AS 615/09

    Öfftenlich-rechtlicher Vertrag; Schuldanerkenntnis; Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Maßgebend ist dabei nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. nur Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - L 34 AS 615/09 - juris).
  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Zudem darf - wie bereits ausgeführt - die ergänzende Vertragsauslegung nicht zu einer wesentlichen Erweiterung des Vertragsinhalts führen (vgl. Bundesgerichtshof , Urteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - NZM 2015, 211).
  • BGH, 20.04.2017 - VII ZR 194/13

    Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Dabei kann von einer planwidrigen Regelungslücke nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2017 - VII ZR 194/13 - NJW 2017, 2025).
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Für die Auslegung vertraglicher Vereinbarungen ist in erster Linie der Wortlaut des Vertrags und der dem Vertrag zu entnehmende objektiv erklärte Wille oder im Fall einer planwidrigen Vertragslücke der objektiv zu ermittelnde hypothetische Wille der Vertragsparteien maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2017 - B 3 KR 31/15 R - juris).
  • BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 37/16 R

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Höhe bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 2531/17
    Dies ist im Wege gegenseitigen Nachgebens geschehen (vgl. Bundessozialgerichts , Urteil vom 12. Oktober 2017 - B 4 AS 37/16 R - juris).
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