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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04   

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https://dejure.org/2006,23969
LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04 (https://dejure.org/2006,23969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2006 - L 4 AL 64/04 (https://dejure.org/2006,23969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2006 - L 4 AL 64/04 (https://dejure.org/2006,23969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines dem Arbeitgeber bewilligten Lohnkostenzuschusses für die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen; Aufhebung der Bewilligung als zwingende Voraussetzung für die Erstattungsforderung; Bestimmung des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts im Fall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92

    Abfindung - Darlehn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Entscheidend für die Bestimmung des Inhalts von Bescheiden ist die Regelung, die diesen aus der Sicht des Empfängers (§ 133 BGB) zu entnehmen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 3. März 1993, 11 RAr 57/92, SozR 3-1300 § 50 Nr. 15).

    Auch eine Umdeutung (§ 43 SGB X) in einen kombinierten Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid kommt nicht in Betracht, weil die Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine gebundene Entscheidung ist, bei der Aufhebung der Bewilligung aber Ermessen auszuüben gewesen wäre (§ 43 Abs. 3 SGB X; vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar, Rdnr. 9 zu § 50 SGB X; Bundessozialgericht, Urteile vom 3. März 1993, 11 RAr 57/92, SozR 3-1300 § 50 Nr. 15 sowie 11 RAr 49/92, SozR 3-4100 § 117 Nr. 9).

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Hier sind mit den §§ 47 und 50 SGB X zwar Rechtsnormen ersichtlich, die Aufhebung und Erstattung gegebenenfalls rechtfertigen könnten, doch eine Beschränkung auf die Rechtsfigur des Verwaltungsakts auf Unterwerfung (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Februar 1983, 7 RAr 90/81, SozR 3870 § 8 Nr. 1 sowie Urteil vom 25. Juni 1998, B 7 AL 126/95 R, SozR 3-4100 § 71 Nr. 2) würde mit dem Gebot des Gesetzesvorbehalts brechen und es der Beklagten insbesondere gestatten, eine Leistung ohne Prüfung der qualifizierten gesetzlichen Voraussetzungen zum Beispiel in § 47 Abs. 2 SGB X rückabzuwickeln.
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Hier sind mit den §§ 47 und 50 SGB X zwar Rechtsnormen ersichtlich, die Aufhebung und Erstattung gegebenenfalls rechtfertigen könnten, doch eine Beschränkung auf die Rechtsfigur des Verwaltungsakts auf Unterwerfung (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Februar 1983, 7 RAr 90/81, SozR 3870 § 8 Nr. 1 sowie Urteil vom 25. Juni 1998, B 7 AL 126/95 R, SozR 3-4100 § 71 Nr. 2) würde mit dem Gebot des Gesetzesvorbehalts brechen und es der Beklagten insbesondere gestatten, eine Leistung ohne Prüfung der qualifizierten gesetzlichen Voraussetzungen zum Beispiel in § 47 Abs. 2 SGB X rückabzuwickeln.
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 49/92

    Erstattung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Vorläufig vollstreckbares Urteil -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Auch eine Umdeutung (§ 43 SGB X) in einen kombinierten Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid kommt nicht in Betracht, weil die Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine gebundene Entscheidung ist, bei der Aufhebung der Bewilligung aber Ermessen auszuüben gewesen wäre (§ 43 Abs. 3 SGB X; vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar, Rdnr. 9 zu § 50 SGB X; Bundessozialgericht, Urteile vom 3. März 1993, 11 RAr 57/92, SozR 3-1300 § 50 Nr. 15 sowie 11 RAr 49/92, SozR 3-4100 § 117 Nr. 9).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 66/03 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rückzahlungspflicht - Verlängerung der Förderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Anders als etwa für den Eingliederungszuschuss in § 223 Abs. 2 SGB III a.F. (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juni 2004, B 7 AL 66/03 R, SozR 4-4300 § 268 Nr. 1) ist keine gesetzliche Grundlage vorhanden, die die Rückforderung der hier bewilligten Beschäftigungshilfe ohne vorherige Aufhebung des Bewilligungsbescheides zulässt.
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2006 - L 4 AL 64/04
    Allein und unmittelbar auf die Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 17. Dezember 1998 kann nicht zurückgegriffen werden, weil ihnen keine Normqualität zukommt, die den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügt (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 26. März 1998, B 11 AL 37/96 R, SozR 3-4100 § 3 Nr. 2).
  • LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 59/06

    Zeitpunkt des Vertragsschlusses als maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Dabei kommt es auf die Rechtsnatur der Richtlinien nicht an (vgl. BSG, Urt. v. 24.11.1994, 7 RAr 54/93, juris; so auch LSG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005, L 3 AL 178/04, juris; kritisch Bieback, jurisPR-SozR 14/2007 Anm. 2; andererseits BSG, Urt. v. 26.3.1998, B 11 AL 37/96 R, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.4.2006, L 4 AL 64/04, juris).
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