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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06   

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https://dejure.org/2009,12490
LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06 (https://dejure.org/2009,12490)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2009 - L 21 R 429/06 (https://dejure.org/2009,12490)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - L 21 R 429/06 (https://dejure.org/2009,12490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Beitragszeit zur Deutschen Rentenversicherung eines im Dienste der United Nations Relief and Rehabilitation Administration im Lager Ansbach-Bleidorn tätigen Polizisten als Displaced Person (DP); Glaubhaftmachung der Entrichtung von Beiträgen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Berlin, 11.05.2004 - S 9 RA 4599/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Altersrente nach dem Fremdrentengesetz (FRG);

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Dies folgt insbesondere aus der vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin in das Verfahren eingeführten Zeugenvernehmung des K C vor der 9. Kammer des Sozialgerichts Berlin am 23. Juli 2001 (Az.:S 9 RA 4599/00 - veröffentlicht bei Juris), auf die auch der 8. Senat des LSG Berlin-Brandenburg seine - aufgehobene - Entscheidung gestützt hat.
  • LSG Berlin, 15.05.2003 - L 8 RA 4/99

    Anerkennung von Beitragszeiten bei Ansprüchen nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Nach der Rechtsprechung ist entscheidend für eine Glaubhaftmachung der Beitragsabführung zur Rentenversicherung solcher dem Grunde nach überwiegend wahrscheinlich gemachter Beschäftigungsverhältnisse in DP-Lagern, ob sich im Einzelfall ausreichende Anhaltspunkte für eine Beitragsabführung ergeben haben (vgl. Urteile des LSG Berlin vom 10. Mai 2007 - L 4 RA 46/04 - und vom 15. Mai 2003 - L 8 RA 4/99-; veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    46 Es gibt keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung gleichzeitig die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 1986, 11a RA 59/85, SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2; Urteil vom 7. September 1989, 5 RJ 79/88, Reg.-Nr. 18952 (BSG-Intern); Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 2002, L 3 RJ 88/00; zitiert jeweils nach juris).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 224/03 B

    Verwertung einer nicht in den Prozess eingeführten Urkunde - Unmittelbarkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Der Senat schließt sich der Auffassung des 8. Senates des Landessozialgerichts Berlin in seinem vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 31. April 2004 - B 4 RA 224/03 B - (juris) wegen eines Verfahrensmangels aufgehobenen Urteil vom 07. August 2003 - L 8 RA 54/00 - (juris) an, wonach als wesentlich für die Annahme von Beitragstreue anzusehen ist, in welchem Lager die Beschäftigung stattgefunden hat und welche Erkenntnisse konkret für die Vorgehensweise in diesem Lager vorliegen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 4 RA 46/04

    Glaubhaftmachung einer Beitragsabführung zur Sozialversicherung durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Nach der Rechtsprechung ist entscheidend für eine Glaubhaftmachung der Beitragsabführung zur Rentenversicherung solcher dem Grunde nach überwiegend wahrscheinlich gemachter Beschäftigungsverhältnisse in DP-Lagern, ob sich im Einzelfall ausreichende Anhaltspunkte für eine Beitragsabführung ergeben haben (vgl. Urteile des LSG Berlin vom 10. Mai 2007 - L 4 RA 46/04 - und vom 15. Mai 2003 - L 8 RA 4/99-; veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2002 - L 3 RJ 88/00

    Anspruch auf Altersruhegeld gegenüber der deutschen gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    46 Es gibt keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung gleichzeitig die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 1986, 11a RA 59/85, SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2; Urteil vom 7. September 1989, 5 RJ 79/88, Reg.-Nr. 18952 (BSG-Intern); Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 2002, L 3 RJ 88/00; zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Berlin, 07.08.2003 - L 8 RA 54/00

    Anspruch auf Feststellung glaubhaft gemachter Beitragszeiten ; Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Der Senat schließt sich der Auffassung des 8. Senates des Landessozialgerichts Berlin in seinem vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 31. April 2004 - B 4 RA 224/03 B - (juris) wegen eines Verfahrensmangels aufgehobenen Urteil vom 07. August 2003 - L 8 RA 54/00 - (juris) an, wonach als wesentlich für die Annahme von Beitragstreue anzusehen ist, in welchem Lager die Beschäftigung stattgefunden hat und welche Erkenntnisse konkret für die Vorgehensweise in diesem Lager vorliegen.
  • LSG Berlin, 14.02.2003 - L 5 RA 2/00

    Anerkennung einer Beschäftigung in Polen als Beitragszeit im Sinne des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    Die Anerkennung versicherungsrechtlich relevanter Zeiten hängt auch davon ab, ob im Einzelfall konkrete Indizien vorliegen, aus denen sich eine Glaubhaftmachung gerade auch der Beitragsabführung ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2003, L 5 RA 2/00, veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 79/88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 21 R 429/06
    46 Es gibt keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung gleichzeitig die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 1986, 11a RA 59/85, SozR 5745 § 1 VuVO Nr. 2; Urteil vom 7. September 1989, 5 RJ 79/88, Reg.-Nr. 18952 (BSG-Intern); Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 2002, L 3 RJ 88/00; zitiert jeweils nach juris).
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