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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18 (https://dejure.org/2020,20811)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2020 - L 14 AL 111/18 (https://dejure.org/2020,20811)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 (https://dejure.org/2020,20811)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).

    Der Vermittlungsvorrang ist allerdings lediglich als einer von gegebenenfalls mehreren Ermessensgesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtabwägung zu beurteilen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, juris).

    Zwar dürfen die Anforderungen an die Begründung einer Leistungsablehnung nicht überspannt werden - wenn der jeweilige Einzelfall keine besonderen, die Vermittlung erschwerenden Umstände aufweist, kann auch nicht verlangt werden, dass die Agentur für Arbeit quasi nach solchen sucht und sie im Rahmen der Ermessensentscheidung behandelt; die Ermessensentscheidung muss nicht künstlich aufgebläht werden (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn 97).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Sie verweist beispielhaft auf Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15 und vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen L 18 AL 236/13.

    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 zum Aktenzeichen L 2 AL 20/14; zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 zum Aktenzeichen 7 RAr 52/93).

    Da § 4 Abs. 2 SGB III den Vorrang der Vermittlung nicht absolut statuiert, sondern ihn im zweiten Halbsatz der Vorschrift unter einen umgekehrten Erforderlichkeitsvorbehalt stellt ("es sei denn, die Leistung [sc. der aktiven Arbeitsförderung] ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich"), hat die Beklagte eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles anzustellen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängt (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 zum Aktenzeichen L 2 AL 20/14 -, Rn. 52).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - L 14 AL 3/15

    Gründungszuschuss - Vorrang der Vermittlung - Ermessen - hauptberuflich ausgeübte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Sie verweist beispielhaft auf Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15 und vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen L 18 AL 236/13.

    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 14 AL 7/11

    Tragfähigkeit - Existenzgründung - Businessplan - Pflicht zu wahrheitsgemäßen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Vielmehr war im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung eine Prognoseentscheidung zur Tragfähigkeit zu treffen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 7/11, Rn. 43; Entscheidungen werden hier und im Folgenden zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 158/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Grundsätzlich ist es entgegen der vom SG vertretenen Ansicht zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Aktenzeichen L 14 AL 3/15, Urteil vom 28. Mai 2014 zum Aktenzeichen Az. L 18 AL 236/13, Urteil vom 9. November 2016 zum Aktenzeichen L 18 AL 127/15, Urteil vom 15. November 2017, zum Aktenzeichen L 18 AL 158/16, LSG Hamburg, a.a.O, Rn. 50, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 zum Aktenzeichen L 9 AL 135/14, Rn. 87).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 zum Aktenzeichen L 2 AL 20/14; zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 zum Aktenzeichen 7 RAr 52/93).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15

    Grenzen des Vermittlungsvorrangs bei der Entscheidung über einen beantragten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18
    Bei der Feststellung der Vermittlungsaussicht ist eine nachvollziehbar dokumentierte Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängen muss (vgl. Kuhnke a.a.O.; LSG Hamburg a.a.O., Rn. 52; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. April 2019 zum Aktenzeichen L 2 AL 5/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 34; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 -, juris Rn. 30).

    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 35, und Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 -, juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22, und Urteil vom 15. November 2017 - L 18 AL 158/16 -, juris 22; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 87).

    Da § 4 Abs. 2 SGB III den Vorrang der Vermittlung nicht absolut statuiert, sondern ihn im zweiten Halbsatz der Vorschrift unter einen umgekehrten Erforderlichkeitsvorbehalt stellt ("es sei denn, die Leistung [sc. der aktiven Arbeitsförderung] ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich"), hat die Beklagte eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles anzustellen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängt (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 36; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 52).

    Ob Bewerbungsaktivitäten ausreichend sind, hängt von der Anzahl nachgewiesener oder glaubhaft erfolgter Bewerbungen und davon ab, ob ggf. in Eingliederungsvereinbarungen statuierten diesbezüglichen Verpflichtungen nachgekommen wurde; dabei kann die Zahl und ggf. die Qualität von Bewerbungen auch vor dem Hintergrund einer bereits feststellbar erfolgten Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit gewürdigt werden (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 41).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 73/17

    Antragspflichtversicherung - Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Beitragshöhe

    Eine rückwirkend abweichende Betrachtung ist mit dem Wesen der Prognose nicht zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 LW 1/17 R - Senat, Urteil vom 07. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 - jeweils juris und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Wenn - wie vorliegend - glaubhaft ein Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin an einer versicherungspflichtigen Beschäftigung feststeht, weil über einen beträchtlichen Zeitraum intensive Bewerbungsbemühungen entfaltet wurden, sind - wenn der Vermittlungsvorrang entscheidungserhebliches Kriterium sein soll - auch an die Dokumentation bestehender offener und auch in Frage kommender Stellen deutlich höhere Anforderungen zu stellen (Senat, Urteil vom 7. Mai 2018 - L 14 AL 111/18 -, juris).
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