Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15 B |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 197a SGG, § 66 GKG, § 68 GKG, § 105 Abs 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Streitwertfestsetzung im gerichtskostenfreien Verfahren; Beschwerdemöglichkeit gegen die Streitwertfestsetzung; Statthaftigkeit der Beschwerdeentscheidung im Streitwertverfahren durch den Einzelrichter
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 197a SGG, § 66 GKG, § 68 GKG, § 105 Abs 3 SGG
Streitwertbeschwerde - Einzelrichter - Gerichtsbescheid - Nebenentscheidungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Anwendungsbereich des GKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Anwendungsbereich des GKG
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 30.09.2015 - S 41 AS 1503/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
Vertragsarztangelegenheiten; Vertragsarztrecht; Streitwertbeschwerde; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
2 Über die entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde hat entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 und § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden (vergleiche zur Entscheidung durch den Berichterstatter und zum Meinungsstreit hierzu unter anderem Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016,L 1 KA 3/15 B, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris). - LSG Thüringen, 12.08.2014 - L 6 R 210/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Entscheidung über eine …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
9 Gleichwohl ist die Beschwerde gegen die trotzdem erfolgte Streitwertfestsetzung unter entsprechender Anwendung der Regelungen des § 197a SGG i.V.m. § 68 GKG aber zulässig, weil die Entscheidung des Sozialgerichts sich auf die Anwendung dieser Regelung gründet und ansonsten ein Rechtsbehelf gegen die rechtswidrige Entscheidung entgegen der gesetzlich vorgesehenen Konzeption ausgeschlossen wäre (im Ergebnis so wohl auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12. August 2014, L 6 R 210/14 BER, zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 AY 55/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Antragsablehnung wegen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
Denn die Regelung des § 105 Abs. 3 SGG zielt auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren (inklusive Kostenentscheidung) und nicht auf gesonderte Entscheidungen, die grundsätzlich durch (separaten) Beschluss zu erfolgen haben, separat angreifbar sind (zur Entscheidung über Prozesskostenhilfe vergleiche beispielsweise LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 16. August 2013, L 8 AY 55/13 B, zitiert nach juris) und nur "en passant" in dem Gerichtsbescheid aufgenommen wurden.
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 27 P 86/12
Streitwert - Transparenzbericht
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
Der unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 29. September 2005, IV E 5/05, zitiert nach juris) und des Bundesgerichtshofes (unter anderem Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris)erfolgten Rechtsprechung (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2010, L 22 R 963/09 B und vom 2. August 2013, L 27 P 86/12 B, beide mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), es sei bei dem Landessozialgericht durch die drei Berufsrichter über Streitwertbeschwerden zu entscheiden, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 22 R 963/09
Streitwert; Beschwerde; Bedeutung der Sache nach Ermessen; Feststellung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
Der unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 29. September 2005, IV E 5/05, zitiert nach juris) und des Bundesgerichtshofes (unter anderem Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris)erfolgten Rechtsprechung (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2010, L 22 R 963/09 B und vom 2. August 2013, L 27 P 86/12 B, beide mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), es sei bei dem Landessozialgericht durch die drei Berufsrichter über Streitwertbeschwerden zu entscheiden, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05
Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
Der unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 29. September 2005, IV E 5/05, zitiert nach juris) und des Bundesgerichtshofes (unter anderem Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris)erfolgten Rechtsprechung (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2010, L 22 R 963/09 B und vom 2. August 2013, L 27 P 86/12 B, beide mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), es sei bei dem Landessozialgericht durch die drei Berufsrichter über Streitwertbeschwerden zu entscheiden, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04
Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15
Der unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 29. September 2005, IV E 5/05, zitiert nach juris) und des Bundesgerichtshofes (unter anderem Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris)erfolgten Rechtsprechung (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2010, L 22 R 963/09 B und vom 2. August 2013, L 27 P 86/12 B, beide mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), es sei bei dem Landessozialgericht durch die drei Berufsrichter über Streitwertbeschwerden zu entscheiden, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.