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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14   

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https://dejure.org/2017,25282
LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14 (https://dejure.org/2017,25282)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2017 - L 1 KR 41/14 (https://dejure.org/2017,25282)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - L 1 KR 41/14 (https://dejure.org/2017,25282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4
    Beschäftigung - Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit - Honorarkräfte - abhängige Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Vorliegens einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Erforderliche abhängige Beschäftigung für den Eintritt von Versicherungspflicht; Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers; Abzugrenzen der eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Freier Mitarbeiter für die Betreuung des Info-Mobils des Deutschen Bundestags; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Inhaltliche Freiheit der Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.08.2017)

    Bundestag hat jahrelang Scheinselbständige beschäftigt

  • steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation)

    Gesetz überfordert den Gesetzgeber selbst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Unsicherheit mit der Scheinselbständigkeit und der Strafbarkeit nach § 266a StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Unsicherheit mit der Scheinselbstständigkeit und der Strafbarkeit nach § 266a StGB

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheinselbständigkeit im Deutschen Bundestag?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Der Sachverhalt des vom Senat am 15. Juli 2011 entschiedenen Verfahrens L 1 KR 206/09 unterscheide sich wesentlich von dem vorliegenden.

    Die Besucherführer würden in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 als Selbständige behandelt.

    Zu beachten sei auch die Rechtsprechung des Senats vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 zu Besucherführern im Bundesrat.

    Entsprechend hat der erkennende Senat auch für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris RdNr. 171).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Auch das zu einem Erziehungsbeistand ergangene Urteil des BSG v. 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R würde dafür sprechen, vorliegend eine selbständige Tätigkeit anzunehmen.

    Gleichwohl kann auch unter den geschilderten auf eine abhängige Beschäftigung hindeutenden äußeren Umständen eine Dienstleistung in der Form einer freien Mitarbeit erbracht werden, wenn der Dienstleistende hinsichtlich der Ausgestaltung und des Inhalts seiner Tätigkeit nach innen hin im Wesentlichen frei ist (vgl. BSG v. 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn 41-49).

    Auch das BSG hat bestätigt, dass Erziehungsbeistände selbständig sein können, obwohl sie durch Hilfepläne auf die Erreichung bestimmter Ziele verpflichtet werden (BSG v. 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn 33-34).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Es erschließe sich nicht, warum das Sozialgericht auf den Rahmenvertrag abstelle, wo doch nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R und v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R) der jeweilige Einzelauftrag maßgeblich sei.

    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Hier wird eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen angenommen, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird, solange er inhaltlich frei und insbesondere nicht durch öffentlich Lehrpläne gebunden ist (Urteil des BSG vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr. 29).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Das BSG habe durch Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R nochmals klargestellt, dass sich aus dem Risiko, die eigene Arbeitskraft außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge nicht verwerten zu können, kein relevantes Unternehmerrisiko ableiten lasse.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Auch spreche es für eine selbständige Tätigkeit, wenn ein Tätigwerden in die freie Entscheidung des Dienstleistenden gestellt werde, ebenso, wenn ihm die Art und Weise der Ausführung seiner Tätigkeit überlassen bleibe (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg v. 18. Februar 2015 - L 1 KR 202/13, LSG Baden-Württemberg v. 24. Februar 2015 -, v. 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13).
  • LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12

    Ob ein Fahrlehrer sozialversicherungspflichtig tätig ist, bestimmt die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Nach der Rechtsordnung könne eine Tätigkeit grundsätzlich sowohl abhängig als auch selbständig geleistet werden könne (Hinweis auf Bayerisches LSG v. 11. November 2014 - L 5 R 910/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 1 KR 202/13

    Familienhelfer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Auch spreche es für eine selbständige Tätigkeit, wenn ein Tätigwerden in die freie Entscheidung des Dienstleistenden gestellt werde, ebenso, wenn ihm die Art und Weise der Ausführung seiner Tätigkeit überlassen bleibe (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg v. 18. Februar 2015 - L 1 KR 202/13, LSG Baden-Württemberg v. 24. Februar 2015 -, v. 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (v. 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R) genüge es, wenn der Beigeladene zu 1) ein gewisses Unternehmerrisiko getragen habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14
    Für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit spreche, dass sie von dem erforderlichen Zeitaufwand her noch Raum für andere Aufträge lasse (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen v. 22. Oktober 2014 - L 2 R 258/14).
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - L 9 KR 105/02

    Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht - Dozententätigkeit in einer

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • LAG Köln, 12.03.2020 - 8 Sa 507/19

    Arbeitnehmerstatus; "Freelancer im Bereich Veranstaltungstechnik"

    Der Kläger verweist insoweit auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.06.2004 (5 Ta 187/04) sowie des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 (B 12 KR R 11/18 R) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.07.2017 (L 1 KR 41/14).
  • ArbG Siegburg, 14.08.2019 - 3 Ca 678/19
    Tätigkeiten bleiben nämlich weisungsfrei, wenn zwar ihre Ziele vorgegeben werden, die Art und Weise der Ausführung aber dem Dienstleister überlassen bleibt (LSG Berlin-Brandenburg v. 07.07.2017 - L 1 KR 41/14, juris, Rn. 37).
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