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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,8203
LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17 B ER (https://dejure.org/2017,8203)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 23 SO 56/17 B ER (https://dejure.org/2017,8203)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 23 SO 56/17 B ER (https://dejure.org/2017,8203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b Abs 1 SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG
    Erlass eine neuen Anordnung der sofortigen Vollziehung nach Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs durch das Sozialgericht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b Abs 1 SGG
    Erlass einer - neuen - Anordnung der sofortigen Vollziehung (VzA) nach Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs durch SG - materielle Rechtskraft der Entscheidung nach § 86 B Abs. 1 SGG - formelle Mängel d. VzA- Anforderungen an Begründung einer VzA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Besondere Begründung einer Vollziehungsanordnung; Strafwürdiges Verhalten des Leistungsempfängers; Besonderes öffentliches Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Die nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ist eine Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit ein "fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses" (s. für die Parallelregelung der Verwaltungsgerichtsordnung stellvertretend BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93f. m.w.N.).

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 23 SO 89/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach Anordnung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Wie der Senat bereits mit der Entscheidung vom 13. Juli 2009 (L 23 SO 89/09 B ER, veröffentlicht in juris) ausgeführt hat, bedarf eine Vollziehungsanordnung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG einer besonderen Begründung, die den Zweck verfolgt, den Betroffenen in die Lage zu versetzen, die Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung (eben nicht nur die Gründe für die Grundverfügung) zur Kenntnis nehmen zu können, um daran ausgerichtet eine Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels abschätzen zu können.

    Der Gesetzgeber hat - wie ausgeführt - die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB XII - anders als nach § 39 SGB II für die Aufhebung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerade nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juli 2009 - L 23 SO 89/09 B ER).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Es müssen besondere Gründe dafür sprechen, dass der Verwaltungsakt schon jetzt und nicht erst nach Eintritt der Bestandskraft vollzogen wird (BVerfG in NVwZ 1996, 58, 59, m. w. N.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem privaten Interesse des Bürgers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffekts eines Rechtsbehelfs können dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 8 S 1023/92

    Auf Geldforderung gerichteter Verwaltungsakt - keine sofortige Vollziehbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Indes ist bei Geldforderungen ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung nur gegeben, wenn deren Vollstreckung gefährdet erscheint (soweit ersichtlich allgemeine Meinung; vgl. Bay VGH Bay Vbl 1990 22; Hess VGH NVwZ-RR 1989, 329 und 1990, 42; VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1993, 392; VG München VwRR Bayern 2001, 111, Leitsatz in Juris).
  • VGH Bayern, 26.05.1987 - 23 AS 87.00408
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Zwar können auch fiskalische Interessen ein öffentliches Interesse darstellen (allgemeine Meinung vgl. Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 28. Juni 1967 - VII B 12/66 - in BFHE 89, 82 sowie Juris; Bay VGH NVwZ 1988, 745).
  • VGH Hessen, 24.11.1988 - 1 TH 4097/88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Indes ist bei Geldforderungen ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung nur gegeben, wenn deren Vollstreckung gefährdet erscheint (soweit ersichtlich allgemeine Meinung; vgl. Bay VGH Bay Vbl 1990 22; Hess VGH NVwZ-RR 1989, 329 und 1990, 42; VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1993, 392; VG München VwRR Bayern 2001, 111, Leitsatz in Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Hatte das Gericht - wie im vorliegenden Fall das SG Berlin im Verfahren S 212 SO 106/17 ER - die VzA bereits aus formellen Mängeln aufgehoben oder nur deswegen (ohne inhaltliche Prüfung des Verwaltungsaktes) die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, hindert die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung die Behörde nicht, erneut eine formell ordnungsgemäße VzA zu treffen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 86a Rn 21 m.w.N.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 2014, § 80 [Aufschiebende Wirkung], Rn. 117; Rn. 132; Kopp/Schenke, VwGO § 80 Rn 172 m.w.N.; so schon Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982 - 4 TH 36/82 - NJW 1983, 2404, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/91 -, juris; vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. September 2008 - L 23 B 170/08 SO ER -, Rn. 15, juris).
  • VGH Hessen, 22.10.1982 - IV TH 36/82
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Hatte das Gericht - wie im vorliegenden Fall das SG Berlin im Verfahren S 212 SO 106/17 ER - die VzA bereits aus formellen Mängeln aufgehoben oder nur deswegen (ohne inhaltliche Prüfung des Verwaltungsaktes) die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, hindert die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung die Behörde nicht, erneut eine formell ordnungsgemäße VzA zu treffen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 86a Rn 21 m.w.N.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 2014, § 80 [Aufschiebende Wirkung], Rn. 117; Rn. 132; Kopp/Schenke, VwGO § 80 Rn 172 m.w.N.; so schon Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982 - 4 TH 36/82 - NJW 1983, 2404, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/91 -, juris; vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. September 2008 - L 23 B 170/08 SO ER -, Rn. 15, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2008 - L 23 B 170/08

    Behördliche Vollziehungsanordnung; Nachschieben von Gründen; Umdeutung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Hatte das Gericht - wie im vorliegenden Fall das SG Berlin im Verfahren S 212 SO 106/17 ER - die VzA bereits aus formellen Mängeln aufgehoben oder nur deswegen (ohne inhaltliche Prüfung des Verwaltungsaktes) die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, hindert die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung die Behörde nicht, erneut eine formell ordnungsgemäße VzA zu treffen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 86a Rn 21 m.w.N.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 2014, § 80 [Aufschiebende Wirkung], Rn. 117; Rn. 132; Kopp/Schenke, VwGO § 80 Rn 172 m.w.N.; so schon Hess. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 1982 - 4 TH 36/82 - NJW 1983, 2404, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/91 -, juris; vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. September 2008 - L 23 B 170/08 SO ER -, Rn. 15, juris).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 23 SO 56/17
    Indes ist bei Geldforderungen ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung nur gegeben, wenn deren Vollstreckung gefährdet erscheint (soweit ersichtlich allgemeine Meinung; vgl. Bay VGH Bay Vbl 1990 22; Hess VGH NVwZ-RR 1989, 329 und 1990, 42; VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1993, 392; VG München VwRR Bayern 2001, 111, Leitsatz in Juris).
  • BFH, 28.06.1967 - VII B 12/66

    Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgabenbescheiden

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

    Ausreichend ist insofern, dass die spätere Realisierbarkeit des Zahlungsanspruches ernstlich gefährdet ist (Verwaltungsgerichtshof [VGH] Hessen, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 - juris Rdnr. 4; VGH Hessen, Beschluss vom 24. November 1988 - 1 TH 4097/88 - juris Rdnr. 10; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2017 - L 23 SO 56/17 B ER - juris Rdnr. 30), wovon bei der Rückforderung von Sozialleistungen - wie hier - regelmäßig auszugehen ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2020 - L 6 KR 6/20
    Gerade weil Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung haben und dies auch hier für Rechtsbehelfe gegen Leistungserbringungsverbote gilt, bietet das Gesetz in § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG die Möglichkeit der Anordnung des Sofortvollzuges - nur - bei entsprechender Begründung des besonderen öffentlichen Interesses (LSG Berlin-Brandenburg, 8.3.2017, L 23 SO 56/17 B ER, juris).
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