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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15   

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https://dejure.org/2018,10529
LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15 (https://dejure.org/2018,10529)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2018 - L 1 KR 548/15 (https://dejure.org/2018,10529)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2018 - L 1 KR 548/15 (https://dejure.org/2018,10529)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Solange auch der Kläger als Berufungskläger am Verfahren teilgenommen hat, galt aufgrund des Grundsatzes des einheitlichen Streitgegenstandes bei der hier vorliegenden Klagehäufung, dass es unbeachtlich ist, dass neben dem privilegierten Kläger auch das nichtprivilegierte Land Berlin Berufung eingelegt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B -, juris-Rdnr. 17, anders bei der objektiven Klagehäufung vgl. BSG Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 1/06 R - BSGE 97, 112-125 juris-Rdnr. 32).

    (BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006, a. a. O. Rdnr. 18).

  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Auf der Rechtsfolgenseite müsse durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 KR 11/10 R - Rdnr. 29).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Soweit sich der Beigeladene zu 2 auf etwaiges eigenes Verschulden zur Begründung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches berufen wollte, um als Folge dessen seine Erstattungsansprüche gegen die Beklagten durchzusetzen, erschiene dies treuwidrig (vgl. zum Gesichtspunkt der Treuwidrigkeit im Verhältnis Krankenkasse zu Versicherten: BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - Rdnr. 33).
  • BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 35/68
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Das BSG hat allerdings bereits mit Urteil vom 23. September 1969 (6 RKa 35/68) diesen Rechtssatz bereits dahingehend eingeschränkt, dass ein nicht notwendig Beigeladener unabhängig vom Kläger jedenfalls dann Rechtsmittel einlegen könne, wenn er zuvor Anträge im Sinne des Klagebegehrens gestellt haben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 1 KR 47/14

    Versicherungspflicht - Künstler

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Die Rechtsmitteleinlegung selbst stellt keine Disposition über den Streitgegenstand dar (so bereits Beschluss des Senats vom 28. Februar 2014 - L 1 KR 47/14 B ER - mit Bezugnahme auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2009, juris-Rdnr. 70).
  • BVerwG, 28.12.1959 - III C 131.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Wird das Urteil gegenstandlos, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis des Beigeladenen für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 31. August 2000 - VIII R 33/00, juris-Rdnr. 5 mit Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Dezember 1959 - III C 131/57).
  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 37/60

    Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für Sprachlehrer einer privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Zwar können alle Beigeladenen, auch nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG einfach Beigeladene wie der Beigeladene zu 2, Rechtsmittel einlegen, denn jeder Beigeladene, der möglicherweise gegen seinen Willen am Verfahren beteiligt wird (§ 75 Abs. 3 Satz 2 SGG) muss die Möglichkeit haben, aus eigenem Recht ein Urteil anzufechten, das ihn nach § 141 Abs. 1 SGG wie die Hauptbeteiligten bindet (BSG, Urteil vom 27. November 1962 - 3 RK 37/60, juris-Rdnr. 35).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird als sachgerecht bejaht, wenn zwischen zwei Leistungsträgern eine so genannte "Funktionseinheit" in der Weise besteht, dass der andere Leistungsträger in den Verwaltungsablauf desjenigen Leistungsträgers arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen den der Herstellungsanspruch gerichtet wird, dieser sich also für die Erfüllung der ihm obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages des anderen Leistungsträgers bedient (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R - m. w. N. auch anderer Senate des BSG, juris-Rdnr. 31).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Beide Institute fänden nebeneinander Anwendung (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 16/07 R).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 548/15
    Solange auch der Kläger als Berufungskläger am Verfahren teilgenommen hat, galt aufgrund des Grundsatzes des einheitlichen Streitgegenstandes bei der hier vorliegenden Klagehäufung, dass es unbeachtlich ist, dass neben dem privilegierten Kläger auch das nichtprivilegierte Land Berlin Berufung eingelegt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B -, juris-Rdnr. 17, anders bei der objektiven Klagehäufung vgl. BSG Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 1/06 R - BSGE 97, 112-125 juris-Rdnr. 32).
  • BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00

    Revision des Beigeladenen nach Erledigung der Hauptsache

  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2022 - L 4 BA 1210/20
    Ein Beigeladener kann als Beteiligter des Verfahrens (§ 69 Nr. 3 SGG) zwar grundsätzlich unabhängig von den Hauptbeteiligten des Rechtstreits selbständig Berufung gegen Urteile des SG einlegen, da sich deren Rechtskraft gemäß § 141 Abs. 1 SGG auch auf ihn erstreckt (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - juris, Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. März 2018 - L 1 KR 548/15 - juris, Rn. 34; Gall, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, Stand: Juni 2022, § 75 SGG Rn. 212).

    Zunächst resultiert aus dem Urteil des SG keine formelle Beschwer für den Beigeladenen zu 1. Denn er hat in erster Instanz keinen Sachantrag gestellt, erst recht nicht im Sinne des Klagebegehrens, und ist dementsprechend aufgrund der Klageabweisung prozessual auch nicht unterlegen (vgl. BSG, Urteil vom 23. September 1969 - 6 RKa 35/68 - juris, Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. März 2018 - a.a.O., juris, Rn. 38).

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