Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10832
LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12 (https://dejure.org/2014,10832)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2014 - L 3 U 228/12 (https://dejure.org/2014,10832)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - L 3 U 228/12 (https://dejure.org/2014,10832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R

    Berufskrankheit - erhöhte Infektionsgefahr - Nahrung - Koch - Toxoplasmose

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Dabei genügt eine schlichte Infektionsgefahr nicht, vielmehr setzt die BK 3102 gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SGB VII eine besonders erhöhte Infektionsgefahr voraus, wobei eine bestimmte Infektionsquelle nicht nachgewiesen sein muss (BSG, Urteil vom 04. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach den oben dargestellten Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich, wenn das BSG ausführt, dass eine konkrete Infektionsquelle gerade nicht nachgewiesen sein muss (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 04. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R -, zitiert nach juris Rn. 18).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Dementsprechend ist etwa auch eine bloße HIV-Infektion bereits eine als BK anzuerkennende Erkrankung (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 175/11

    Zur besonders erhöhten Infektionsgefahr, an einer Borreliose zu erkranken, bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen LSG vom 31. Januar 2013 - L 17 U 175/11 - (zitiert nach juris Rn. 25) verweist, ist fraglich, ob der dort erkennende Senat, nachdem er zunächst für die BK 3102 ausdrücklich auf eine "besonders erhöhte Infektionsgefahr" abstellt (ebd. Rn. 20), mit seiner Formulierung "Ein konkretes Infektionsereignis ist ohnehin nicht belegt." nun doch mit einer tragenden Erwägung von der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen will oder nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - L 6 U 538/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKVO Anl 1 Nr 3102 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Anders sieht es auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 18. Mai 2011 - L 6 U 538/09 - (zitiert nach juris Rn. 44) nicht.
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Denn trotz unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen setzen, wie bereits ausgeführt, alle Leistungsansprüche nach den §§ 26 ff. SGB VII als gemeinsame Tatbestandsmerkmale einen Versicherungsfall (i.S.d. §§ 7 bis 13 SGB VII) und durch ihn verursachte Gesundheitsschäden - bis hin zum Tod des Verletzten - voraus und begründen dafür die Verbandszuständigkeit nur eines bestimmten Trägers der Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - zitiert nach juris, Rn. 12, 17 ff.).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Eine eben so verstandene Feststellungsklage ist gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 3 SGG statthaft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach juris Rn. 24); hierfür besteht das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 2 SGG.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 259/06

    BK 3102; Lyme-Borreliose; Neuroborreliose; Post-Lyme-Syndrom; aktueller

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
    Demgegenüber kann die Feststellung einer Borreliose (hier nur im Sinne einer von Zecken übertragbaren Lyme-Borreliose) im Sinne eines von etlichen, auch klinischen Faktoren abhängenden, komplexen Krankheitsbilds (vgl. hierzu Senatsurteil vom 08. September 2011 - L 3 U 259/06 -, zitiert nach juris Rn. 49 ff.) als BK 3102 im vorliegenden Fall schon deshalb nicht Ausdruck einer sachdienlichen Antragstellung sein, weil die Beklagte hierüber noch keine rechtsbehelfsfähige Verwaltungsentscheidung im Sinne eines Verwaltungsakts gemäß § 31 S. 1 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB X) erließ.
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Ausgehend von diesem normativ-funktionellen Krankheitsbegriff reicht die bloße Aufnahme schädigender Substanzen (zB Infektionserreger, Asbest, Quarzstaub) in den Körper allein im Regelfall nicht aus (anders offenbar LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 8.5.2014 - L 3 U 228/12 - Juris RdNr 41 f und Bayerisches LSG Urteil vom 13.12.1989 - L 10 U 144/88 - Juris, zur BK 1101) .
  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

    Erforderlich ist daher neben den Einwirkungen eine negative körperliche Reaktion mit Krankheitswert, die diesen Beschreibungen der erfassten Berufskrankheit entspricht (vgl. hierzu Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - Juris RdNr. 27; Römer in Hauck/Noftz zu § 9 SGB VII RdNr. 27b; LSG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2014 - L 3 U 228/12 - Juris RdNr. 41).

    Der Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 08.05.2014 (L 3 U 228/12, Juris RdNr. 41 f.), wonach bei Nachweis von Antikörpern gegen Borrelien bereits eine Berufskrankheit wegen "negativer Reaktion" des Körpers vorliegt, ist mangels Regelwidrigkeit des körperlichen Zustandes bei Antikörperbildung nicht zu folgen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2015 - L 6 U 49/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Er weise auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 - hin, mit dem eine Borreliose als Berufskrankheit anerkannt worden sei.

    Die Besonderheit bei der Feststellung der Infektionsgefahr besteht hier darin, dass sie allein nach den Möglichkeiten zu bestimmen ist, unter denen Tiere die Krankheitserreger übertragen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.5.2014 - L 3 U 228/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 32).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20

    Berufskrankheit Nr. 3101 - Infektionskrankheit - MRSA - Funktioneller

    Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand setzt weder Arbeitsunfähigkeit noch Behandlungsbedürftigkeit noch eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) voraus (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, Rn. 41, juris, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 U 3509/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Nachweis

    Zwar lässt es die Rechtsprechung teilweise wohl hinsichtlich der Frage der "Einwirkung" ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Landwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Bayerisches LSG 15.04.2015 - L 2 U 40/14 - LSG Berlin-Brandenburg 08.05.2014 - L 3 U 228/12 - Hessisches LSG 18.11.2011 - L 9 U 226/06 -).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14

    Gesetzliche Unfallversicherung Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Hinsichtlich der "Einwirkungen" lässt es die Rechtsprechung teilweise ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, wonach für die Anerkennung von Borreliose als BK 3102 der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich ist; vgl. auch Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht