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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12 KL   

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https://dejure.org/2017,21611
LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12 KL (https://dejure.org/2017,21611)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2017 - L 30 P 22/12 KL (https://dejure.org/2017,21611)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - L 30 P 22/12 KL (https://dejure.org/2017,21611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 84 SGB 11 vom 28.05.2008, § 85 SGB 11 vom 28.05.2008, § 87 SGB 11 vom 28.05.2008, § 76 Abs 1 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Vereinbarungen über Pflegesätze zwischen Pflegeversicherung und Heimträger - Festsetzung der Pflegevergütung in einem Schiedsspruch - Anforderung an die Darlegung der Personalkosten als Kalkulationsgrundlage - Anforderung an den Nachweis ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 85 SGB 11, § 76 SGB 11
    Pflegeheimsätze - Schiedsspruch - prospektive Einschätzung - Basis - Offenlegung der Personalkosten - faires Verfahren - Prüfungsumfang der Entscheidung Besorgnis der Befangenheit Schiedsstellenvorsitzender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Pflegesätze einer Pflegeeinrichtung; Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle; Leistungsgerechtigkeit der Pflegesätze; Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität; Durchführung von Pflegesatzverhandlungen und evtl. nachfolgenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegesätze; Schiedsspruch; Zweigliedriges Prüfungsmuster; Prüfung der Leistungsgerechtigkeit; Angemessenheit

  • rechtsportal.de

    Pflegesätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Im Hinblick auf den im Prüfverfahren bestehenden Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle sind die Vorinstanzen im Anschluss an die Urteile des Senats vom 14.12.2000 (a. a. O.) zutreffend von einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrollmöglichkeit des Schiedsspruchs ausgegangen.

    Den Abschluss des Verfahrens bildet bei fehlender Einigung der Schiedsspruch, der mit einer hinreichenden Begründung zu versehen ist (vgl. BSGE 87, 199, 202 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 5 m. w. N.).

    Daraus erwächst für die Pflegekassen aus der im Rechtsverhältnis zu den Versicherten bestehenden Treuhänderstellung (vgl. BSGE 87, 199, 201 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 4) bereits auf dieser ersten Prüfungsstufe die Rechtspflicht, die von der Einrichtung vorgelegte Kalkulation in sich und ggf. auch im Vergleich mit den Werten anderer Einrichtungen auf Schlüssigkeit und Plausibilität in dem Sinne zu überprüfen, ob diese Kostenkalkulation eine nachvollziehbare Grundlage für die vergleichende Bewertung auf der zweiten Prüfungsstufe sein kann.

    b) Methode der Wahl zur Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Vergütungsforderung für stationäre Pflegeleistungen ist weiterhin, wie vom Senat bereits mit den Urteilen vom 14.12.2000 entschieden (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f), der externe Vergleich mit anderen Einrichtungen.

    An der auf anderer Grundlage beruhenden Einschränkung in den Urteilen vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f) hält der Senat nicht mehr fest.

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Zur Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen hat das Bundessozialgericht mit insgesamt fünf Urteilen vom 29. Januar 2009 (in den Verfahren B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 8/07 R und B 3 P 9/08 R) entschieden und hierzu im Verfahren B 3 P 7/08 R (mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) grundlegend Folgendes ausgeführt:.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl. Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Die Klägerin ist der Ansicht, in der Sache verstoße der Schiedsspruch gegen die gesetzliche Regelung des § 85 Abs. 3 SGB XI und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R und B 3 P 8/08 R).

    Zur Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen hat das Bundessozialgericht mit insgesamt fünf Urteilen vom 29. Januar 2009 (in den Verfahren B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 8/07 R und B 3 P 9/08 R) entschieden und hierzu im Verfahren B 3 P 7/08 R (mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) grundlegend Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Zum Maßstab erhoben ist dadurch der generalisierte Vergütungsbedarf eines idealtypischen und wirtschaftlich operierenden Pflegeheimes (ebenso BVerwGE 108, 47, 55 zur inhaltsgleichen Klausel des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG idF des 2. SKWPG) .
  • BSG - B 3 P 8/08 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Die Klägerin ist der Ansicht, in der Sache verstoße der Schiedsspruch gegen die gesetzliche Regelung des § 85 Abs. 3 SGB XI und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R und B 3 P 8/08 R).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Allerdings darf die Entscheidung nicht auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (ständige Rechtsprechung, unter anderem Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. April 2012, 2 BvR 2126/11, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12
    Angestrebt wird damit eine zügige Konfliktlösung, soweit sich die Vertragsparteien über die Pflegesätze und die Vergütung für Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung nicht verständigen können (vgl. BT-Drucks 12/5262 S 146 zu § 94 Abs. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte

    Im Rahmen dieser vom BSG ausgearbeiteten abgestuften Darlegungs- und Substantiierungslast ist es systemimmanent, dass eine Substantiierung zu erfolgen hat, wenn sich die Darlegungen nicht als schlüssig und plausibel erweisen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2017, L 30 P 22/12 KL, juris, hierzu auch Beschluss des BSG vom 30. Mai 2018, B 3 P 25/17 B, juris).

    Der Senat lässt offen, ob in einer solchen Situation ein Beurteilungsspielraum der Beklagten überhaupt eröffnet ist (so aber bisherige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 27. April 2017, L15 P 55/13, und wohl ebenfalls LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2017, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2017 - L 9 KR 494/14

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Auffangpflichtversicherung -

    Eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast ist dem dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichteten öffentlichen Recht nicht fremd (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08 -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2017 - L 30 P 22/12 KL -, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2017 - 5 B 262/16 - alle juris; Zieglmeier, DB 2004, 1830) und wird Konstellationen der vorliegenden Art in besonderer Weise gerecht.
  • LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 8 SO 31/14

    Schiedsspruch über die Höhe eines Entgelts für gesondert berechenbare

    Hier ist dies nicht geschehen, da die Vertragsparteien von dem Ablehnungsgrund - nämlich der Tätigkeit eines Vertreters der Einrichtungsträger als Bediensteter im Sozialamt eines Sozialhilfeträgers - im Schiedsverfahren noch keine Kenntnis hatten (anders die Situation bei dem Urteil des LSG Berlin -Brandenburg vom 08.06.2017 - L 30 P 22/12 KL - juris RdNr. 61).
  • BSG, 30.05.2018 - B 3 P 25/17 B

    Festsetzung von höheren Pflegesätzen für eine Pflegeeinrichtung

    LSG Berlin-Brandenburg 08.06.2017 - L 30 P 22/12 KL.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17

    Schiedsstelle - Festsetzung von Pflegesätzen sowie Entgelte für Unterkunft und

    Dass sie das ihrem Schiedsspruch zugrunde gelegte Kompromissangebot der Antragsgegner einer eigenen dezidierten Prüfung nach dem nach der Rechtsprechung des BSG erforderlichen zweigliedrigen Schema (dieser BSG-Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Urteil vom 8. Juni 2017 - L 30 P 22/12 KL - angeschlossen) unterzogen hätte, geht aus den Gründen des Beschlusses vom 28. November 2016 nicht hervor.
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