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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23472
LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14 B ER (https://dejure.org/2014,23472)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2014 - L 9 KR 133/14 B ER (https://dejure.org/2014,23472)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2014 - L 9 KR 133/14 B ER (https://dejure.org/2014,23472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 51 Abs 1 SGB 5, § 51 Abs 3 SGB 5, § 86a Abs 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufforderung zur Stellung eines Rehabilitationsantrags - Ablauf der Antragsfrist - Eintritt der Rechtsfolgen - aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage - Befugnis des Berichterstatters zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 5, § 51 Abs 1 SGB 5, § 51 Abs 3 SGB 5, § 86a Abs 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 3 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG
    Aufschiebende Wirkung - Klage - Aufforderung - Rehaantragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer einzigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Aufforderung nach § 51 Abs. 1 SGB V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer einzigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Aufforderung nach § 51 Abs. 1 SGB V

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Krankengeldes bei Aufforderung zum Reha Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2013 - L 9 KR 294/13

    Krankengeld (stattgebender Beschluss) - Befristung - Auflagen - maßgeblicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Dies bedeutet aber zugleich, dass die Annahme einer besonderen Dringlichkeit und dementsprechend die Bejahung eines Anordnungsgrundes in aller Regel ausscheidet, soweit diese Dringlichkeit vor dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorgelegen hat, denn insoweit ist die besondere Dringlichkeit durch den Zeitablauf überholt; das Abwarten einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache über den zurückliegenden Zeitraum ist dem Rechtsschutzsuchenden in aller Regel zumutbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2013, L 9 KR 294/13 B ER, juris m.w.N.).

    Das hierfür erforderliche eilige Regelungsbedürfnis entsteht aber erst nach dem Ablauf des Zeitraums, für den die Sozialgerichte Krankengeld vorläufig zugesprochen haben (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2013, L 9 KR 294/13 B ER, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2009 - L 1 KR 126/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - aufschiebende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Sie steht deshalb unter der Bedingung des vergeblichen Fristablaufes (in diesem Sinne LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2009, L 1 KR 126/09 B ER, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Auch wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des SGB V für das Entfallen des Leistungsanspruchs vorliegen sollten (es bedarf der Ausübung von Ermessen, vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Januar 2013, L 11 KR 592/12 B, juris), steht dem das Verfahrensrecht entgegen.
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    In seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 (B 1 KR 20/11 R, juris) hat das BSG entschieden, dass auch eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen kann.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, juris).
  • LSG Berlin, 01.03.1999 - L 9 B 7/99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14
    Der Senat hat bereits als 9. Senat des Landessozialgerichts Berlin mit Beschluss vom 1. März 1999 (L 9 B 7/99 KR/ER, Breithaupt 1999, S. 910) entschieden, dass einer Verweisung auf Leistungen der Sozialhilfe der Nachranggrundsatz (seit dem 1. Januar 2005: § 2 SGB XII) entgegensteht und daher diese Rechtsauffassung nicht mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren ist.
  • SG Speyer, 08.09.2014 - S 19 KR 519/14

    Krankenversicherung - Entstehung und Fortbestehen des Krankengeldanspruchs - Ende

    Dies schließt eine abweichende Beurteilung in besonderen Konstellationen (etwa wenn Arbeitslosengeld II bereits bezogen wird) nicht aus (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2014 - L 9 KR 133/14 B ER -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Verweisung auf vorrangige Leistungen

    Diese Auffassung verkennt jedoch zumindest, dass Grundsicherungsempfänger durch eine solche Verfahrensweise ggf. auf nachrangige Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB XII), was der Senat auch sonst (im Bereich des Krankengeldes) abgelehnt hat (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. August 2014 - L 9 KR 133/14 B ER -, juris).
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