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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,57872
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.10.2014 - B 2 U 100/14 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Sie reicht eine Ausfertigung des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 (L 2 U 100/14) zu den Akten.

    Denn derartige Versicherungsfälle sind in der Regel dem Einflussbereich des Unternehmers entzogen und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Betriebsrisiko (vgl. Brandenburg/ K. Palsherm in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 162 SGB VII, Rn. 36; vgl. zu alldem auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 - L 2 U 100/14 -, S. 7 bzw. Blatt 158 Gerichtsakte).

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt nur dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (BGH, Urteil vom 08. Februar 1972 - VI ZR 155/70 -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 146/10

    Eisenbahnunfall; Sturm; höhere Gewalt; Netzbetreiber; Betriebsunternehmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Der Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudeunterhaltspflichtigen wird in der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung etwa bei Herabfallen von Dachteilen im Einzelfall - mangels Feststellungen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten - auch dann noch angenommen, wenn es sich um einen Orkan handelte, wobei in jenem Fall aber Windstärken um 12 bis 13 Bft im Raum standen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1993 - VI ZR 176/92 -, zitiert nach juris Rn. 7, 12).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    In Anlehnung an die einschlägige höchstrichterliche Zivilrechtsprechung ist höhere Gewalt ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (vgl. Bundesgerichtshof , Urteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 173/06 -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt u.a. deshalb, weil Windstärken bis 12 Bft bisher als Grenze der Windlast gelten, denen nach den für Baustatik geltenden Normen (Normenausschuss im Bauwesen im DIN, Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 1055 Teil 4 - Lastannahmen für Bauten. Verkehrslasten. Windlasten nicht schwingungsanfälliger Bauwerke, 1977; zuletzt Ausgabe August 1986 mit Änderungen und Berichtigung von Juni 1987) Werke und Traglasten widerstehen sollen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09. Februar 2004 - 12 U 11/03 -, zitiert nach juris und OLGR Koblenz 2004, 367, 369).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13

    Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
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