Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52325
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15 (https://dejure.org/2016,52325)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 8 R 462/15 (https://dejure.org/2016,52325)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 8 R 462/15 (https://dejure.org/2016,52325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 ZRBG
    Ghetto - Beitragszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Berechnung der Rente; Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Begriff der Zwangsarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Rente; Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Begriff der Zwangsarbeit

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 35 S. 1; ZRBG § 1 Abs. 1 S. 1
    Berechnung der Rente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15
    Ein genereller (faktischer oder rechtlicher) Arbeitszwang allein macht die mit Rücksicht darauf ausgeübte Tätigkeit nicht zur Zwangsarbeit und steht deshalb einer "Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss" nicht entgegen; eine solche ist vielmehr erst dann nicht mehr gegeben, wenn jemand zu einer (spezifischen) Arbeit gezwungen "wurde" (vgl. Urteil des BSG vom 03. Juni 2009, Az. B 5 R 26/08 R, juris Rdnr. 19 = SozR 4-2600 § 35 Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht