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LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 8 R 462/15 (https://dejure.org/2016,52325)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berücksichtigung einer im Ghetto ausgeübten Beschäftigung als Beitragszeit
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 ZRBG
Ghetto - Beitragszeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Berechnung der Rente; Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Begriff der Zwangsarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Rente; Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto; Begriff der Zwangsarbeit
- rechtsportal.de
SGB VI § 35 S. 1; ZRBG § 1 Abs. 1 S. 1
Berechnung der Rente - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 19.05.2015 - S 23 R 1216/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 8 R 462/15
Ein genereller (faktischer oder rechtlicher) Arbeitszwang allein macht die mit Rücksicht darauf ausgeübte Tätigkeit nicht zur Zwangsarbeit und steht deshalb einer "Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss" nicht entgegen; eine solche ist vielmehr erst dann nicht mehr gegeben, wenn jemand zu einer (spezifischen) Arbeit gezwungen "wurde" (vgl. Urteil des BSG vom 03. Juni 2009, Az. B 5 R 26/08 R, juris Rdnr. 19 = SozR 4-2600 § 35 Nr. 3).