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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07   

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https://dejure.org/2009,22107
LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07 (https://dejure.org/2009,22107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2009 - L 1 KR 475/07 (https://dejure.org/2009,22107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - L 1 KR 475/07 (https://dejure.org/2009,22107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Freistellung von Verfahrensvorschriften einer G-BA-Richtlinie, Wirksamkeit einer privatrechtlichen Vereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07
    Dem Kläger sei die Behandlung erst mit Datum vom 23. Juli 2001 in Rechnung gestellt worden, nachdem die Beklagte eine Zahlung abgelehnt habe (Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R - und vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -).

    Nach der von der Beklagten zutreffend angeführten Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - und Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 9/05 R -) sind Vereinbarungen, die vom Prinzip der kostenfreien Dienst- und Sachleistung außerhalb des Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 oder 4 SGB V abweichen, regelmäßig gemäß § 32 SGB I nichtig.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, welcher der Senat aus eigener Überzeugung zustimmt, ist an Ausnahmen hiervon - also wirksamen privatrechtlichen Honorarvereinbarungen - allenfalls zu denken, wenn ein Versicherter vollständig über die Risiken aufgeklärt wurde und in dem Bewusstsein den Vertrag eingeht, dass er hier eine entsprechende Leistung gleicher Qualität auch ohne eigene Kosten bei einem zugelassenen behandelnden Vertragsarzt in Anspruch nehmen könnte (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - RdNr. 27).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07
    Dem Kläger sei die Behandlung erst mit Datum vom 23. Juli 2001 in Rechnung gestellt worden, nachdem die Beklagte eine Zahlung abgelehnt habe (Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R - und vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07
    Nach der von der Beklagten zutreffend angeführten Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - und Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 9/05 R -) sind Vereinbarungen, die vom Prinzip der kostenfreien Dienst- und Sachleistung außerhalb des Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 oder 4 SGB V abweichen, regelmäßig gemäß § 32 SGB I nichtig.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07
    Insoweit umfasst § 13 Abs. 3 SGB V auch einen Freistellungsanspruch (vgl. Urteil des BSG vom 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R - = SozR 3 - 2500 § 135 Nr. 14 Seite 61 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - L 11 KR 2753/10

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme einer autologen

    Es widerspricht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausgestaltung des Naturalleistungsprinzips, das dahingeht, den Versicherten grundsätzlich kostenfreie Leistungen zu verschaffen, wenn diese hier abweichende Honorarvereinbarungen treffen könnten (so auch LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 09. Januar 2009 - L 1 KR 475/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG, welcher der Senat aus eigener Überzeugung zustimmt, ist an Ausnahmen hiervon - also wirksamen privatrechtlichen Honorarvereinbarungen - allenfalls zu denken, wenn ein Versicherter vollständig über die Risiken aufgeklärt wurde und - soweit es um die Behandlung durch einen nicht zugelassenen Therapeuten geht - in dem Bewusstsein den Vertrag eingeht, dass er hier eine entsprechende Leistung gleicher Qualität auch ohne eigene Kosten bei einem zugelassenen behandelnden Vertragsarzt in Anspruch nehmen könnte (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - Rdnr. 27; vgl. in diesem Sinne bereits Urteil des Senats vom 9. Januar 2009 - L 1 KR 475/07 -).
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