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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18   

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https://dejure.org/2022,13451
LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18 (https://dejure.org/2022,13451)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2022 - L 7 KA 10/18 (https://dejure.org/2022,13451)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - L 7 KA 10/18 (https://dejure.org/2022,13451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 3 Halbs 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 3 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 4 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Bildung des Regelleistungsvolumens für die Quartale I/2009 bis IV/2011 - Streit über Freistellung von der Fallwertabstaffelung - Differenzierung innerhalb der Arztgruppe ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 85 Abs 4 aF SGB 5, § 87b aF SGB 5, § 43a SGB 5, Art 3 GG, HV Berlin 2009 - 2011
    Honorarabstaffelung - Ausnahme von der Honorarabstaffelung - Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) - Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Bildung einer Arzt-Untergruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Bildung des Regelleistungsvolumens für die Quartale I/2009 bis IV/2011 - Streit über Freistellung von der Fallwertabstaffelung - Differenzierung innerhalb der Arztgruppe ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Bildung des Regelleistungsvolumens für die Quartale I/2009 bis IV/2011 - Streit über Freistellung von der Fallwertabstaffelung - Differenzierung innerhalb der Arztgruppe ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 16/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Satz 7 ermächtigt aber sowohl den BewA als auch die Partner der Gesamtverträge, weitere Steuerungsinstrumente einzuführen ("insbesondere", dazu BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdnr. 20 ff.; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 32/12 R, Rdnr. 18 ff.).

    Diese kann sich bereits aus den vorrangigen Vorgaben des BewA ergeben oder einem entsprechenden Spielraum, wenn dieser den Partnern der Gesamtverträge insoweit explizit vom BewA eröffnet wird (BSG Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdnr. 18 ff.).

    Die Differenzierung kann auch eine solche nach der fachlichen Subspezifizierung sein, so z.B., um damit den unterschiedlichen Praxisstrukturen von einzelnen (Unter-)Gruppen Rechnung zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdnr. 20; zum Erfordernis der expliziten Ermächtigung durch den BewA: BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 32/12 R, Rdnr. 15 ff., 21).

    Eine eigene Arzt-Untergruppe im Rahmen der AG 26 (KJP) bewirkte weder eine gänzliche Freistellung von den RLV-Regelungen noch eine zu weitgehende Abkehr vom Leitbild der RLV (und dem Normbefehl des § 85 Abs. 4 Satz 6 - 8 SGB V a.F., vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdrn. 20 ff., insbesondere 25 ff.).

    Möglicherweise stand dem BewA ein solches unterschiedliches Behandlungsspektrum vor Augen, als er die Modifikationen der Arztgruppen in seinen Beschluss aufnahm (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R Rdrn. 27 ff., 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 7 KA 110/13

    Vertragsarzt - Regelleistungsvolumen - Fallzahl - Erkrankung des Vertragsarztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Die Regelung sei allein im Rahmen der Honorarbescheide anzuwenden (Hinweis auf Urteil des Senats vom 8. März 2017 - L 7 KA 110/13).

    Die Vergütung der aufgrund der o.g. Kriterien a) bis d) das Regelleistungsvolumen überschreitenden Leistungen erfolgte je nach Zugehörigkeit des antragstellenden Arztes aus der Rückstellung für Sicherstellungsaufgaben gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe d) für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs und § 4 Abs. 1 Buchstabe d) für Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs; entsprechendes galt bei Stattgabe eines Antrags nach dem Kriterium e) (vgl. zum Ganzen Urteil des Senats vom 8. März 2017, L 7 KA 110/13, Rn. 29 - 36, juris).

    Ziff. 3.4 Beschluss des BewA sieht demgegenüber zwar Ausnahmen von der Abstaffelung (im Einzelfall) vor, allerdings können in der Rechtsfolge nur "Leistungen" über das RLV hinaus mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden" (dazu sogleich unter b.; zur Frage der Geltung nur auf der Ebene der Honorarvergütung siehe Urteil des Senats vom 8. März 2007, L 7 KA 110/13, Rdnr. 41 f.).

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Satz 7 ermächtigt aber sowohl den BewA als auch die Partner der Gesamtverträge, weitere Steuerungsinstrumente einzuführen ("insbesondere", dazu BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdnr. 20 ff.; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 32/12 R, Rdnr. 18 ff.).

    Die Differenzierung kann auch eine solche nach der fachlichen Subspezifizierung sein, so z.B., um damit den unterschiedlichen Praxisstrukturen von einzelnen (Unter-)Gruppen Rechnung zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 16/13 R, Rdnr. 20; zum Erfordernis der expliziten Ermächtigung durch den BewA: BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 32/12 R, Rdnr. 15 ff., 21).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, dass eine ausnahmsweise Erhöhung des RLV im Wege einer Härtefallklausel im Rahmen einer ergänzenden gesetzeskonformen Auslegung u.a. dann notwendig sei, wenn der HV zu eng gefasste Härtefallklauseln enthalte (Hinweis auf Urteil des BSG vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R).

    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage (§ 54 Abs. 1, § 131 Abs. 2 und Abs. 3 SGG) statthaft (vgl. auch BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - Rdnr. 26).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Denn sie stünden zumindest unter dem Vorbehalt einer späteren Erhöhung des RLV aufgrund des Antragsverfahrens bzw. seien Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden (Hinweis auf Urteil des Senats vom 30. April 2014 - L 7 KA 154/11, Rdnr. 32 ff.).

    Zum anderen ist in Anbetracht der gesetzlichen Vorgabe in § 87b Abs. 5 Sätze 1 und 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V, in der hier maßgeblichen Fassung vom 26. März 2007, im Folgenden: a.F.), wonach das RLV zur Gewährleistung von Kalkulationssicherheit rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Abrechnungsquartals zuzuweisen ist, gleichzeitig aber die KV nur auf Antrag berücksichtigungsfähige Umstände als mögliche Praxisbesonderheiten berücksichtigen muss, davon auszugehen, dass die RLV-Zuweisung unter dem nicht ausdrücklich erklärten Vorbehalt einer späteren antragsabhängigen RLV-Erhöhung steht (so bereits Urteil des Senats vom 30. April 2014, L 7 KA 154/11, Rdnrn. 35 - 37, juris).

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 21/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Stützungszahlungen zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Dabei ist von den Gerichten der Gestaltungsspielraum des jeweiligen Normgebers zu beachten; dieser kann von dem Grundsatz einer leistungsproportionalen Verteilung des Honorars aus sachlichem Grund abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - B 6 KA 21/18 R, Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 23. September 2020 - L 7 KA 46/16, Rdnr. 53, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 46/16

    Streit um Regelleistungsvolumen; Praxisbesonderheiten; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Dabei ist von den Gerichten der Gestaltungsspielraum des jeweiligen Normgebers zu beachten; dieser kann von dem Grundsatz einer leistungsproportionalen Verteilung des Honorars aus sachlichem Grund abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - B 6 KA 21/18 R, Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 23. September 2020 - L 7 KA 46/16, Rdnr. 53, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 7 KA 5/06

    Honorarverteilungsgerechtigkeit; Arztgruppe der fachärztlichen Internisten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Die Partner des Honorarvertrags haben ihrerseits im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit bei der Honorarverteilung das Mögliche und Notwendige zu tun, um auf regionaler Ebene eintretende unerwünschte Verwerfungen zwischen einzelnen Arztgruppen und auch innerhalb einer Arztgruppe zu verhindern (Urteil des Senats vom 5. Mai 2020 - L 7 KA 5/06, Rdnr. 80).
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 19/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Dies gilt, wenn rechtliche Fragen aufgeworfen werden, zu deren Klärung anwaltliche Hilfe nicht zuletzt auch zur Wahrung der "Waffengleichheit" gegenüber der KV, für die im Widerspruchsverfahren häufig Juristinnen/Juristen tätig werden, angezeigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 19/11 R, Rdnr. 14).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 6/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Individualbudgets - keine den gesetzlich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 7 KA 10/18
    Dieser sei nur anzunehmen, wenn ein spezifischer Sicherstellungsbedarf bestehe und die wirtschaftliche Existenz einer Praxis gefährdet bzw. gravierende Veränderungen der Versorgungsstrukturen gegeben seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 6/11 R, Rdnr. 28).
  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - L 7 KA 57/19

    Praxisbesonderheiten - keine Überschreitung des Fallwertes aufgrund einer für die

    Denn der Senat folgt den Ausführungen des Sozialgerichts, dass Leistungen, die im Rahmen der über den IV-Vertrag außerbudgetär vergüteten ambulanten Operationen erbracht werden und von der außerbudgetären Vergütung nicht vollständig abgegolten sind, nicht im Übrigen als Praxisbesonderheit gegenüber der Beklagten geltend gemacht werden können (vgl. auch Urteil des Senats vom 9. Februar 2022, L 7 KA 10/18, zitiert nach juris, dort Rn. 65: keine Praxisbesonderheit allein aufgrund der Teilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - L 7 KA 56/19

    Praxisbesonderheiten - keine Überschreitung des Fallwertes aufgrund einer für die

    Denn der Senat folgt den Ausführungen des Sozialgerichts, dass Leistungen, die im Rahmen der über den IV-Vertrag außerbudgetär vergüteten ambulanten Operationen erbracht werden und von der außerbudgetären Vergütung nicht vollständig abgegolten sind, nicht im Übrigen als Praxisbesonderheit gegenüber der Beklagten geltend gemacht werden können (vgl. auch Urteil des Senats vom 9. Februar 2022, L 7 KA 10/18, zitiert nach juris, dort Rn. 65: keine Praxisbesonderheit allein aufgrund der Teilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung).
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