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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15   

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https://dejure.org/2017,9215
LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15 (https://dejure.org/2017,9215)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 1 KR 45/15 (https://dejure.org/2017,9215)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 1 KR 45/15 (https://dejure.org/2017,9215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Tätigkeit - mündlicher Arbeitsvertrag - Hausmeisterpflichten auf dem Betriebsgelände und auf dem Privatgrundstück - Obstpflücken gegen Bezahlung als ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 4 SGB 5, § 2 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7
    Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall; Erstattungsanspruch unter Leistungsträgern; Fehlerhaftigkeit eines Ablehnungsbescheides; Bindungswirkung; Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfüllung einer Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis bei einer Tätigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfüllung einer Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis bei einer Tätigkeit auf dem Privatgrundstück des Firmeninhabers

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Zwetschgenpflücken im Garten der Seniorchefin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Eine eventuelle Fehlerhaftigkeit des Bescheides berechtigt somit (...) noch nicht dazu, diesen anzufechten; hierzu ist nur der Versicherte befugt" (so BSG, Urt. v. 18.07.1998 -B 13 RJ 49/96 R- BSGE 82, 226, juris Rdnr. 18 mit weit. Nachw.).

    Diese im Ablehnungsbescheid gegenüber dem V vertretene Auffassung stellt sich als offenbar fehlerhaft dar: Die getroffene Entscheidung widerspricht objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 u 228/08 juris-Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R, Urteile BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Die Entscheidung des vorrangigen oder zuständigen Leistungsträgers hat der nachrangige oder unzuständige Leistungsträger bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs grundsätzlich hinzunehmen (BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98R- SozR 3-1300 § 86 Nr. 3, juris Rdnr. 21 mit weit. Nachw.).

    Diese im Ablehnungsbescheid gegenüber dem V vertretene Auffassung stellt sich als offenbar fehlerhaft dar: Die getroffene Entscheidung widerspricht objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 u 228/08 juris-Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R, Urteile BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).

  • LSG Bayern, 25.08.2011 - L 18 U 228/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Dies gilt selbst ungeachtet einer Verletzung der an sich bestehenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit aus § 86 SGB X (so Bayerisches LSG, Urteil vom 25.08.2011 -L 18 U 228/08 Juris-Rdnr. 24).

    Diese im Ablehnungsbescheid gegenüber dem V vertretene Auffassung stellt sich als offenbar fehlerhaft dar: Die getroffene Entscheidung widerspricht objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 u 228/08 juris-Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R, Urteile BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09

    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Auch nach der Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist der Fachsenat berufen, der für den geltend gemachten Anspruch, auf den sich der Erstattungsanspruch letztlich gründet, zuständig ist (so bereits Urteil des Senats vom 30. März 2015 - L 1 KR 112/09 - juris Rdnr. 30 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 7 Rar 97/83 - BSGE 57, 15 juris - Rdnr. 11).

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Bindung der Krankenkasse durch einen vom Unfallversicherungsträger gegenüber dem Versicherten erlassenen ablehnenden Bescheid nicht bereits deswegen ausscheiden muss, weil die Krankenkasse in Bezug auf diesen Bescheid nicht anfechtungsbefugt ist (Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 - juris Rdnr. 39 ff; Urt. v. 17. Juli 2016 - L 1 KR 176/14; im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1601/14; a. A. Sächsisches LSG, Urt. v. 5. November 2015 - L 2 U 126/12).

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 25/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - Vergewaltigung - Angriff -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG besteht Versicherungsschutz auch beim Besorgen privater Angelegenheiten für den Vorgesetzten, wenn diese während der Arbeitszeit erledigt werden und der Untergebene nach den bestehenden Gepflogenheiten zu Recht glauben konnte, dass er sich einer solchen Bitte nicht entziehen könne (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 25/00 R - juris-Rdnr. 27 mit Bezugnahme auf BSG SozR Nr. 71 zu § 542 RVO a. F.).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Diese im Ablehnungsbescheid gegenüber dem V vertretene Auffassung stellt sich als offenbar fehlerhaft dar: Die getroffene Entscheidung widerspricht objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 u 228/08 juris-Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R, Urteile BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 Rdnr. 17 - B 2 U 5/15 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Aufgrund der Pflicht der Leistungsträger, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng zusammenzuarbeiten (§ 86 SGB X) setze dies voraus, dass ein derartiger Verwaltungsakt sich als offensichtlich fehlerhaft erweise und sich dies zum Nachteil des anderen Leistungsträgers auswirke (BSG BSGE 101, 86 - 92 und andere).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Auch nach der Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist der Fachsenat berufen, der für den geltend gemachten Anspruch, auf den sich der Erstattungsanspruch letztlich gründet, zuständig ist (so bereits Urteil des Senats vom 30. März 2015 - L 1 KR 112/09 - juris Rdnr. 30 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 7 Rar 97/83 - BSGE 57, 15 juris - Rdnr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 1 KR 46/15

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Rente wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15
    Der hiesige Senat hat sich in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 - L 1 KR 46/15 - juris-Rdnr. 15 auf diese BSG-Entscheidung bezogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

  • LSG Sachsen, 05.11.2015 - L 2 U 126/12

    Kreuzbandriss als strittige Unfallfolge - bestandskräftiger Ablehnungsbescheid

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Umdeutung -

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

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