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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14   

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https://dejure.org/2017,23223
LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14 (https://dejure.org/2017,23223)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 29 AS 544/14 (https://dejure.org/2017,23223)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 29 AS 544/14 (https://dejure.org/2017,23223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 SGB 2, § 19 SGB 2
    Einkommensanrechnung - Reihenfolge - Mehrbedarfe - Auszubildende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft und für Alleinerziehende; Gewährung des Mehrbedarfs unter einem entsprechenden Vorbehalt der Bedürftigkeit; Systematische Trennung von einerseits dem Regelbedarf und Mehrbedarfen und andererseits Bedarfen für Unterkunft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Juni 2014 (§ 143 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) und damit allein der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Mehrbedarfe nach § 21 SGB II. Nur über einen solchen Anspruch hat der Beklagte in seinen streitgegenständlichen Bescheiden entschieden und nur diese Entscheidung hat die Klägerin im anhängigen Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin zur Überprüfung gestellt (vgl. auch BSG, Urteil vom 16.Juni 2015, B 4 AS 37/14 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Darüber hinaus spiegelt sich in der Regelung des § 19 SGB II auch die systematische Trennung von einerseits dem Regelbedarf und Mehrbedarfen und andererseits Bedarfen für Unterkunft und Heizung wieder, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch zu trennbaren Streitgegenständen (vergleiche unter anderem Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 37/14 R, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) und finanziell zu unterschiedlichen Trägern (vergleiche § 46 Abs. 5 SGB II) führen.

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 45/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14
    Nach der oben genannten Rechtsprechung des BSG (B 14 AS 45/13 R) wäre daher ein Anspruch auf Mehrbedarfe im Sinne von § 21 SGB II dann schon nicht mehr gegeben, wenn die Einkünfte zur Befriedigung des Regelbedarfes und auch noch des Mehrbedarfes ausreichten.
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14
    Danach sei zunächst das Einkommen zur Deckung der Regelleistungen heranzuziehen und dann, sollte ein Einkommensrest verbleiben, zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Heizung (BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 69/09 R).
  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14
    Entsprechend hat das Bundessozialgericht auch bereits mit Urteil vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) entschieden, dass ein Gehaltszufluss als Einkommen zunächst zur Deckung des Regelbedarfes zu nutzen ist und, soweit er diesen Regelbedarf nur teilweise deckt, eine Berücksichtigung nur dort zu erfolgen hat.
  • SG Berlin, 25.03.2015 - S 205 AS 8970/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AS 544/14
    Entgegen den Ausführungen des Sozialgerichts in der angegriffenen Entscheidung und auch einer weiteren Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2015 (S 205 AS 8970/14, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen) existiert nach Ansicht des Senates mit der Regelung des § 19 Abs. 3 S. 2 SGB II sehr wohl eine gesetzliche Vorgabe zur Einkommensberücksichtigung, die auch im Rahmen der Anwendung des § 27 Abs. 2 SGB II zumindest entsprechend zu berücksichtigen ist.
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