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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,15516)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2006 - L 10 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,15516)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 88/06 (https://dejure.org/2006,15516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Zuschlags nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 an die Klägerinnen; Klageerhebung und in ihrem Rahmen die Bezeichnung der Beteiligten und auch die Antragstellung als Willenserklärung enthaltende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Das heißt aber, da es einen Anspruch der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt (also auch eine Rechtsverfolgung durch die Klägerin zu 1 als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft nicht denkbar ist), vielmehr dass SGB II - trotz der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 und § 38 SGB II - nur individuelle Ansprüche kennt (vgl hierzu Mecke in Eicher/Spellbrink SGB II RdNr 29 zu § 9; Spellbrink in Eicher/Spellbrink aaO RdNr 3 und 8 zu § 7; Löns in Löns/Herold-Tews SGB II RdNr 5 zu § 7; Landessozialgericht Hamburg Beschluss vom 02. August 2005 - L 5 B 186/05 ER AS - SozSich 2005, 315; siehe auch die weiteren Urteile des Senats vom 09. Mai 2005 - L 10 AS 102/06 und L 10 AS 1093/05 - jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts: www.lsg.berlin.brandenburg.de), dass die Einzelansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - notwendig von den Mitgliedern - geltend gemacht werden.

    Der Bedürftigkeit der Kläger steht insbesondere nicht das in ihrem Miteigentum stehende und von ihnen selbst bewohnte Hausgrundstück entgegen, da dies dem Verwertungsschutz aus § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II unterfällt (vgl hierzu Urteil des Senats vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 102/06).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Für eine Einbeziehung dieser Verwaltungsakte in die anhängigen Widerspruchsverfahren gemäß § 86 SGG ist daher kein Raum (vgl BSG Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R - SozR 4-1500 § 86 Nr. 2 mwN).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    "Zwar spricht (wie ausgeführt) der Wortlaut des § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II für die Rechtsauffassung der Beklagten, ... Die Kammer verkennt auch nicht, dass der mögliche Wortsinn (nicht indes der Wortlaut) der Norm grundsätzlich die Grenze der Auslegung und damit auch die Grenze darstellt, bis zu der noch von Rechtsanwendung und nicht von - den Gerichten verwehrter - Rechtssetzung gesprochen werden kann (hierzu [Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92, 1 BvR 307/94 -] BVerfGE 96, 375, 394 f; sowie jüngst BVerfG Urteil vom 7. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 -, aus der Literatur etwa Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 2. Aufl. 2001, S 589 f; siehe auch die Nachweise bei Kreiner, BayVBl 2005, 106, 109).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Die Vermutungsregelung des § 38 SGB II erstreckt sich - entgegen dem Wortlaut des Satz 1 aaO - auf sämtliche Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren, wozu das Widerspruchsverfahren zu rechnen ist (BVerwG Urteil vom 27. September 1989 - 8 C 88/88 - BVerwGE 82, 336, 338 und Krasney in Kasseler Komm Bd 2 Stand Dezember 2003 RdNr 9 zu § 8 SGB X mwN), die mit der Antragstellung und der Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen (so ausdrücklich Link in Eicher/Spellbrink aaO RdNr 18 zu § 38).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    "Zwar spricht (wie ausgeführt) der Wortlaut des § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II für die Rechtsauffassung der Beklagten, ... Die Kammer verkennt auch nicht, dass der mögliche Wortsinn (nicht indes der Wortlaut) der Norm grundsätzlich die Grenze der Auslegung und damit auch die Grenze darstellt, bis zu der noch von Rechtsanwendung und nicht von - den Gerichten verwehrter - Rechtssetzung gesprochen werden kann (hierzu [Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92, 1 BvR 307/94 -] BVerfGE 96, 375, 394 f; sowie jüngst BVerfG Urteil vom 7. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 -, aus der Literatur etwa Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 2. Aufl. 2001, S 589 f; siehe auch die Nachweise bei Kreiner, BayVBl 2005, 106, 109).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Hinsichtlich des zuerst genannten Bescheides gilt dies bereits deshalb, weil der (Zweit-)Bescheid vom 16. Dezember 2004 (vgl BSG SozR 3-4700 § 128 Nr. 10 und SozR 3-1300 § 41 Nr. 7) diesen Bescheid durch ausdrückliche Aufhebung in der Sache ersetzt hat, so dass sich dieser Ursprungsbescheid (vom 11. November 2004) gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat.
  • SG Konstanz, 26.07.2005 - S 9 AS 851/05

    Berechnung des Zuschlags zum Arbeitslosengeld 2 bei der Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Hierzu hat bereits das SG Konstanz (Urteil vom 26. Juli 2005 - S 9 AS 851/05 - veröffentlicht in juris) Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Das heißt aber, da es einen Anspruch der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt (also auch eine Rechtsverfolgung durch die Klägerin zu 1 als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft nicht denkbar ist), vielmehr dass SGB II - trotz der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 und § 38 SGB II - nur individuelle Ansprüche kennt (vgl hierzu Mecke in Eicher/Spellbrink SGB II RdNr 29 zu § 9; Spellbrink in Eicher/Spellbrink aaO RdNr 3 und 8 zu § 7; Löns in Löns/Herold-Tews SGB II RdNr 5 zu § 7; Landessozialgericht Hamburg Beschluss vom 02. August 2005 - L 5 B 186/05 ER AS - SozSich 2005, 315; siehe auch die weiteren Urteile des Senats vom 09. Mai 2005 - L 10 AS 102/06 und L 10 AS 1093/05 - jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts: www.lsg.berlin.brandenburg.de), dass die Einzelansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - notwendig von den Mitgliedern - geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Sind - so wie hier - mehrere Ansprüche Gegenstand der mit der Berufung bekämpften Beschwer, so werden diese nach § 202 SGG iVm § 5 1. Halbs Zivilprozessordnung (ZPO) zusammengerechnet (BSG SozR § 149 SGG Nr. 13), gleichgültig, ob es sich um eine objektive Klagehäufung im Sinne einer Anspruchshäufung oder - so wie hier - um eine subjektive Klagehäufung im Sinne einer Klägerhäufung handelt, sofern nur die Häufung verschiedene und nicht etwa identische Streitgegenstände betrifft (BVerwG Beschluss vom 20. August 1986 - 8 B 26/86 - NVwZ 1987, 219).
  • LSG Hamburg, 02.08.2005 - L 5 B 186/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensanrechnung bei Kindern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06
    Das heißt aber, da es einen Anspruch der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt (also auch eine Rechtsverfolgung durch die Klägerin zu 1 als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft nicht denkbar ist), vielmehr dass SGB II - trotz der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 und § 38 SGB II - nur individuelle Ansprüche kennt (vgl hierzu Mecke in Eicher/Spellbrink SGB II RdNr 29 zu § 9; Spellbrink in Eicher/Spellbrink aaO RdNr 3 und 8 zu § 7; Löns in Löns/Herold-Tews SGB II RdNr 5 zu § 7; Landessozialgericht Hamburg Beschluss vom 02. August 2005 - L 5 B 186/05 ER AS - SozSich 2005, 315; siehe auch die weiteren Urteile des Senats vom 09. Mai 2005 - L 10 AS 102/06 und L 10 AS 1093/05 - jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts: www.lsg.berlin.brandenburg.de), dass die Einzelansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - notwendig von den Mitgliedern - geltend gemacht werden.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85

    Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - mehrere

    Eine vom Wortlaut abweichende Gesetzesauslegung kann mithin nicht auf den Kommissionsvorschlag gestützt werden (aA Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 7 AS 2716/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 272/06 und L 10 AS 88/06; SG Konstanz, Urteil vom 26. Juli 2005 - S 9 AS 851/05; SG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. März 2006 - S 47 AS 130/05, am BSG anhängig unter B 11b AS 33/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

    Diese Vereinfachungsüberlegungen lassen jedoch nicht erkennen, dass der Gesetzgeber von der Gesamtbetrachtung bei der Bedarfsgemeinschaft konzeptionell hätte Abschied nehmen wollen (vgl. SG Konstanz, a.a.O. und SG Frankfurt, a.a.O; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 88/06 - , Revision anhängig - B 7b AS 42/06 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen -

    Vor diesem Hintergrund ist der im vorliegenden Rechtsstreit angefochtene Bescheid als Zusammenfassung mehrerer Bescheide zu sehen, die sich indes in ihrem Regelungsgehalt im Ergebnis decken (vgl. für die Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Bescheide auch bei nicht deckungsgleichen Ansprüchen z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 88/06 -, juris, RdNr. 26).
  • SG Düsseldorf, 27.11.2006 - S 43 (35) AS 37/05
    Der vom SG Konstanz (a.a.O.) und vom LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.05.2006, Az. L 10 AS 88/06 vertretenen Auffassung, dass es sich bei der Auslegung dahingehend, dass dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen allein zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld das an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlende Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zusammen gegenüberzustellen ist, um eine für den Fall, dass mehrere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld bezogen haben, vom Gesetzgeber offensichtlich so nicht beabsichtigte Auslegung handeln würde, stimmt das Gericht nicht zu. Ebensowenig stimmt es der Ansicht des Sächsischen LSG (a.a.O.) zu, dass eine exakt dem Wortlaut der Norm entsprechende Auslegung zu willkürlichen Ergebnissen führen würde.
  • SG Düsseldorf, 04.03.2021 - S 43 AS 464/21
    Der vom SG Konstanz (a.a.O.) und vom LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.05.2006, Az. L 10 AS 88/06 vertretenen Auffassung, dass es sich bei der Auslegung dahingehend, dass dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen allein zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld das an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlende Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zusammen gegenüberzustellen ist, um eine für den Fall, dass mehrere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld bezogen haben, vom Gesetzgeber offensichtlich so nicht beabsichtigte Auslegung handeln würde, stimmt das Gericht nicht zu. Ebensowenig stimmt es der Ansicht des Sächsischen LSG (a.a.O.) zu, dass eine exakt dem Wortlaut der Norm entsprechende Auslegung zu willkürlichen Ergebnissen führen würde.
  • LG Potsdam, 16.10.2006 - 5 T 448/06

    Arbeitsgemeinschaft als Leistungsträger und Drittschuldner, Pfändung des

    28 Mit Rücksicht darauf, dass die Märkische Arbeitsgemeinschaft für Integration in Arbeit beteiligtenfähig im Sinne des § 70 Nr. 2 SGG ist (vgl. Landessozialgericht Berlin -Brandenburg, 10. Senat, Aktenzeichen L 10 AS 88/06 vom 09.05.2006), ist sie auch als Leistungsträger Drittschuldner des gepfändeten Anspruchs.
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