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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15   

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https://dejure.org/2017,18038
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15 (https://dejure.org/2017,18038)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2017 - L 18 AL 119/15 (https://dejure.org/2017,18038)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - L 18 AL 119/15 (https://dejure.org/2017,18038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81 SGB 3, § 136 Abs 1 SGB 3 vom 01.04.2012, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 139 Abs 3 SGB 3
    Arbeitsförderungsrecht: Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld während der Absolvierung einer beruflichen Bildungsmaßnahme; Abgrenzung einer Weiterbildungsmaßnahme von einer Berufsausbildung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 81 SGB 3
    Abgrenzung Berufsausbildung/Weiterbildung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld während der Absolvierung einer beruflichen Bildungsmaßnahme - Abgrenzung einer Weiterbildungsmaßnahme von einer Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Förderung einer Weiterbildung zum Erzieher; Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung; Charakter der Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Förderung einer Weiterbildung zum Erzieher; Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung; Charakter der Maßnahme

  • rechtsportal.de

    SGB III § 85 Abs. 2 ; SGB III § 139 Abs. 3
    Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 10 AS 154/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Eingliederungsleistungen; dreijährige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Bei der vom Kläger begonnenen Ausbildung zum Erzieher handelt es sich nach diesen Grundsätzen nicht um eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, sondern um eine Ausbildung (vgl zur Ergotherapeutenausbildung etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 - juris; zur Physiotherapeutenausbildung Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 2011 - L 18 AL 252/09 - juris).
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Infolge der mit der Ausbildung verbundenen Belastungen ist der Kläger deshalb nicht mehr in der Lage, daneben noch eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (vgl hierzu etwa Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 231/04 R - juris).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09

    Ausbildung zum Physiotherapeuten; Berufliche Weiterbildung; Abgrenzung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15
    Bei der vom Kläger begonnenen Ausbildung zum Erzieher handelt es sich nach diesen Grundsätzen nicht um eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, sondern um eine Ausbildung (vgl zur Ergotherapeutenausbildung etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 - juris; zur Physiotherapeutenausbildung Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 2011 - L 18 AL 252/09 - juris).
  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Bei der Weiterbildung handelt es sich demgegenüber um die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss der ersten Ausbildungsphase oder auch sonstiger beruflicher Betätigung ohne vorherigen Berufsabschluss, die deswegen vielfach mit einer verkürzten Ausbildungsdauer einhergeht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2017, L 18 AL 119/15 - juris Rdnr. 21 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 12 AL 2675/17
    Um eine solche handelt es sich bei der Erzieherausbildung, die grundsätzlich ausschließlich schulisch durchgeführt wird, nicht (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2017 - L 18 AL 119/15).
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